Gesetz über das Ausländerzentralregister (AZR-Gesetz - AZRG k.a.Abk.)

G. v. 02.09.1994 BGBl. I S. 2265; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 20.04.2023 BGBl. 2023 I Nr. 106
Geltung ab 01.10.1994; FNA: 26-8 Ausländerrecht
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Eingangsformel
Kapitel 1 Registerbehörde und Zweck des Registers
§ 1 Registerbehörde, Bestandteile des Registers, Zweck des Registers
Kapitel 2 Allgemeiner Datenbestand des Registers
Abschnitt 1 Anlaß der Speicherung, Inhalt
§ 2 Anlaß der Speicherung
§ 3 Allgemeiner Inhalt
§ 4 Übermittlungssperren
§ 5 Suchvermerke
Abschnitt 2 Datenübermittlung an die Registerbehörde, Verantwortlichkeiten, Aufzeichnungspflicht
§ 6 Übermittelnde Stellen, Inhalt der Datenübermittlung
§ 7 Übermittlung und Veränderung von Daten im Wege der Direkteingabe
§ 8 Verantwortung für den Registerinhalt, Datenpflege
§ 8a Datenabgleich
§ 9 Aufzeichnungspflicht bei Speicherung
Abschnitt 3 Datenübermittlung durch die Registerbehörde, Dritte, an die Daten übermittelt werden
Unterabschnitt 1 Datenübermittlung an öffentliche Stellen
§ 10 Allgemeine Vorschriften für die Datenübermittlung
§ 11 Zweckbestimmung, Weiterübermittlung von Daten
§ 12 Gruppenauskunft
§ 13 Aufzeichnungspflicht bei Datenübermittlung
§ 14 Datenübermittlung an alle öffentlichen Stellen
§ 15 Datenübermittlung an Ausländerbehörden, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften, Luftsicherheitsbehörden, atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden, oberste Bundes- und Landesbehörden sowie das Bundesamt für Justiz
§ 15a Automatisierte Datenübermittlung an Ausländerbehörden und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
§ 16 Datenübermittlung an Gerichte
§ 17 Datenübermittlung an das Zollkriminalamt
§ 17a Datenübermittlung an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen
§ 17b Datenübermittlung an die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung
§ 18 Datenübermittlung an die Bundesagentur für Arbeit und die Behörden der Zollverwaltung
§ 18a Datenübermittlung an die Träger der Sozialhilfe und die für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes zuständigen Stellen
§ 18b Datenübermittlung an die Bundesagentur für Arbeit und die für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Stellen
§ 18c Datenübermittlung an die für den öffentlichen Gesundheitsdienst zuständigen Behörden
§ 18d Datenübermittlung an die Jugendämter
§ 18e Datenübermittlung an die Meldebehörden
§ 18f Datenübermittlung an die Familienkasse Direktion der Bundesagentur für Arbeit
§ 18g Datenübermittlung an die Träger der Deutschen Rentenversicherung
§ 19 Datenübermittlung an die Staatsangehörigkeits- und Vertriebenenbehörden
§ 20 Datenübermittlung an die Verfassungsschutzbehörden, den Militärischen Abschirmdienst und den Bundesnachrichtendienst
§ 21 Datenübermittlung an das Auswärtige Amt, die deutschen Auslandsvertretungen, das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten und andere öffentliche Stellen im Visaverfahren und im beschleunigten Fachkräfteverfahren
§ 21a Datenübermittlung an das Bundesverwaltungsamt im Rahmen des Registrier- und Asylverfahrens
§ 22 Abruf im automatisierten Verfahren
§ 23 Statistische Aufbereitung der Daten
§ 23a Datenübermittlung an die Bundesagentur für Arbeit für Zwecke der Beschäftigungsstatistik
§ 24 Planungsdaten
§ 24a Verarbeiten personenbezogener Daten für wissenschaftliche Zwecke
Unterabschnitt 2 Datenübermittlung an nichtöffentliche Stellen, Behörden anderer Staaten und über- oder zwischenstaatliche Stellen
§ 25 Datenübermittlung an nichtöffentliche Stellen, die humanitäre oder soziale Aufgaben wahrnehmen
§ 26 Datenübermittlung an Behörden anderer Staaten und an über- oder zwischenstaatliche Stellen
§ 27 Datenübermittlung an sonstige nichtöffentliche Stellen
Kapitel 3 Visadatei
§ 28 Anlaß der Speicherung
§ 29 Inhalt
§ 30 Übermittelnde Stellen
§ 31 Allgemeine Vorschriften für die Datenübermittlung
§ 32 Dritte, an die Daten übermittelt werden
§ 33 Abruf im automatisierten Verfahren
Kapitel 4 Rechte der betroffenen Person
§ 34 Auskunft an die betroffene Person
§ 34a Datenschutzrechtliche Kontrolle
Kapitel 5 Berichtigung von Daten, Löschung von Daten und Einschränkung der Verarbeitung
§ 35 Berichtigung
§ 36 Löschung
§ 37 Einschränkung der Verarbeitung
§ 38 Unterrichtung beteiligter Stellen
Kapitel 6 Weitere Behörden
§ 39 Aufsichtsbehörden
Kapitel 7 Schlußvorschriften
§ 40 Rechtsverordnungen
§ 41 Verwaltungsvorschriften
§ 42 Strafvorschriften
§ 43 (Aufhebung von Rechtsvorschriften)
§ 44 Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren


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