Anlage 13 (zu § 41 Absatz 1 Satz 3) Nach § 41 Absatz 1 Satz 3 beihilfefähige Früherkennungsuntersuchungen, Vorsorgemaßnahmen und Schutzimpfungen
1 Früherkennungsuntersuchungen und Vorsorgemaßnahmen
- 1.1
- Telemedizinische Betreuung (Telemonitoring) bei chronischer Herzinsuffizienz
- 1.2
- Früherkennungsuntersuchungen
- 1.2.1
- U 10 bei Personen, die das siebte, aber noch nicht das neunte Lebensjahr vollendet haben
- 1.2.2
- U 11 bei Personen, die das neunte, aber noch nicht das elfte Lebensjahr vollendet haben
- 1.2.3
- J 2 bei Personen, die das 16., aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben
2 Schutzimpfungen
- 2.1
- Frühsommer-Meningoenzephalitis-(FSME-)Schutzimpfungen ohne Einschränkungen
- 2.2
- Grippeschutzimpfungen ohne Einschränkungen
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interne Verweise
Zitat in folgenden NormenDritte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
V. v. 08.09.2012 BGBl. I S. 1935
Fünfte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
V. v. 18.07.2014 BGBl. I S. 1154
Sechste Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
V. v. 27.05.2015 BGBl. I S. 842
Zitate in ÄnderungsvorschriftenAchte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
V. v. 24.07.2018 BGBl. I S. 1232
Dritte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
V. v. 08.09.2012 BGBl. I S. 1935
Artikel 1 3. BBhVÄndV Änderung der Bundesbeihilfeverordnung ... Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle Anlage 13 (zu § 41 Absatz 1) Ergänzende Früherkennungsuntersuchungen, Vorsorgemaßnahmen ... Dem Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: „Daneben sind die in Anlage 13 aufgeführten Früherkennungsuntersuchungen, Vorsorgemaßnahmen und Schutzimpfungen ...
Fünfte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
V. v. 18.07.2014 BGBl. I S. 1154
Artikel 1 5. BBhVÄndV Änderung der Bundesbeihilfeverordnung ... für die ein Festbetrag gilt". f) Die Angabe zu Anlage 13 wird durch folgende Angaben ersetzt: „Anlage 13 (zu § 41 Absatz 1 Satz 3) ... f) Die Angabe zu Anlage 13 wird durch folgende Angaben ersetzt: „Anlage 13 (zu § 41 Absatz 1 Satz 3) Nach § 41 Absatz 1 Satz 3 beihilfefähige ... c) Okklusionslinsen und -schalen als Amblyopietherapeutikum." 58. Anlage 13 wird durch die Anlagen 13 und 14 aus dem Anhang 2 ... und -schalen als Amblyopietherapeutikum." 58. Anlage 13 wird durch die Anlagen 13 und 14 aus dem Anhang 2 ...
Neunte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
V. v. 01.12.2020 BGBl. I S. 2713, 2021 I 343
Sechste Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
V. v. 27.05.2015 BGBl. I S. 842
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