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§ 19 - Wehrsoldgesetz (WSG)

Artikel 16 G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1147, 1158 (Nr. 29); zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 370
Geltung ab 01.01.2020; FNA: 53-9 Wehrsold - Fürsorge - Versorgung
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§ 19 (aufgehoben)








 

Frühere Fassungen von § 19 WSG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2026Artikel 5 Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (WDModG)
vom 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 370
aktuell vorher 01.06.2023 (29.12.2023)Artikel 20 Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für die Jahre 2023 und 2024 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BBVAnpÄndG 2023/2024)
vom 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 414
aktuell vorher 25.10.2020 (28.12.2020)Artikel 4 Gesetz über eine einmalige Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie an Besoldungs- und Wehrsoldempfänger
vom 21.12.2020 BGBl. I S. 3136
aktuellvor 25.10.2020 (28.12.2020)Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 19 WSG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 19 WSG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WSG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz über eine einmalige Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie an Besoldungs- und Wehrsoldempfänger
G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3136
Artikel 4 CovSoZaG Änderung des Wehrsoldgesetzes
... wird nach der Angabe zu § 18 folgende Angabe eingefügt: „ § 19 Sonderzahlung für das Jahr 2020". 2. Folgender § 19 wird ... „§ 19 Sonderzahlung für das Jahr 2020". 2. Folgender § 19 wird angefügt: „§ 19 Sonderzahlung für das Jahr 2020  ... das Jahr 2020". 2. Folgender § 19 wird angefügt: „ § 19 Sonderzahlung für das Jahr 2020 Zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung ...

Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für die Jahre 2023 und 2024 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BBVAnpÄndG 2023/2024)
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 414; zuletzt geändert durch Artikel 16 G. v. 18.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 423
Artikel 20 BBVAnpÄndG 2023/2024 Änderung des Wehrsoldgesetzes
... wird wie folgt geändert: a) Die Angaben zu den §§ 18 und 19 werden wie folgt gefasst: „§ 18 (weggefallen) § 19 ... 18 und 19 werden wie folgt gefasst: „§ 18 (weggefallen) § 19 Sonderzahlungen zur Abmilderung der Folgen gestiegener Verbraucherpreise im Jahr 2023". ... „im gleichen Umfang" ersetzt. 3. § 18 wird aufgehoben. 4. § 19 wird wie folgt gefasst: „§ 19 Sonderzahlungen zur Abmilderung der Folgen ... 3. § 18 wird aufgehoben. 4. § 19 wird wie folgt gefasst: „ § 19 Sonderzahlungen zur Abmilderung der Folgen gestiegener Verbraucherpreise im Jahr 2023  ...

Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (WDModG)
G. v. 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 370
Artikel 5 WDModG Änderung des Wehrsoldgesetzes
... „Abschnitt 4 (weggefallen)". b) Die Angabe zu den §§ 18 und 19 wird durch die folgende Angabe ersetzt: „§ 18 (weggefallen)  ... wird durch die folgende Angabe ersetzt: „§ 18 (weggefallen) § 19 (weggefallen) ". 2. § 2 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird die ...