Artikel 1b - Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (13. SGBIIuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 1b Änderung des SGB VI-Anpassungsgesetzes


Artikel 1b ändert mWv. 1. Juli 2026 SGB VI-AnpG Artikel 3, Artikel 24

Das SGB VI-Anpassungsgesetz vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 355) wird wie folgt geändert:

1.
Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe a wird gestrichen.

2.
Artikel 24 Absatz 9 wird durch den folgenden Absatz 9 ersetzt:

„(9) Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe a, Nummer 2 und 3 und die Artikel 5 und 6 Nummer 18 treten am 1. Januar 2029 in Kraft."



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