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Achtung: Dieser Titel gilt komplett oder überwiegend erst ab 30.01.2027
§ 89 - Versicherungs-Sanierungs-und-Abwicklungs-Gesetz (VSAG)
Artikel 1 G. v. 25.09.2026 BGBl. 2026 I Nr. 275, S. 2
Geltung ab 30.01.2027; FNA: 7631-13 Versicherungsaufsichtsrecht
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Geltung ab 30.01.2027; FNA: 7631-13 Versicherungsaufsichtsrecht
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§ 89 Rückübertragung vom Brückenunternehmen
§ 89 wird in 3 Vorschriften zitiert
1Die Abwicklungsbehörde kann, wenn es aufgrund der Umstände gerechtfertigt ist, Vermögenswerte, Rechte oder Verbindlichkeiten, Anteile oder andere Eigentumstitel an die vorherigen Eigentümer der Anteile oder anderen Eigentumstitel oder an das in Abwicklung befindliche Unternehmen zurückübertragen, wenn
- 1.
- die Möglichkeit einer Rückübertragung der jeweiligen Anteile oder anderen Eigentumstitel, Vermögenswerte, Rechte oder Verbindlichkeiten ausdrücklich in der Abwicklungsanordnung vorgesehen ist;
- 2.
- die jeweiligen Anteile oder anderen Eigentumstitel, Vermögenswerte, Rechte oder Verbindlichkeiten nicht den Klassen von Anteilen oder anderen Eigentumstiteln, Vermögenswerten, Rechten oder Verbindlichkeiten zuzurechnen sind, die in der Abwicklungsanordnung angegeben sind, oder wenn sie die darin genannten Übertragungsvoraussetzungen nicht erfüllen.
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Zitierungen von § 89 VSAG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 89 VSAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
VSAG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 95 VSAG Wirkungen der Übertragung auf einen Sicherungsfonds
... 64 eine Einwilligung des zuständigen Sicherungsfonds entbehrlich ist; 2. gilt § 89 für etwaige Rückübertragungen; 3. finden auf den Sicherungsfonds als ...
§ 136 VSAG Inhalt der Abwicklungsanordnung
... § 57; 7. Vorbehalte einer Rückübertragung nach den §§ 83 und 89 . In Bezug auf Satz 1 Nummer 2 reicht jeweils eine gattungsmäßige ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Versicherungs-Sanierungs-Abwicklungs-und-Aufsichtsänderungs-Gesetz (VSAAG)
G. v. 25.09.2026 BGBl. 2026 I Nr. 275
Artikel 2 VSAAG Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
... 114 Absatz 1 sowie 4 bis 6 des Versicherungs-Sanierungs-und-Abwicklungs-Gesetzes; 13. § 89 des Versicherungs-Sanierungs-und-Abwicklungs-Gesetzes ; 14. die §§ 110 und 111 des ...
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