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Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/2854 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2023 über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2394 und der Richtlinie (EU) 2020/1828 (DADGEG k.a.Abk.)


Eingangsformel



Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:


Artikel 1 Gesetz zur Anwendung und Durchsetzung der Datenverordnung


Artikel 1 ändert mWv. 30. Mai 2026 DADG



Artikel 2 Änderung des Urheberrechtsgesetzes


Artikel 2 ändert mWv. 30. Mai 2026 UrhG § 54d, § 87b

Das Urheberrechtsgesetz vom 9. September 1965 (BGBl. I S. 1273), das zuletzt durch Artikel 28 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 323) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 54d wird die Angabe „§ 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Satz 2" durch die Angabe „§ 14 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 und 2" ersetzt.

2.
Nach § 87b Absatz 2 wird der folgende Absatz 3 eingefügt:

„(3) Absatz 1 ist in den in Artikel 43 der Verordnung (EU) 2023/2854 genannten Fällen nicht anzuwenden."


Artikel 3 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 29. Mai 2026.


Schlussformel



Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.

Der Bundespräsident

Steinmeier

Der Bundeskanzler

Merz

Der Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung

Karsten Wildberger


Anhang EU-Rechtsakte: