§ 2 Zuständige Stellen
(1) Für die Prüfung der Lufttüchtigkeit des musterzulassungspflichtigen Luftfahrtgeräts ist die nach §
2 der
Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung für die Erteilung der Musterzulassung zuständige Stelle zuständig. Für die Prüfung der Lufttüchtigkeit des Luftfahrtgeräts nach §
1 Abs. 4 der
Luftverkehrs-Zulassung-Ordnung ist der Hersteller zuständig.
(2) Die nach Absatz 1 Satz 1 zuständigen Stellen können zur Durchführung
- 1.
- der Musterprüfung
Entwicklungsbetriebe nach den Bestimmungen des §
9;
- 2.
- der Stückprüfung und der Prüfungen in einem Qualitätsmanagement-System
Herstellungsbetriebe nach den Bestimmungen der §
9 und
10 Abs. 3,
- 3.
- der Instandhaltungsprüfungen oder der Nachprüfungen
Instandhaltungsbetriebe nach §
13, luftfahrttechnische Betriebe nach §
18 oder Herstellungsbetriebe nach §
19 genehmigen. Der genehmigte Betrieb hat die ihm mit der Genehmigung übertragenen Prüfaufgaben dem genehmigten Umfang und Verfahren entsprechend durchzuführen.
interne Verweise§ 3 LuftGerPV Einzelstückprüfung ... wird in einer Einzelstückprüfung erbracht, deren Art und Umfang von der nach § 2 Abs. 1 zuständigen Stelle festgelegt wird. Das gleiche gilt für Änderungen, die ...
§ 7 LuftGerPV Genehmigung von Kleinbetrieben ... Die nach § 2 Abs. 1 zuständige Stelle kann Kleinbetriebe, die Luftfahrtgerät entwickeln, herstellen, ... der Prüfungen erfüllen, zur Vermeidung unbilliger Härten als Betriebe nach § 2 Abs. 2 genehmigen, wenn nachgewiesen wird, daß die ordnungsgemäße ...
§ 18 LuftGerPV Luftfahrttechnischer Betrieb ... (2) Die Genehmigung wird für bestimmte Arten des Luftfahrtgeräts von der nach § 2 Abs. 1 zuständigen Stelle mit einer Gültigkeitsdauer von 24 Monaten erteilt. Sie kann ...
§ 19 LuftGerPV Durchführung und Überwachung der Nachprüfungen ... Prüfprogrammen und Prüfverfahren durchzuführen. (2) Die nach § 2 Abs. 1 zuständige Stelle kann auf Antrag im Einzelfall zur Vermeidung unbilliger Härten ... oder von Herstellungsbetrieben durchführen läßt. (5) Die nach § 2 Abs. 1 zuständige Stelle überwacht die Nachprüfung. Der luftfahrttechnische Betrieb ...
§ 22 LuftGerPV Ordnungswidrigkeiten ... handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 2 Abs. 2 eine Prüfaufgabe nicht, nicht richtig oder nicht vollständig durchführt, ...
Zitat in folgenden NormenSechste Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung
V. v. 19.08.2010 BGBl. I S. 1224
Anhang 6. LuftKostVÄndV zu Artikel 1 Nummer 6 ... Genehmigung eines Entwicklungsbetriebes (§ 2 Abs. 2 LuftGerPV) 600 bis 14.000 EUR b) Erweiterung der Genehmigung ... Genehmigung eines Herstellungsbetriebes (§ 2 Abs. 2 LuftGerPV, Verordnung (EG) Nr. 1702/2003 der Kommission vom 24. Septem- ber 2003 ... eines Herstellungsbetriebes für Luftsportgerät für die Instandhaltung (§ 2 Abs. 2 LuftGerPV) oder Erweiterung der Genehmigung 300 EUR k) ...
Zitate in aufgehobenen TitelnErste Durchführungsverordnung zur Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät (1. DV LuftGerPV)
V. v. 26.07.1999 (BAnz. 1999 Nr. 143 S. 12949); aufgehoben durch Artikel 1 V. v. 05.11.2020 BAnz AT 18.11.2020 V1
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/4845/a67448.htm