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Artikel 9 - Gesetz zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa und zur Änderung anderer Gesetze (EUSozSichAnpG k.a.Abk.)

Artikel 9 Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte


Artikel 9 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Juli 2011 KVLG 1989 § 39, § 45, § 48, § 50

Das Zweite Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte vom 20. Dezember 1988 (BGBl. I S. 2477, 2557), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 22. Dezember 2010 (BGBl. I S. 2309) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 39 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa)
Satz 1 wird wie folgt geändert:

aaa)
In Nummer 2 werden die Wörter „Rente der gesetzlichen Rentenversicherung" durch die Wörter „Renten nach § 228 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch" ersetzt.

bbb)
In Nummer 3 werden die Wörter „der Rente vergleichbaren Einnahmen (Versorgungsbezüge)" durch die Wörter „Versorgungsbezüge nach § 229 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch" ersetzt.

bb)
Satz 2 wird aufgehoben.

b)
In Absatz 3 werden die Wörter „der in Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 genannten Rente" durch die Wörter „den in Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 genannten Renten" ersetzt.

2.
In § 45 Absatz 1 Nummer 1 werden die Wörter „Rente der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 228 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch)" durch die Wörter „Renten nach § 228 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch" ersetzt.

3.
Dem § 48 Absatz 3 wird folgender Satz angefügt:

„Die Beiträge aus ausländischen Renten nach § 228 Absatz 1 Satz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch tragen die Rentner allein."

4.
In § 50 Absatz 1 Satz 1 werden nach den Wörtern „ihrer Rente" die Wörter „nach § 228 Absatz 1 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch" eingefügt.



 

Zitierungen von Artikel 9 Gesetz zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa und zur Änderung anderer Gesetze

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 9 EUSozSichAnpG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EUSozSichAnpG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 13 EUSozSichAnpG Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... geändert worden ist, außer Kraft. (3) Artikel 4 Nummer 7 bis 12 und Artikel 9 treten am 1. Juli 2011 in Kraft. (4) Artikel 11 und 12 treten mit Wirkung vom 1. Januar ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG)
G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 2983; zuletzt geändert durch Artikel 8a G. v. 12.04.2012 BGBl. I S. 579
Artikel 5 GKV-VStG Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte (vom 01.01.2013)
... der Landwirte vom 20. Dezember 1988 (BGBl. I S. 2477, 2557), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 22. Juni 2011 (BGBl. I S. 1202) geändert worden ist, wird wie folgt ...