Start
>
Inhalt SGB V
>
Elftes Kapitel
Änderungsalarm
Elftes Kapitel - Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (SGB V)
Artikel 1 G. v. 20.12.1988
BGBl. I S. 2477
, 2482; zuletzt geändert durch
Artikel 1
G. v. 25.02.2025
BGBl. 2025 I Nr. 64
Geltung ab 01.01.1989; FNA: 860-5
Sozialgesetzbuch
379 weitere Fassungen
|
Drucksachen / Entwurf / Begründung
|
wird in 1902 Vorschriften zitiert
Elftes Kapitel Telematikinfrastruktur
Erster Abschnitt Anforderungen an die Telematikinfrastruktur
§ 306 Telematikinfrastruktur
§ 307 Datenschutzrechtliche Verantwortlichkeiten
§ 308 Vorrang von technischen Schutzmaßnahmen
§ 309 Protokollierung
Zweiter Abschnitt Gesellschaft für Telematik
Erster Titel Aufgaben, Verfassung und Finanzierung der Gesellschaft für Telematik
§ 310 Gesellschaft für Telematik
§ 311 Aufgaben der Gesellschaft für Telematik
§ 312 Aufträge an die Gesellschaft für Telematik
§ 313 Elektronischer Verzeichnisdienst der Telematikinfrastruktur
§ 314 Informationspflichten der Gesellschaft für Telematik
§ 315 Verbindlichkeit der Beschlüsse der Gesellschaft für Telematik
§ 316 Finanzierung der Gesellschaft für Telematik; Verordnungsermächtigung
Zweiter Titel Beirat der Gesellschaft für Telematik
§ 317 Beirat der Gesellschaft für Telematik
§ 318 Aufgaben des Beirats
§ 318a Digitalbeirat der Gesellschaft für Telematik
§ 318b Evaluierung
Dritter Titel Schlichtungsstelle der Gesellschaft für Telematik
§ 319 Schlichtungsstelle der Gesellschaft für Telematik
§ 320 Zusammensetzung der Schlichtungsstelle; Finanzierung
§ 321 Beschlussfassung der Schlichtungsstelle
§ 322 Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit über die Schlichtungsstelle
Dritter Abschnitt Betrieb der Telematikinfrastruktur
§ 323 Betriebsleistungen
§ 324 Zulassung von Anbietern von Betriebsleistungen
§ 325 Zulassung von Komponenten und Diensten der Telematikinfrastruktur
§ 326 Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts
§ 326 Verbot der Nutzung der Telematikinfrastruktur ohne Zulassung oder Bestätigung
§ 327 Nutzung von Diensten der Telematikinfrastruktur durch weitere Dienste und Anwendungen; Bestätigungsverfahren
§ 328 Gebühren und Auslagen; Verordnungsermächtigung
Vierter Abschnitt Überwachung von Funktionsfähigkeit und Sicherheit
§ 329 Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die Funktionsfähigkeit und Sicherheit der Telematikinfrastruktur
§ 330 Vermeidung von Störungen der informationstechnischen Systeme, Komponenten und Prozesse der Telematikinfrastruktur
§ 331 Maßnahmen zur Überwachung des Betriebs zur Gewährleistung der Sicherheit, Verfügbarkeit und Nutzbarkeit der Telematikinfrastruktur
§ 332 Anforderungen an die Wartung von Diensten
§ 332a Unzulässige Beschränkungen durch Anbieter und Hersteller informationstechnischer Systeme für die vertragsärztliche Versorgung, die vertragszahnärztliche Versorgung, die pflegerische Versorgung, für Krankenhäuser und Apotheken sowie für Vorsorgeeinrichtungen und Rehabilitationseinrichtungen
§ 332b Rahmenvereinbarungen mit Anbietern und Herstellern informationstechnischer Systeme
§ 333 Überprüfung durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Fünfter Abschnitt Anwendungen der Telematikinfrastruktur
Erster Titel Allgemeine Vorschriften
§ 334 Anwendungen der Telematikinfrastruktur
§ 335 Diskriminierungsverbot
§ 336 Zugriffsrechte der Versicherten
§ 337 Recht der Versicherten auf Verarbeitung von Daten sowie auf Erteilung und Verwehrung von Zugriffsberechtigungen auf Daten
§ 338 Komponenten zur Wahrnehmung der Versichertenrechte
§ 339 Voraussetzungen für den Zugriff von Leistungserbringern und anderen zugriffsberechtigten Personen
§ 340 Ausgabe von elektronischen Heilberufs- und Berufsausweisen sowie von Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen
Zweiter Titel Elektronische Patientenakte
§ 341 Elektronische Patientenakte
Erster Untertitel Angebot und Einrichtung der elektronischen Patientenakte
§ 342 Angebot und Nutzung der elektronischen Patientenakte
§ 342a Ombudsstellen
§ 343 Informationspflichten der Krankenkassen
§ 344 Widerspruch der Versicherten und Zulässigkeit der Datenverarbeitung durch die Krankenkassen und die Anbieter der elektronischen Patientenakte
§ 345 Angebot und Nutzung zusätzlicher Inhalte und Anwendungen
Zweiter Untertitel Nutzung der elektronischen Patientenakte durch den Versicherten
§ 346 Unterstützung bei der elektronischen Patientenakte
§ 347 Übertragung von Behandlungsdaten in die elektronische Patientenakte durch Leistungserbringer
§ 348 Übertragung von Behandlungsdaten in die elektronische Patientenakte durch zugelassene Krankenhäuser
§ 349 Übertragung von Daten in die elektronische Patientenakte durch weitere Zugriffsberechtigte; Anspruch der Versicherten auf Übertragung des elektronischen Medikationsplans und der elektronischen Notfalldaten in die elektronische Patientenakte
§ 350 Übertragung von bei der Krankenkasse gespeicherten Daten in die elektronische Patientenakte
§ 350a Anspruch der Versicherten auf Digitalisierung von in Papierform vorliegenden medizinischen Informationen; Übertragung in die elektronische Patientenakte
§ 351 Übertragung von Daten aus Anwendungen nach § 33a in die elektronische Patientenakte; Bereitstellung von Daten der elektronischen Patientenakte im grenzübergreifenden Austausch
Dritter Untertitel Zugriff von Leistungserbringern auf Daten in der elektronischen Patientenakte
§ 352 Verarbeitung von Daten in der elektronischen Patientenakte durch Leistungserbringer und andere zugriffsberechtigte Personen
§ 353 Erklärung des Widerspruchs; Erteilung der Einwilligung
Vierter Untertitel Festlegungen für technische Voraussetzungen und semantische und syntaktische Interoperabilität von Daten
§ 354 Festlegungen der Gesellschaft für Telematik für die elektronische Patientenakte
§ 355 Festlegungen für die semantische und syntaktische Interoperabilität von Daten in der elektronischen Patientenakte
Dritter Titel Erklärungen des Versicherten zur Organ- und Gewebespende sowie Hinweise auf deren Vorhandensein und Aufbewahrungsort
§ 356 Zugriff auf Hinweise der Versicherten auf das Vorhandensein und den Aufbewahrungsort von Erklärungen zur Organ- und Gewebespende
Vierter Titel Hinweis des Versicherten auf das Vorhandensein und den Aufbewahrungsort von Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen
§ 357 Zugriff auf Hinweise der Versicherten auf das Vorhandensein und den Aufbewahrungsort von Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen
Fünfter Titel Elektronischer Medikationsplan, elektronische Notfalldaten und elektronische Rechnung
§ 358 Elektronische Notfalldaten, elektronische Patientenkurzakte und elektronischer Medikationsplan
§ 359 Zugriff auf den elektronischen Medikationsplan und die elektronischen Notfalldaten, Nutzung der elektronischen Patientenkurzakte in der grenzüberschreitenden Versorgung
§ 359a Elektronische Rechnung
Sechster Titel Übermittlung ärztlicher Verordnungen
§ 360 Elektronische Übermittlung und Verarbeitung vertragsärztlicher elektronischer Verordnungen
§ 361 Zugriff auf ärztliche Verordnungen in der Telematikinfrastruktur
§ 361a Einwilligungsbasierte Übermittlung von Daten aus vertragsärztlichen elektronischen Verordnungen; Verordnungsermächtigung
§ 361b Zugriff auf ärztliche Verordnungen digitaler Gesundheitsanwendungen in der Telematikinfrastruktur
Siebter Titel Nutzung der Telematikinfrastruktur durch weitere Kostenträger und durch das Zentrale Vorsorgeregister
§ 362 Nutzung von elektronischen Gesundheitskarten oder digitalen Identitäten für Versicherte von Unternehmen der privaten Krankenversicherung, der Postbeamtenkrankenkasse, der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten, für Polizeivollzugsbeamte, für sonstige heilfürsorgeberechtigte Beamte oder für Soldaten der Bundeswehr
§ 362a Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte bei Krankenbehandlung der Sozialen Entschädigung nach dem Vierzehnten Buch
§ 362b Nutzung der Telematikinfrastruktur durch das Zentrale Vorsorgeregister
Achter Titel Verfügbarkeit von Daten aus Anwendungen der Telematikinfrastruktur für Forschungszwecke
§ 363 Verarbeitung von Daten der elektronischen Patientenakte zu Forschungszwecken; Verordnungsermächtigung
Sechster Abschnitt Telemedizinische Verfahren
§ 364 Vereinbarung über technische Verfahren zur konsiliarischen Befundbeurteilung von Röntgenaufnahmen
§ 365 Vereinbarung über technische Verfahren zur Videosprechstunde in der vertragsärztlichen Versorgung
§ 366 Vereinbarung über technische Verfahren zur Videosprechstunde in der vertragszahnärztlichen Versorgung
§ 367 Vereinbarung über technische Verfahren zu telemedizinischen Konsilien
§ 367a Vereinbarung über technische Verfahren bei telemedizinischem Monitoring
§ 368 Vereinbarung über ein Authentifizierungsverfahren im Rahmen der Videosprechstunde
§ 369 Prüfung der Vereinbarungen durch das Bundesministerium für Gesundheit
§ 370 Entscheidung der Schlichtungsstelle
§ 370a Unterstützung der Kassenärztlichen Vereinigungen bei der Vermittlung telemedizinischer Angebote durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung, Verordnungsermächtigung
§ 370b Technische Verfahren in strukturierten Behandlungsprogrammen mit digitalisierten Versorgungsprozessen; Verordnungsermächtigung
Siebter Abschnitt Anforderungen an Schnittstellen in informationstechnischen Systemen
§ 371 Integration offener und standardisierter Schnittstellen in informationstechnische Systeme
§ 372 Spezifikationen zu den offenen und standardisierten Schnittstellen für informationstechnische Systeme in der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung
§ 373 Spezifikationen zu den offenen und standardisierten Schnittstellen für informationstechnische Systeme in Krankenhäusern und in der pflegerischen Versorgung; Gebühren und Auslagen; Verordnungsermächtigung
§ 374 Abstimmung zur Festlegung sektorenübergreifender einheitlicher Vorgaben
§ 374a Integration offener und standardisierter Schnittstellen in Hilfsmitteln und Implantaten
§ 375 (aufgehoben)
Achter Abschnitt Finanzierung und Kostenerstattung
§ 376 Finanzierung
§ 377 Finanzierung der den Krankenhäusern entstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten
§ 378 Finanzierung der den an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringern entstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten
§ 379 Finanzierung der den Apotheken entstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten
§ 380 Finanzierung der den Hebammen, Physiotherapeuten und anderen Heilmittelerbringern, Hilfsmittelerbringern, zahntechnischen Laboren, Erbringern von Soziotherapie nach § 37a sowie weiteren Leistungserbringern entstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten
§ 381 Finanzierung der den Vorsorgeeinrichtungen und Rehabilitationseinrichtungen entstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten
§ 382 Erstattung der dem Öffentlichen Gesundheitsdienst entstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten
§ 382a Erstattung der den Betriebsärzten entstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten
§ 383 Erstattung der Kosten für die Übermittlung elektronischer Briefe in der vertragsärztlichen Versorgung
Vorschriftensuche
§ / Art.
Gesetz
Volltextsuche
nur in SGB V
buzer.de
Normalansicht
nach oben
↑
unten
↓
Anzeige
Link zu dieser Seite
: https://www.buzer.de/gesetz/2497/b7027.htm
Inhaltsverzeichnis
|
Ausdrucken/PDF
|
nach oben
Menü:
Normalansicht
|
Start
|
Suchen
|
Sachgebiete
|
Aktuell
|
Verkündet
|
Web-Plugin
|
Über buzer.de
|
Qualität
|
Kontakt
|
Support
|
Werbung
|
Datenschutz, Impressum
informiert bleiben:
Änderungsalarm
|
Web-Widget
|
RSS-Feed