Das
Marktüberwachungsgesetz vom
9. Juni 2021 (BGBl. I S. 1723) wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 17 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „(EU) 2019/10" durch die Angabe „(EU) 2019/1020" ersetzt.
- b)
- Nach Absatz 4 wird der folgende Absatz 5 eingefügt:
- 2.
- Nach § 18 Absatz 4 wird der folgende Absatz 5 eingefügt: