- 1.
- § 5 Absatz 5 wird aufgehoben.
- 2.
- § 15 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Nummer 3 wird das Semikolon am Ende durch das Wort „und" ersetzt.
- b)
- Nummer 4 wird aufgehoben.
- c)
- Nummer 5 wird Nummer 4.
- 3.
- § 21 Absatz 2 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Nummer 15 wird das Komma am Ende durch einen Punkt ersetzt.
- b)
- Nummer 16 wird aufgehoben.
- 4.
- In § 25 Absatz 2 Nummer 4 wird die Angabe „§ 15 Nr. 3, 4 oder 5" durch die Wörter „§ 15 Nummer 3 oder 4" ersetzt.
- 1.
- § 6 Absatz 6 wird aufgehoben.
- 2.
- § 23 Absatz 3 Nummer 16 wird aufgehoben.
- 3.
- § 27 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Nummer 3 wird das Komma am Ende durch das Wort „und" ersetzt.
- b)
- Nummer 4 wird aufgehoben.
- c)
- Nummer 5 wird Nummer 4.
- 4.
- In § 32 Absatz 1 Nummer 7 wird die Angabe „§ 27 Abs. 1 Nr. 3, 4 oder Nr. 5" durch die Wörter „§ 27 Absatz 1 Nummer 3 oder 4" ersetzt.
- 1.
- § 3 Absatz 2 Nummer 5 wird aufgehoben.
- 2.
- § 13 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 Satz 3 werden die Wörter „§ 3 Absatz 2 Nummer 4, 5, 7 und 8" durch die Wörter „§ 3 Absatz 2 Nummer 4, 7 und 8" ersetzt.
- b)
- In Absatz 2 Satz 4 Nummer 2 Buchstabe e werden die Wörter „§ 3 Absatz 2 Nummer 5 dieses Gesetzes sowie nach § 29 Absatz 6 und" gestrichen.
- 3.
- In § 24 Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „bis c, Nummer 5 und" durch die Wörter „bis c und Nummer" ersetzt.
- 4.
- In § 33 Absatz 2 Satz 2 werden die Wörter „§ 3 Absatz 2 Nummer 1, 2 Buchstabe d, Nummer 3, 4, 5, 7, 8 und 11" durch die Wörter „§ 3 Absatz 2 Nummer 1, 2 Buchstabe d, Nummer 3, 4, 7, 8 und 11" ersetzt.
- 5.
- In § 34 Absatz 1 Nummer 8 werden die Wörter „einschließlich der nach § 3 Absatz 2 Nummer 5 gespeicherten Daten" gestrichen.
- 6.
- In § 34a Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter „Nummer 1 bis 7, Nummer 8 mit Ausnahme der Daten nach § 3 Absatz 2 Nummer 5, 16" durch die Wörter „Nummer 1 bis 8 und 16" ersetzt.
- 1.
- In Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe „bis 5" durch die Angabe „und 4" ersetzt und wird die Angabe „2401," gestrichen.
- 2.
- In Absatz 4 werden die Wörter „§ 3 Absatz 2 Nummer 1, 4, 5, 7 und 8" durch die Wörter „§ 3 Absatz 2 Nummer 1, 4, 7 und 8" ersetzt.
- 1.
- § 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 werden nach dem Wort „Steuern" das Komma und die Wörter „an das Bundesverwaltungsamt" gestrichen.
- b)
- In Absatz 3 wird die Angabe 㤤 4 bis 10" durch die Angabe 㤤 4 bis 11" ersetzt.
- 2.
- § 10 wird aufgehoben.
- 1.
- In § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 werden die Wörter „einschließlich der nach § 3 Absatz 2 Nummer 5 des Bundesmeldegesetzes gespeicherten Daten" gestrichen.
- 2.
- In § 7 Absatz 1 Nummer 8 werden die Wörter „einschließlich der nach § 3 Absatz 2 Nummer 5 des Bundesmeldegesetzes gespeicherten Daten" und wird die Angabe „2401," gestrichen.
- 1.
- In § 34 Absatz 2 Satz 1 wird das Wort „acht" durch das Wort „fünf" ersetzt.
- 2.
- In der Anlage 12 wird jeweils das Wort „acht" durch das Wort „fünf" ersetzt.