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Anlage Nr. 244 - 255 - Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV)

Anlage Nr. 244 - 255 (zu § 1 Abs. 1)


Anlage Nr. 244 - 255 hat 2 frühere Fassungen

Lfd. Nr. TatbestandStVORegelsatz
in Euro (€),
Fahrverbot
in Monaten
 
C. Zuwiderhandlungen gegen § 24 StVG

 
a) Straßenverkehrs-Ordnung

 
Bahnübergänge

244Als Führer eines Kraftfahrzeugs Bahnübergang
trotz geschlossener Schranke oder Halbschranke
überquert
§ 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3
§ 49 Abs. 1 Nr. 19
Buchstabe a
700 €
Fahrverbot
3 Monate

245Als Fußgänger, Radfahrer oder anderer nicht mo-
torisierter Verkehrsteilnehmer Bahnübergang
trotz geschlossener Schranke oder Halbschranke
überquert
§ 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3
§ 49 Abs. 1 Nr. 19
Buchstabe a
350 €

 
Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers

246Mobil- oder Autotelefon verbotswidrig benutzt § 23 Abs. 1a
§ 49 Abs. 1 Nr. 22


246.1als Fahrzeugführer  40 €

246.2als Radfahrer  25 €

247Als Führer eines Kraftfahrzeugs verbotswidrig ein
technisches Gerät zur Feststellung von Verkehrs-
überwachungsmaßnahmen betrieben oder be-
triebsbereit mitgeführt
§ 23 Abs. 1b
§ 49 Abs. 1 Nr. 22
75 €

 
Kraftfahrzeugrennen

248Als Führer eines Kraftfahrzeugs an einem Kraft-
fahrzeugrennen teilgenommen
§ 29 Abs. 1
§ 49 Abs. 2 Nr. 5
400 €
Fahrverbot
1 Monat

249Als Veranstalter ein Kraftfahrzeugrennen ohne
Erlaubnis durchgeführt
§ 29 Abs. 2 Satz 1
§ 49 Abs. 2 Nr. 6
500 €

 
Genehmigungs- oder Erlaubnisbescheid

250Genehmigungs- oder Erlaubnisbescheid auf Ver-
langen nicht ausgehändigt
§ 46 Abs. 3 Satz 3
§ 49 Abs. 4 Nr. 5
10 €


Lfd. Nr. TatbestandFeVRegelsatz
in Euro (€),
Fahrverbot
in Monaten
 
b) Fahrerlaubnis-Verordnung

 
Aushändigen von Führerscheinen und Bescheinigungen

251Führerschein, Bescheinigung oder die Überset-
zung des ausländischen Führerscheins auf Ver-
langen nicht ausgehändigt
§ 4 Abs. 2 Satz 2, 3
§ 5 Abs. 4 Satz 2, 3
§ 48 Abs. 3 Satz 2
§ 48a Abs. 3 Satz 2
§ 74 Abs. 4 Satz 2
§ 75 Nr. 4
§ 75 Nr. 13
10 €

251aBegleitetes Fahren ab 17 Jahre Kraftfahr-
zeug der Klasse B oder BE ohne Beglei-
tung geführt
§ 48a Abs. 2 Satz 1
§ 75 Nr. 15
50 €


Lfd. Nr. TatbestandFZVRegelsatz
in Euro (€),
Fahrverbot
in Monaten
 
c) Fahrzeug-Zulassungsverordnung

 
Aushändigen von Fahrzeugpapieren

252Die Zulassungsbescheinigung Teil I oder sonstige
Bescheinigung auf Verlangen nicht ausgehändigt
§ 4 Abs. 5 Satz 1
§ 11 Abs. 5
§ 26 Abs. 1 Satz 6
§ 48 Nr. 5
10 €

 
Betriebsverbot und Beschränkungen

253Einem Verbot, ein Fahrzeug in Betrieb zu setzen,
zuwidergehandelt oder Beschränkung nicht be-
achtet
§ 5 Abs. 1
§ 48 Nr. 7
50 €


Lfd. Nr. TatbestandStVZORegelsatz
in Euro (€),
Fahrverbot
in Monaten
 
d) Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

 
Achslast, Gesamtgewicht, Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen

254Gegen die Pflicht zur Feststellung der zugelasse-
nen Achslasten oder Gesamtgewichte oder gegen
Vorschriften über das Um- oder Entladen bei Über-
lastung verstoßen
§ 31c Satz 1, 4 Halbsatz 2
§ 69a Abs. 5 Nr. 4c
50 €

 
Ausnahmen

255Urkunde über eine Ausnahmegenehmigung auf
Verlangen nicht ausgehändigt
§ 70 Abs. 3a Satz 1
§ 69a Abs. 5 Nr. 7
10 €



Text in der Fassung des Artikels 1a Fünfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften V. v. 17. Dezember 2010 BGBl. I S. 2279 m.W.v. 1. Januar 2011

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Frühere Fassungen von Anlage Nr. 244 - 255 BKatV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2011Artikel 1a Fünfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
vom 17.12.2010 BGBl. I S. 2279
aktuell vorher 01.02.2009Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung
vom 05.01.2009 BGBl. I S. 9
aktuellvor 01.02.2009früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



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