Artikel 3 - Gesetz zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union (StrafREUAnpG k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 6. Februar 2026 FamFG § 375

Das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586, 2587), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 10. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 320) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

Nach § 375 Nummer 5 wird die folgende Nummer 5a eingefügt:

 
„5a.
§ 6b Absatz 1 bis 4 sowie den §§ 6d und 6e des Außenwirtschaftsgesetzes,".

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Zitierungen von Artikel 3 Gesetz zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 StrafREUAnpG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StrafREUAnpG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz (BRUBEG)
G. v. 25.03.2026 BGBl. 2026 I Nr. 81
Artikel 26 BRUBEG Folgeänderungen
... der freiwilligen Gerichtsbarkeit vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586, 2587), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 3. Februar 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 27 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: § 375 wird wie folgt ...


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