Das
Gesetz über Rechte an Luftfahrzeugen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 403-9, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel
3 Abs. 5 des Gesetzes vom
26. März 2007 (BGBl. I S. 370), wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 13 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter das Ausschlussurteil erlassen" durch die Wörter der Ausschließungsbeschluss rechtskräftig" ersetzt.
- b)
- In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter § 985, § 986 Abs. 1, 3 und 4 der Zivilprozessordnung" durch die Wörter den §§ 449 und 450 Abs. 1, 3 und 4 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit" ersetzt.
- 2.
- § 66 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 2 werden die Wörter dem Erlass des Ausschlussurteils" durch die Wörter der Rechtskraft des Ausschließungsbeschlusses" ersetzt.
- b)
- In Absatz 3 werden die Wörter § 984 Abs. 1, §§ 985, 986 Abs. 1, 3 und 4 der Zivilprozessordnung" durch die Wörter § 448 Abs. 1, §§ 449 und 450 Abs. 1, 3 und 4 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit" ersetzt.
- 3.
- § 67 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 2 und 3 werden jeweils die Wörter dem Erlass des Ausschlußurteils" durch die Wörter der Rechtskraft des Ausschließungsbeschlusses" ersetzt.
- b)
- In Absatz 4 Satz 1 werden die Wörter § 984 Abs. 1, §§ 985, 987 der Zivilprozessordnung" durch die Wörter § 448 Abs. 1, §§ 449, 451 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit" ersetzt.
- 4.
- In § 96 Abs. 1 Satz 3 werden die Wörter des § 125a Abs. 3 Satz 2 des Gesetzes über die freiwillige Gerichtsbarkeit" durch die Wörter des § 387 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit" ersetzt.
Gesetz zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte im Grundbuchverfahren sowie zur Änderung weiterer grundbuch-, register- und kostenrechtlicher Vorschriften (ERVGBG)
G. v. 11.08.2009 BGBl. I S. 2713