Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (Betäubungsmittelgesetz - BtMG)

neugefasst durch B. v. 01.03.1994 BGBl. I S. 358; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109
Geltung ab 01.08.1981; FNA: 2121-6-24 Apotheken- und Arzneimittelwesen, Gifte
| |
Erster Abschnitt Begriffsbestimmungen
§ 1 Betäubungsmittel
§ 2 Sonstige Begriffe
Zweiter Abschnitt Erlaubnis und Erlaubnisverfahren
§ 3 Erlaubnis zum Verkehr mit Betäubungsmitteln
§ 4 Ausnahmen von der Erlaubnispflicht
§ 5 Versagung der Erlaubnis
§ 6 Sachkenntnis
§ 7 Antrag
§ 8 Entscheidung
§ 9 Beschränkungen, Befristung, Bedingungen und Auflagen
§ 10 Rücknahme und Widerruf
§ 10a Erlaubnis für den Betrieb von Drogenkonsumräumen
§ 10b Erlaubnis für die Durchführung von Modellvorhaben zu Substanzanalysen
Dritter Abschnitt Pflichten im Betäubungsmittelverkehr
§ 11 Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr
§ 12 Abgabe und Erwerb
§ 13 Verschreibung und Abgabe auf Verschreibung
§ 14 Kennzeichnung und Werbung
§ 15 Sicherungsmaßnahmen
§ 16 Vernichtung
§ 17 Aufzeichnungen
§ 18 Meldungen
§ 18a (weggefallen)
Vierter Abschnitt Überwachung
§ 19 Durchführende Behörde
§ 20 Besondere Ermächtigung für den Spannungs- oder Verteidigungsfall
§ 21 Mitwirkung anderer Behörden
§ 22 Überwachungsmaßnahmen
§ 23 Probenahme
§ 24 Duldungs- und Mitwirkungspflicht
§ 24a (aufgehoben)
§ 25 (aufgehoben)
Fünfter Abschnitt Vorschriften für Behörden
§ 26 Bundeswehr, Bundespolizei, Bereitschaftspolizei und Zivilschutz
§ 27 Meldungen und Auskünfte
§ 28 Jahresbericht an die Vereinten Nationen
Sechster Abschnitt Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
§ 29 Straftaten
§ 29a Straftaten
§ 30 Straftaten
§ 30a Straftaten
§ 30b Straftaten
§ 30c (aufgehoben)
§ 31 Strafmilderung oder Absehen von Strafe
§ 31a Absehen von der Verfolgung
§ 32 Ordnungswidrigkeiten
§ 33 Einziehung
§ 34 Führungsaufsicht
Siebenter Abschnitt Betäubungsmittelabhängige Straftäter
§ 35 Zurückstellung der Strafvollstreckung
§ 36 Anrechnung und Strafaussetzung zur Bewährung
§ 37 Absehen von der Erhebung der öffentlichen Klage
§ 38 Jugendliche und Heranwachsende
Achter Abschnitt Übergangs- und Schlußvorschriften
§ 39 Übergangsregelung
§ 39a Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
§§ 40 und 40a
§ 41
Anlagen (zu § 1 Abs. 1) (Erläuterungen zu den Spalten 1 bis 3)
Anlage I (nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel) *)
Anlage II (verkehrsfähige, aber nicht verschreibungsfähige Betäubungsmittel) *)
Anlage III (verkehrsfähige und verschreibungsfähige Betäubungsmittel)


Vorschriftensuche

Anzeige
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed