Die
Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuerverordnung vom
17. März 1994 (BGBl. I S. 568), zuletzt geändert durch Artikel 6 der Verordnung vom 13. September 2004 (BGBl. I S. 2334), wird wie folgt geändert:
- 1.
- In der Inhaltsübersicht und vor § 34a wird jeweils die Angabe „Zu § 20 Nr. 8 des Gesetzes" durch die Angabe „Zu § 20 Nr. 3 des Gesetzes" ersetzt.
- 2.
- § 5 Abs. 2 wird aufgehoben.
- 3.
- In § 18 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 wird die Angabe „2 Monaten" durch die Wörter „einem Monat" ersetzt.
- 4.
- § 19 Abs. 1 Satz 4 und 5 werden aufgehoben.
- 5.
- § 20 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „2 Monaten" durch die Wörter „einem Monat" ersetzt.
- b)
- In Absatz 2 wird das Wort „Zehntel" durch das Wort „Zwölftel" ersetzt.
- 6.
- § 27 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe „2 Monaten" durch die Wörter „einem Monat" ersetzt.
- b)
- Absatz 3 Satz 2 und Absatz 4 Satz 1 werden aufgehoben.
- 7.
- In § 28 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 wird die Angabe „2,5 Monaten" und in Abs. 3 Satz 2 wird die Angabe „2 Monaten" jeweils durch die Wörter „einem Monat" ersetzt.
- 8.
- § 31 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe „§ 27 Abs. 1 Satz 2 und 3, Abs. 2, 3 Satz 1, 2 und 4, Abs. 4 Satz 2, Abs. 5, 6 und 7 Satz 1" durch die Angabe „§ 27 Abs. 1 Satz 2 und 3, Abs. 2 bis 6 und 7 Satz 1" ersetzt.
- b)
- In Absatz 2 wird die Angabe „§ 27 Abs. 3 Satz 1 und 3" durch die Angabe „§ 27 Abs. 3 Satz 1 und 2" ersetzt.
- 9.
- § 32 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „1,5 Monaten" durch die Wörter „eines Monats" ersetzt.
- b)
- In Absatz 3 Satz 2 Nr. 5 wird die Angabe „1,5 Monaten" durch die Wörter „einem Monat" ersetzt.
- c)
- In Absatz 8 wird die Angabe „15. Tag" durch die Wörter „zehnten Tag" ersetzt.
- 10.
- In § 34 Abs. 4 Satz 2 wird die Angabe „15. Tag" durch die Wörter „zehnten Tag" ersetzt.
- 11.
- In § 38 Abs. 2 Satz 2 werden die Angabe „§ 5 Abs. 2 über den Erlaubnisschein und" gestrichen sowie das Wort „gelten" durch das Wort „gilt" ersetzt.
- 12.
- § 41 Abs. 2 Satz 3 wird aufgehoben.
- 13.
- § 43 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- Nummer 1 wird aufgehoben.
- b)
- In Nummer 2 werden die Angabe „§ 5 Abs. 2 Satz 3, auch in Verbindung mit § 19 Abs. 1 Satz 5, § 38 Abs. 2 Satz 2 oder § 41 Abs. 2 Satz 3" sowie das anschließende Komma gestrichen.
Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen sowie der Brennereiordnung
G. v. 19.03.2008 BGBl. I S. 450