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Artikel 3 - Gesetz zur Modernisierung des Designrechts und zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (DesignRMoG k.a.Abk.)
Artikel 3 Änderung des Patentkostengesetzes 2)
Artikel 3 ändert mWv. 9. Dezember 2027 PatKostG offen
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- 2)
- Dieser Artikel dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2823 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2024 über den rechtlichen Schutz von Designs (ABl. L, 2024/2823, 18.11.2024).
- 1.
- § 3 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 2 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Satz 1 wird die Angabe „und eingetragene Designs" gestrichen.
- bb)
- In Satz 2 wird die Angabe „oder ein Design" gestrichen.
- b)
- Absatz 3 wird durch den folgenden Absatz 3 ersetzt:„(3) Die Verlängerungsgebühren für Marken und die Aufrechterhaltungsgebühren für eingetragene Designs sind jeweils für die folgende Schutzfrist sechs Monate vor dem Ablauf der Schutzdauer der Marke oder des Designs fällig. Wird eine Marke oder ein Design erst nach Beendigung der ersten oder einer folgenden Schutzfrist eingetragen, so ist die Gebühr am letzten Tag des Monats fällig, in dem die Eintragung in das Register erfolgt ist."
- 2.
- § 5 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe „die Anträge auf Weiterleitung einer Anmeldung an das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum nach § 62 des Designgesetzes und" gestrichen.
- b)
- Absatz 2 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Satz 1 wird die Angabe „und eingetragene Designs" gestrichen.
- bb)
- In Satz 2 wird nach der Angabe „Marken" die Angabe „und die Aufrechterhaltungsgebühren für eingetragene Designs" eingefügt.
- 3.
- § 6 Absatz 3 wird durch den folgenden Absatz 3 ersetzt:„(3) Absatz 2 ist auf die Weiterleitungsgebühr (Nummer 345.100) nicht anwendbar."
- 4.
- § 7 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „und eingetragene Designs" gestrichen.
- b)
- Absatz 3 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Satz 1 wird nach der Angabe „Marken" die Angabe „und die Aufrechterhaltungsgebühren für eingetragene Designs" eingefügt.
- bb)
- In Satz 2 wird die Angabe „gemäß § 47 Absatz 1 des Markengesetzes" durch die Angabe „der Marke oder des Designs" ersetzt.
- 5.
- Teil A Abschnitt IV der Anlage wird durch den folgenden Abschnitt IV ersetzt:
| Nr. | Gebührentatbestand | Gebühr in Euro |
| „IV. Designsachen | ||
| 1. Anmeldeverfahren | ||
| Ein Satz typografischer Schriftzeichen gilt als ein Design. | ||
| Anmeldeverfahren | ||
| - für ein Design (§ 11 DesignG) | ||
| 341.000 | - bei elektronischer Anmeldung ... | 60 |
| 341.100 | - bei Anmeldung in Papierform ... | 70 |
| - für Designs einer Sammelanmeldung (§ 12 Absatz 1 DesignG) | | |
| 341.200 | - bei elektronischer Anmeldung | |
| für bis zu 10 Designs ... | 60 | |
| für jedes weitere Design ... | 6 | |
| 341.300 | - bei Anmeldung in Papierform | |
| für bis zu 10 Designs ... | 70 | |
| für jedes weitere Design ... | 7 | |
| 341.400 | - für ein Design bei Aufschiebung der Bildbekanntmachung (§ 21 DesignG) ... | 30 |
| 341.500 | - für Designs einer Sammelanmeldung bei Aufschiebung der Bildbekannt- machung (§§ 12, 21 DesignG) | |
| - für bis zu 10 Designs ... | 30 | |
| - für jedes weitere Design ... | 3 | |
| Erstreckung des Schutzes auf die Schutzdauer des § 27 Absatz 2 DesignG bei Aufschiebung der Bildbekannt- machung gemäß § 21 Absatz 2 DesignG | ||
| Erstreckungsgebühr | | |
| 341.600 | - für ein Design ... | 40 |
| 341.700 | - für eingetragene Designs einer Sammelanmeldung | |
| - für bis zu 10 Designs ... | 40 | |
| - für jedes weitere Design ... | 4 | |
| 2. Aufrechterhaltung der Schutzdauer | ||
| Aufrechterhaltungsgebühren gemäß § 28 Absatz 1 DesignG | ||
| für das 6. bis 10. Schutzjahr | ||
| 342.100 | - für jedes eingetragene Design, auch in einer Sammelanmeldung ... | 90 |
| 342.101 | - Verspätungszuschlag für jedes eingetragene Design, auch in einer Sammelanmeldung (§ 7 Absatz 1 Satz 2) ... | 50 |
| für das 11. bis 15. Schutzjahr | ||
| 342.200 | - für jedes eingetragene Design, auch in einer Sammelanmeldung ... | 120 |
| 342.201 | - Verspätungszuschlag für jedes eingetragene Design, auch in einer Sammelanmeldung (§ 7 Absatz 1 Satz 2) ... | 50 |
| für das 16. bis 20. Schutzjahr | ||
| 342.300 | - für jedes eingetragene Design, auch in einer Sammelanmeldung ... | 150 |
| 342.301 | - Verspätungszuschlag für jedes eingetragene Design, auch in einer Sammelanmeldung (§ 7 Absatz 1 Satz 2) ... | 50 |
| für das 21. bis 25. Schutzjahr | ||
| 342.400 | - für jedes eingetragene Design, auch in einer Sammelanmeldung ... | 180 |
| 342.401 | - Verspätungszuschlag für jedes eingetragene Design, auch in einer Sammelanmeldung (§ 7 Absatz 1 Satz 2) ... | 50 |
| 3. Aufrechterhaltung von eingetragenen Designs, die gemäß § 7 Absatz 6 GeschmMG in der bis zum Ablauf des 31. Mai 2004 geltenden Fassung im Original hinterlegt worden sind | ||
| 343.100 | Aufrechterhaltungsgebühr für das 6. bis 10. Schutzjahr ... | 330 |
| 343.101 | - Verspätungszuschlag für jedes eingetragene Design, auch in einer Sammelanmeldung (§ 7 Absatz 1 Satz 2) ... | 50 |
| 343.200 | Aufrechterhaltungsgebühr für das 11. bis 15. Schutzjahr ... | 360 |
| 343.201 | - Verspätungszuschlag für jedes eingetragene Design, auch in einer Sammelanmeldung (§ 7 Absatz 1 Satz 2) ... | 50 |
| 343.300 | Aufrechterhaltungsgebühr für das 16. bis 20. Schutzjahr ... | 390 |
| 343.301 | - Verspätungszuschlag für jedes eingetragene Design, auch in einer Sammelanmeldung (§ 7 Absatz 1 Satz 2) ... | 50 |
| 343.400 | Aufrechterhaltungsgebühr für das 21. bis 25. Schutzjahr ... | 420 |
| 343.401 | - Verspätungszuschlag für jedes eingetragene Design, auch in einer Sammelanmeldung (§ 7 Absatz 1 Satz 2) ... | 50 |
| 4. Designs nach dem Haager Abkommen | ||
| Weiterleitung einer Designanmeldung nach dem Haager Abkommen (§ 68 DesignG) | | |
| 345.100 | für jede Anmeldung ... | 25 |
| Eine Sammelanmeldung gilt als eine Anmeldung. | | |
| 5. Sonstige Anträge | ||
| 346.000 | Weiterbehandlungsgebühr (§ 17 DesignG) ... | 100 |
| 346.100 | Nichtigkeitsverfahren für jedes eingetragene Design ... | 300". |
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/17766/a344325.htm
