Artikel 17 - Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts (SVReformG k.a.Abk.)

G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932 (Nr. 60); zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 414
Geltung ab 01.01.2025, abweichend siehe Artikel 90
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Artikel 17 Änderung der Berufsförderungsverordnung


Artikel 17 ändert mWv. 1. Januar 2025 BFöV offen

Die Berufsförderungsverordnung vom 23. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2336), die zuletzt durch Artikel 20 des Gesetzes vom 4. August 2019 (BGBl. I S. 1147) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

a)
Die Angabe zu Teil 1 wird wie folgt gefasst:

„Teil 1 Berufsberatung nach § 5 des Soldatenversorgungsgesetzes".

b)
Die Angabe zu Teil 2 wird wie folgt gefasst:

„Teil 2 Dienstzeitbegleitende Förderung der schulischen und beruflichen Bildung nach § 6 des Soldatenversorgungsgesetzes".

c)
Die Angabe zu § 7 wird wie folgt gefasst:

§ 7 Bestandteile der Bewilligungen nach § 6 des Soldatenversorgungsgesetzes".

d)
Die Angabe zu Teil 3 wird wie folgt gefasst:

„Teil 3 Förderung der schulischen Bildung nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes".

e)
Die Angabe zu Teil 4 wird wie folgt gefasst:

„Teil 4 Förderung der beruflichen Bildung nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes".

f)
Die Angabe zu § 29 wird wie folgt gefasst:

§ 29 Bestandteile der Bewilligungen nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes".

g)
Die Angabe zu Teil 5 wird wie folgt gefasst:

„Teil 5 Eingliederung nach § 9 des Soldatenversorgungsgesetzes".

h)
Die Angabe zu § 34 wird wie folgt gefasst:

§ 34 Berufsorientierungspraktika nach § 9 Absatz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes".

i)
Die Angabe zu § 35 wird wie folgt gefasst:

§ 35 Berufsorientierungspraktikum nach § 9 Absatz 4 des Soldatenversorgungsgesetzes".

j)
Die Angabe zu § 36a wird wie folgt gefasst:

„§ 36a Eingliederungsseminar nach § 9 Absatz 8 des Soldatenversorgungsgesetzes".

2.
Die Überschrift zu Teil 1 wird wie folgt gefasst:

„Teil 1 Berufsberatung nach § 5 des Soldatenversorgungsgesetzes".

3.
In § 1a Absatz 4 Satz 1 werden die Wörter „nach § 5 Absatz 12" durch die Wörter „nach § 7 Absatz 13" ersetzt.

4.
In § 2 Absatz 4 Satz 1 und 4 werden jeweils die Wörter „nach § 3a Absatz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach § 5 Absatz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt.

5.
In § 2a Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „des § 6 Absatz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „des § 8 Absatz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt.

6.
Die Überschrift zu Teil 2 wird wie folgt gefasst:

„Teil 2 Dienstzeitbegleitende Förderung der schulischen und beruflichen Bildung nach § 6 des Soldatenversorgungsgesetzes".

7.
In § 6 Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter „§ 6 Absatz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „§ 8 Absatz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt.

8.
§ 7 wird wie folgt geändert:

a)
Die Überschrift wird wie folgt gefasst:

§ 7 Bestandteile der Bewilligungen nach § 6 des Soldatenversorgungsgesetzes".

b)
In Absatz 1 Nummer 3 werden die Wörter „nach § 5 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt.

9.
Die Überschrift zu Teil 3 wird wie folgt gefasst:

„Teil 3 Förderung der schulischen Bildung nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes".

10.
§ 9 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt geändert:

aa)
In Nummer 1 werden die Wörter „im Sinne des § 5 Absatz 2 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „im Sinne des § 7 Absatz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt.

bb)
In Nummer 2 werden die Wörter „im Sinne des § 6 Absatz 1 Satz 1 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „im Sinne des § 8 Absatz 1 Satz 1 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt.

b)
In Absatz 5 Nummer 1 werden die Wörter „nach § 5 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt.

11.
In § 12 Absatz 2 Satz 3 werden die Wörter „nach § 6 Absatz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach § 8 Absatz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt.

12.
Die Überschrift zu Teil 4 wird wie folgt gefasst:

„Teil 4 Förderung der beruflichen Bildung nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes".

13.
In § 16 Absatz 1 zweiter Halbsatz werden die Wörter „nach § 5 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt.

14.
In § 18 Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter „im Rahmen des § 5 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „im Rahmen des § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt.

15.
§ 19 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 2 wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 1 Tabellenüberschrift zu Spalte 1 werden die Wörter „nach § 5 Absatz 4 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach § 7 Absatz 5 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt.

bb)
Der Satzteil nach der Tabelle wird wie folgt geändert:

aaa)
Im Satzteil vor Nummer 1 werden die Wörter „nach § 5 Absatz 4 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach § 7 Absatz 5 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt.

bbb)
In Nummer 1 werden die Wörter „nach § 5 Absatz 6 bis 8 und 10 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach § 7 Absatz 7 bis 9 und 11 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt.

ccc)
In Nummer 2 werden die Wörter „des § 5 Absatz 9 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „des § 7 Absatz 10 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt.

ddd)
In Nummer 3 werden die Wörter „nach den §§ 13b und 13c des Soldatenversorgungsgesetzes," durch die Wörter „nach den §§ 22 und 23 des Soldatenversorgungsgesetzes," ersetzt.

b)
In Absatz 4 werden die Wörter „nach § 5 Absatz 1a" durch die Wörter „nach § 7 Absatz 2" ersetzt.

16.
§ 20 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter „nach § 5 Abs. 4 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach § 7 Absatz 5 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt.

b)
In Absatz 3 werden die Wörter „nach § 4 Absatz 2 oder § 5 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach § 6 Absatz 2 oder § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt.

17.
In § 21 Absatz 2 Satz 4 werden die Wörter „nach § 5 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt.

18.
In § 28 Absatz 5 werden die Wörter „nach § 60 Abs. 4 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach § 81 Absatz 5 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt.

19.
Die Überschrift zu § 29 wird wie folgt gefasst:

§ 29 Bestandteile der Bewilligungen nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes".

20.
Die Überschrift zu Teil 5 wird wie folgt gefasst:

„Teil 5 Eingliederung nach § 9 des Soldatenversorgungsgesetzes".

21.
§ 31 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 werden die Wörter „im Sinne des § 7 Abs. 2 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach § 9 Absatz 2 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt.

b)
In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „nach § 5 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt.

c)
Absatz 3 wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 1 werden die Wörter „nach § 7 Absatz 4 Satz 1 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach § 9 Absatz 4 Satz 1 des Soldatenversorgungsgesetzes" und die Wörter „nach § 5 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt.

bb)
In Satz 2 werden die Wörter „nach § 5 Absatz 5 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach § 7 Absatz 6 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt.

d)
In Absatz 4 werden die Wörter „nach § 5 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt.

22.
In § 32a Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „im Sinne des § 7 Absatz 9 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „im Sinne des § 9 Absatz 9 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt.

23.
§ 34 wird wie folgt geändert:

a)
Die Überschrift wird wie folgt gefasst:

§ 34 Berufsorientierungspraktika nach § 9 Absatz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes".

b)
In Absatz 1 werden die Wörter „nach § 7 Abs. 3 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach § 9 Absatz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt.

24.
§ 35 wird wie folgt geändert:

a)
Die Überschrift wird wie folgt gefasst:

§ 35 Berufsorientierungspraktikum nach § 9 Absatz 4 des Soldatenversorgungsgesetzes".

b)
In Absatz 1 Satz 1 erster Halbsatz werden die Wörter „nach § 7 Absatz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach § 9 Absatz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt.

c)
In Absatz 2 werden die Wörter „im Sinne des § 7 Abs. 4 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „im Sinne des § 9 Absatz 4 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt.

25.
In § 36 Satz 1 werden die Wörter „nach den §§ 4 und 5 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach den §§ 6 und 7 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt.

26.
§ 36a wird wie folgt geändert:

a)
In der Überschrift werden die Wörter „nach § 7 Absatz 8 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach § 9 Absatz 5 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt.

b)
Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 1 werden die Wörter „nach § 7 Absatz 5 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach § 9 Absatz 5 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt.

bb)
In Satz 2 zweiter Halbsatz werden die Wörter „nach § 7 Absatz 5 Satz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach § 9 Absatz 5 Satz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt.

27.
In § 38 Absatz 1 werden die Wörter „nach § 102 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach § 126 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt.



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