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Artikel 1 - Verordnung zur Aktualisierung und Vereinfachung von schifffahrtsrechtlichen Vorschriften (SchiffRAuVV k.a.Abk.)
Artikel 1 Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung
Die Binnenschiffsuntersuchungsordnung vom 21. September 2018 (BGBl. I S. 1398, 2032), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 14. Oktober 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 242) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 2 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 1 Nummer 2 wird durch die folgende Nummer 2 ersetzt:
- „2.
- ES-TRIN:
Europäischer Standard der technischen Vorschriften für Binnenschiffe in der Ausgabe 2025/1 in der Fassung der vom Bundesministerium für Verkehr erfolgten Bekanntmachung vom 5. Dezember 2025 (BAnz AT 10.12.2025 B4); bei der Anwendung des ES-TRIN ist unter Mitgliedstaat ein Mitgliedstaat der Europäischen Union oder der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt zu verstehen,".
- b)
- Absatz 2 Nummer 16 wird durch die folgende Nummer 16 ersetzt:
- „16.
- Besondere Gebührenverordnung Wasserstraßen und Schifffahrt:
Besondere Gebührenverordnung Wasserstraßen und Schifffahrt vom 28. Oktober 2021 (BGBl. I S. 4744), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 17. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 381) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung."
- 2.
- In § 23 Absatz 1 wird die Angabe „BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung" durch die Angabe „Besondere Gebührenverordnung Wasserstraßen und Schifffahrt" ersetzt.
- 3.
- In § 32 Nummer 1 wird in der Angabe vor Buchstabe a die Angabe „1.7" durch die Angabe „1.6" ersetzt.
- 4.
- § 35 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:
- aa)
- Nummer 5 Buchstabe c wird durch den folgenden Buchstaben c ersetzt:
- „c)
- des Artikels 18.10 Nummer 1 Satz 3 ES-TRIN unverzüglich zu einer Sonderprüfung vorgeführt wird,".
- bb)
- Nummer 7 wird wie folgt geändert:
- aaa)
- Buchstabe b Doppelbuchstabe cc und ee wird gestrichen.
- bbb)
- Buchstabe d Doppelbuchstabe bb und cc wird gestrichen.
- cc)
- Nummer 8 wird wie folgt geändert:
- aaa)
- Die Buchstaben b und c werden gestrichen.
- bbb)
- Buchstabe e wird durch den folgenden Buchstaben e ersetzt:
- „e)
- das Betriebsführungshandbuch nach Artikel 18.01 Nummer 6 ES-TRIN mit einem Nachweis über die letzte Wartung im Sinne des Artikels 18.01 Nummer 11 ES-TRIN,".
- dd)
- Nummer 14 Buchstabe d wird gestrichen.
- b)
- In Absatz 3 Nummer 5 wird die Angabe „Artikel 18.09" durch die Angabe „Artikel 18.10" ersetzt.
- c)
- Absatz 4 wird wie folgt geändert:
- aa)
- Nummer 3 Buchstabe c wird durch den folgenden Buchstaben c ersetzt:
- „c)
- des Artikels 18.10 Nummer 1 Satz 3 Buchstabe c ES-TRIN zu einer Sonderprüfung vorgeführt worden ist,".
- bb)
- Nummer 6 wird wie folgt geändert:
- aaa)
- Buchstabe b Doppelbuchstabe cc wird gestrichen und der Doppelbuchstabe ee wird durch den folgenden Doppelbuchstaben ee ersetzt:
- „ee)
- die elektrischen Schiffsantriebe nach den Artikeln 11.05 und 11.07 Nummer 3 ES-TRIN,".
- bbb)
- Buchstabe d Doppelbuchstabe bb und cc wird gestrichen.
- cc)
- Nummer 7 wird wie folgt geändert:
- aaa)
- Die Buchstaben b und d werden gestrichen.
- bbb)
- Buchstabe f wird durch den folgenden Buchstaben f ersetzt:
- „f)
- das Betriebsführungshandbuch nach Artikel 18.01 Nummer 6 ES-TRIN mit einem Nachweis über die letzte Wartung im Sinne des Artikels 18.01 Nummer 11 ES-TRIN oder".
- dd)
- Nummer 11 Buchstabe d wird gestrichen.
- d)
- Absatz 5 Nummer 1 wird wie folgt geändert:
- aa)
- Die Buchstaben b und d werden gestrichen.
- bb)
- In Buchstabe e wird die Angabe „ES-TRIN," durch die Angabe „ES-TRIN oder" ersetzt.
- cc)
- Buchstabe f wird gestrichen.
- dd)
- Buchstabe g wird zu Buchstabe f.
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