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§ 18 - Revierjagd-Meisterprüfungsverordnung (RevierjagdMeisterPrV)

V. v. 09.04.2019 BGBl. I S. 499 (Nr. 14)
Geltung ab 30.04.2019; FNA: 806-22-4-7 Berufliche Bildung

§ 18 Bewertungen in den Prüfungen



(1) Die drei Prüfungsteile nach § 3 sind gesondert zu bewerten.

(2) Für die Bewertung des Prüfungsteils „Jagdbetrieb, Jagd- und Wildtiermanagement und Dienstleistungen" ist eine Note aus der Bewertung des Arbeitsprojektes (§ 6) und der Bewertung der schriftlichen Prüfung (§ 7) nach folgender Formel zu bilden:

 
Note des Prüfungsteils = ((Note des Arbeitsprojektes x 2) + Note der schriftlichen Prüfung) / 3.

(3) Für die Bewertung des Prüfungsteils „Betriebs- und Unternehmensführung" ist eine Note aus der Bewertung des Arbeitsprojektes (§ 10) und der Bewertung der schriftlichen Prüfung (§ 11) nach folgender Formel zu bilden:

 
Note des Prüfungsteils = ((Note des Arbeitsprojektes x 2) + Note der schriftlichen Prüfung) / 3.

(4) 1Im Prüfungsteil „Berufsausbildung und Mitarbeiterführung" ist zunächst eine Note für die Bewertung des Abschnitts „Berufsausbildung" aus der Bewertung des praktischen Teils (§ 14) und der Bewertung des schriftlichen Teils (§ 15) nach folgender Formel zu bilden:

 
Note des Abschnitts Berufsausbildung = ((Note des praktischen Teils x 2) + Note des schriftlichen Teils) / 3.

2Anschließend ist für die Bewertung des Prüfungsteils „Berufsausbildung und Mitarbeiterführung" eine Note aus der Bewertung der Leistung im Abschnitt „Berufsausbildung" nach Satz 1 und der Bewertung der Fallstudie (§ 16) nach folgender Formel zu bilden:

 
Note des Prüfungsteils = ((Note des Abschnitts Berufsausbildung x 60) + (Note der Fallstudie x 40)) / 100.

(5) 1Über die Gesamtleistung in der Prüfung ist eine Note zu bilden; sie wird als arithmetisches Mittel aus den Noten für die einzelnen Prüfungsteile errechnet. 2Im Fall der Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen nach § 17 entfällt diese Verpflichtung.

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Zitierungen von § 18 RevierjagdMeisterPrV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 18 RevierjagdMeisterPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in RevierjagdMeisterPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 19 RevierjagdMeisterPrV Bestehen der Meisterprüfung; Zeugnis
... 10 und 11 sowie den §§ 14 bis 16, die Ergebnisse der Prüfungsteile nach § 18 Absatz 2 bis 4 sowie die Gesamtnote nach § 18 Absatz 5 und 2. Befreiungen nach § 17, wobei ... 16, die Ergebnisse der Prüfungsteile nach § 18 Absatz 2 bis 4 sowie die Gesamtnote nach § 18 Absatz 5 und 2. Befreiungen nach § 17, wobei jede Befreiung mit Ort, Datum und der ...