Tools:
Update via:
Verordnung zur Neuordnung der Berufsausbildung zum Kaufmann für Mobilität und Verkehrsservice und zur Kauffrau für Mobilität und Verkehrsservice (MobVerkKflAusbVEV k.a.Abk.)
Eingangsformel
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie verordnet aufgrund des § 4 Absatz 1 und des § 5 Absatz 1 und 2 Satz 1 Nummer 1 des Berufsbildungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. April 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 117; 2025 Nr. 129), das durch Artikel 9 des Gesetzes vom 28. Oktober 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 259) geändert worden ist, in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165), das durch Artikel 7 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, und dem Organisationserlass vom 6. Mai 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 131) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend:
Artikel 1 Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Mobilität und Verkehrsservice und zur Kauffrau für Mobilität und Verkehrsservice
Artikel 1 ändert mWv. 1. August 2026 MobVerkKflAusbV offen
(gesamter Text siehe Mobilitäts-und-Verkehrsservice-Kaufleute-Ausbildungsverordnung - MobVerkKflAusbV)
Artikel 2 Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Verkehrsservice/zur Kauffrau für Verkehrsservice
Die Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Verkehrsservice/zur Kauffrau für Verkehrsservice vom 24. Juni 1997 (BGBl. I S. 1583), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 20. Juli 2004 (BGBl. I S. 1716) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
§ 9 wird durch den folgenden § 9 ersetzt:
„§ 9 Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Juli 2026 außer Kraft."
§ 9 wird durch den folgenden § 9 ersetzt:
„§ 9 Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Juli 2026 außer Kraft."
Artikel 3 Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr
Die Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr vom 12. Juli 1999 (BGBl. I S. 1586) wird wie folgt geändert:
§ 10 wird durch den folgenden § 10 ersetzt:
„§ 10 Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Juli 2026 außer Kraft."
§ 10 wird durch den folgenden § 10 ersetzt:
„§ 10 Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Juli 2026 außer Kraft."
Artikel 4 Inkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am 1. August 2026 in Kraft.
---
- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 22. Januar 2026.
Schlussformel
Die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie
In Vertretung Steffen
In Vertretung Steffen
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/17376/index.htm
