Eingangsformel - Verordnung zur Änderung der See-Berufsausbildungsverordnung (See-BAVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 14.05.2025 BGBl. 2025 I Nr. 133; Geltung ab 20.05.2025

Eingangsformel



Das Bundesministerium für Verkehr verordnet aufgrund

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des § 92 Absatz 1 Nummer 8 des Seearbeitsgesetzes vom 20. April 2013 (BGBl. I S. 868; 2014 I S. 605), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 73) geändert worden ist, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend und nach Anhörung der für Berufsbildungsfragen zuständigen obersten Landesbehörden der Küstenländer und

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des § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3a und 3b sowie Absatz 2 Satz 3 des Seeaufgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Juni 2016 (BGBl. I S. 1489), das zuletzt durch Artikel 72 Absatz 1 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 323) geändert worden ist, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales,

jeweils in Verbindung mit § 1 Absatz 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2022 (BGBl. I S. 3165), das durch Artikel 7 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, und dem Organisationserlass vom 6. Mai 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 131):



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