Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 52a - Verordnung zur Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen und mitverarbeiteten biogenen Rohstoffen auf die Treibhausgasquote und zur Anrechnung auf die Verpflichtung nach Artikel 4 in Verbindung mit Anhang I der Verordnung (EU) 2023/2405 (37. BImSchV)

V. v. 17.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 131; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 01.06.2026 BGBl. 2026 I Nr. 163
Geltung ab 20.04.2024; FNA: 2129-8-37-1 Umweltschutz
|

§ 52a Ordnungswidrigkeiten



Ordnungswidrig im Sinne des § 62 Absatz 2 Nummer 3b des Bundes-Immissionsschutzgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

1.
entgegen § 19 Absatz 1 Satz 1 eine Angabe nicht richtig macht,

2.
entgegen § 25 Absatz 1 Satz 1 ein Zertifikat ausstellt,

3.
entgegen § 31 Absatz 7 eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet,

4.
einer vollziehbaren Anordnung nach § 31a Absatz 4 Satz 1 oder § 42 Absatz 3a Satz 1 zuwiderhandelt oder

5.
entgegen § 38 Absatz 3 Satz 1 eine Kontrolle nicht duldet.





 

Frühere Fassungen von § 52a 37. BImSchV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 07.06.2026Artikel 2 Zweites Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote
vom 01.06.2026 BGBl. 2026 I Nr. 163

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 52a 37. BImSchV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 52a 37. BImSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 37. BImSchV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweites Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote
G. v. 01.06.2026 BGBl. 2026 I Nr. 163
Artikel 2 2. THGMQWG Änderung der Verordnung zur Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen und mitverarbeiteten biogenen Ölen auf die Treibhausgasquote
... i) Nach der Angabe zu § 52 wird die folgende Angabe eingefügt: „ § 52a Ordnungswidrigkeiten". 3. § 1 wird durch den folgenden § 1 ersetzt: ... Zertifizierungsstellen nach § 35a." 40. Nach § 52 wird der folgende § 52a eingefügt: „§ 52a Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im ... 40. Nach § 52 wird der folgende § 52a eingefügt: „ § 52a Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 62 Absatz 2 Nummer 3b des ...