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§ 106a - Soldatenversorgungsgesetz (SVG)
neugefasst durch B. v. 16.09.2009 BGBl. I S. 3054; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3136
Geltung ab 01.01.1981; FNA: 53-4 Wehrsold - Fürsorge - Versorgung
77 frühere Fassungen | wird in 333 Vorschriften zitiert
Geltung ab 01.01.1981; FNA: 53-4 Wehrsold - Fürsorge - Versorgung
77 frühere Fassungen | wird in 333 Vorschriften zitiert
§ 106a (aufgehoben)
Text in der Fassung des Artikels 6 Zweites Gesetz zur Änderung des Bundespersonalvertretungsgesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften aus Anlass der COVID-19-Pandemie G. v. 25. Mai 2020 BGBl. I S. 1063 m.W.v. 1. Januar 2021
Frühere Fassungen von § 106a SVG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.01.2021 | Artikel 6 Zweites Gesetz zur Änderung des Bundespersonalvertretungsgesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften aus Anlass der COVID-19-Pandemie vom 25.05.2020 BGBl. I S. 1063 |
aktuell vorher | 25.10.2020 (28.12.2020) | Artikel 3 Gesetz über eine einmalige Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie an Besoldungs- und Wehrsoldempfänger vom 21.12.2020 BGBl. I S. 3136 |
aktuell vorher | 01.01.2020 (28.05.2020) | Artikel 5 Zweites Gesetz zur Änderung des Bundespersonalvertretungsgesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften aus Anlass der COVID-19-Pandemie vom 25.05.2020 BGBl. I S. 1063 |
aktuell | vor 01.01.2020 (28.05.2020) | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 106a SVG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 106a SVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SVG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz über eine einmalige Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie an Besoldungs- und Wehrsoldempfänger
G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3136
Artikel 3 CovSoZaG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
... § 106a des Soldatenversorgungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. September 2009 (BGBl. I S. 3054), das zuletzt durch ...
Zweites Gesetz zur Änderung des Bundespersonalvertretungsgesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften aus Anlass der COVID-19-Pandemie
G. v. 25.05.2020 BGBl. I S. 1063
Artikel 5 2. BPersVGuaÄndG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
... 1. Der Inhaltsübersicht wird folgende Angabe angefügt: „ § 106a Sonderregelung für Einkommen aus Beschäftigungen zur Bewältigung der Auswirkungen ... zur Bewältigung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie". 2. Folgender § 106a wird angefügt: „§ 106a Sonderregelung für Einkommen aus ... 2. Folgender § 106a wird angefügt: „ § 106a Sonderregelung für Einkommen aus Beschäftigungen zur Bewältigung der Auswirkungen ...
Artikel 6 2. BPersVGuaÄndG Weitere Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
... ist, wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 106a gestrichen. 2. § 106a wird ... 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 106a gestrichen. 2. § 106a wird ...
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