Anlagen - Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (TAppV)

V. v. 27.07.2006 BGBl. I S. 1827 (Nr. 38); zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 15.08.2019 BGBl. I S. 1307
Geltung ab 01.10.2006; FNA: 7830-1-6 Organisation und Aufbau
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Anlagen
Anlage 1 (zu § 2 Abs. 1, 2 und 3) Fachgebiete und Gesamtstundenzahlen *)
Anlage 2 (zu § 14 Abs. 1) Niederschrift über die Prüfung
Anlage 3 (zu § 16 Abs. 1) Zeugnis über das Ergebnis des naturwissenschaftlichen Abschnitts der Tierärztlichen Vorprüfung (Vorphysikum)
Anlage 4 (zu § 16 Abs. 1 und 4) Zeugnis über das Ergebnis des anatomisch-physiologischen Abschnitts der Tierärztlichen Vorprüfung (Physikum) und über das Gesamtergebnis der Tierärztlichen Vorprüfung
Anlage 5 (zu § 16 Abs. 1) Zeugnis über das Ergebnis der Tierärztlichen Prüfung und das Gesamtergebnis der Tierärztlichen Prüfung
Anlage 6 (zu § 56 Abs. 3) Bescheinigung über die praktische Ausbildung in Kontrolltätigkeiten, -methoden und -techniken für den Lebensmittelbereich
Anlage 7 (zu § 56 Abs. 3) Bescheinigung über die praktische Ausbildung in der Schlachttier- und Fleischuntersuchung
Anlage 8 (zu § 58 Abs. 3) Bescheinigung über den ersten Abschnitt der praktischen Ausbildung in der kurativen tierärztlichen Praxis (§ 57 Abs. 1 TAppV)
Anlage 9 (zu § 58 Abs. 3) Bescheinigung über den zweiten Abschnitt der praktischen Ausbildung in der kurativen tierärztlichen Praxis (§ 57 Abs. 2 TAppV)
Anlage 10 (zu § 59 Abs. 3) Bescheinigung über die praktische Ausbildung in einer Tierklinik
Anlage 11 (zu § 60 Satz 2) Bescheinigung über die praktische Ausbildung im Wahlpraktikum
Anlage 12 (zu § 62 Abs. 2) Bescheinigung über die praktische Ausbildung im öffentlichen Veterinärwesen
Anlage 13 (zu § 64) Approbationsurkunde

Anlagen

Anlage 1 (zu § 2 Abs. 1, 2 und 3) Fachgebiete und Gesamtstundenzahlen *)


Anlage 1 wird in 3 Vorschriften zitiert

1. Physik einschließlich Grundlagen der Strahlenphysik 56 Std.
2. Chemie 126 Std.
3. Zoologie 70 Std.
4. Botanik der Futter-, Gift- und Heilpflanzen 70 Std.
5. Biometrie 28 Std.
6. Berufsfelderkundung (Medizinische Terminologie,
Geschichte der Veterinärmedizin, Berufskunde)
42 Std.
7. Anatomie 224 Std.
8. Histologie und Embryologie 98 Std.
9. Landwirtschaftslehre 28 Std.
10. Tierhaltung und Tierhygiene 56 Std.
11. Allgemeine und Klinische Radiologie 42 Std.
12. Physiologie; Biochemie 280 Std.
13. Tierzucht und Genetik einschließlich Tierbeurteilung 84 Std.
14. Klinische Propädeutik 98 Std.
15. Tierschutz und Ethologie 84 Std.
16. Labortierkunde 14 Std.
17. Tierernährung und Futtermittelkunde 98 Std.
18. Gerichtliche Veterinärmedizin,
Tierärztliches Berufs- und Standesrecht
28 Std.
19. Geflügelkrankheiten 28 Std.
20. Pharmakologie und Toxikologie einschließlich
Klinischer Pharmakologie;
Arznei- und Betäubungsmittelrecht,
Arzneiverordnungs- und anfertigungslehre,
Rückstandsbildung und -vermeidung,
Risikoerfassung
126 Std.
21. Bakteriologie, Mykologie, Virologie, Parasitologie,
Immunologie,
Tierseuchenbekämpfung, Epidemiologie
266 Std.
22. Krankheiten der Reptilien, Amphibien, Fische sowie der Bienen 28 Std.
23. Allgemeine Pathologie, Spezielle pathologische Anatomie und
Histologie einschließlich Obduktionen
182 Std.
24. Innere Medizin einschließlich Laboratoriumsdiagnostik,
Diätetik
Reproduktionsmedizin einschließlich Neugeborenen- und
Euterkrankheiten
Chirurgie und Anästhesiologie,
Augenkrankheiten, Zahnheilkunde,
Huf- und Klauenkrankheiten
Bestandsbetreuung und Ambulatorik
420 Std.
25. Lebensmittelkunde einschließlich Lebensmittelhygiene,
Technologie und Qualitätssicherung, Lebensmitteltoxikologie,
Rückstandsbeurteilung, Lebensmittelrecht und
Untersuchung von Lebensmitteln;
Milchkunde einschließlich Technologie
und Qualitätssicherung, Mikrobiologie der Milch
und Milchuntersuchungen; Fleisch- und
Geflügelfleischhygiene einschließlich
Technologie und Qualitätssicherung
252 Std.
26. Klinische Ausbildung in den Fächern Nr. 19, 22 und 24 518 Std.
27. Querschnittsunterricht 196 Std.
28. Übungen in Landwirtschaft, Tierzucht und Tierhaltung 70 Std.
29. Praktische Ausbildung in einer tierärztlichen Praxis
oder tierärztlichen Klinik
850 Std.
30. Praktische Ausbildung in der Hygienekontrolle,
Lebensmittelüberwachung und -untersuchung
sowie in der Schlachttier- und Fleischuntersuchung
175 Std.
31. Praktische Ausbildung im öffentlichen Veterinärwesen 75 Std.
32. Wahlpflichtveranstaltungen, an denen der oder die Studierende
zusätzlich teilzunehmen hat
308 Std.
 5 020 Std.


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*)
Die Bezeichnung der Lehrveranstaltungen und eine etwaige Zusammenfassung verschiedener Fachgebiete zu gemeinsamen Lehrveranstaltungen werden durch diese Anlage nicht berührt.

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Anlage 2 (zu § 14 Abs. 1) Niederschrift über die Prüfung


Anlage 2 wird in 1 Vorschrift zitiert

siehe BGBl. I 2006, S. 1843

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Anlage 3 (zu § 16 Abs. 1) Zeugnis über das Ergebnis des naturwissenschaftlichen Abschnitts der Tierärztlichen Vorprüfung (Vorphysikum)


Anlage 3 wird in 1 Vorschrift zitiert

siehe BGBl. I 2006, S. 1845

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Anlage 4 (zu § 16 Abs. 1 und 4) Zeugnis über das Ergebnis des anatomisch-physiologischen Abschnitts der Tierärztlichen Vorprüfung (Physikum) und über das Gesamtergebnis der Tierärztlichen Vorprüfung


Anlage 4 wird in 1 Vorschrift zitiert

siehe BGBl. I 2006, S. 1846

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Anlage 5 (zu § 16 Abs. 1) Zeugnis über das Ergebnis der Tierärztlichen Prüfung und das Gesamtergebnis der Tierärztlichen Prüfung


Anlage 5 wird in 1 Vorschrift zitiert

siehe BGBl. I 2006, S. 1847

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Anlage 6 (zu § 56 Abs. 3) Bescheinigung über die praktische Ausbildung in Kontrolltätigkeiten, -methoden und -techniken für den Lebensmittelbereich


Anlage 6 hat 1 frühere Fassung und wird in 2 Vorschriften zitiert

siehe BGBl. I 2006, S. 1849


Text in der Fassung des Artikels 37 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen der Heilberufe G. v. 2. Dezember 2007 BGBl. I S. 2686 m.W.v. 7. Dezember 2007

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Anlage 7 (zu § 56 Abs. 3) Bescheinigung über die praktische Ausbildung in der Schlachttier- und Fleischuntersuchung


Anlage 7 hat 1 frühere Fassung und wird in 3 Vorschriften zitiert

Muster Bescheinigung über die praktische Ausbildung in der Schlachttier- und Fleischuntersuchung (BGBl. 2016 I S. 3343)



Text in der Fassung des Artikels 1 Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten V. v. 20. Dezember 2016 BGBl. I S. 3341 m.W.v. 30. Dezember 2016

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Anlage 8 (zu § 58 Abs. 3) Bescheinigung über den ersten Abschnitt der praktischen Ausbildung in der kurativen tierärztlichen Praxis (§ 57 Abs. 1 TAppV)


Anlage 8 wird in 1 Vorschrift zitiert

siehe BGBl. I 2006, S. 1851

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Anlage 9 (zu § 58 Abs. 3) Bescheinigung über den zweiten Abschnitt der praktischen Ausbildung in der kurativen tierärztlichen Praxis (§ 57 Abs. 2 TAppV)


Anlage 9 wird in 1 Vorschrift zitiert

siehe BGBl. I 2006, S. 1852

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Anlage 10 (zu § 59 Abs. 3) Bescheinigung über die praktische Ausbildung in einer Tierklinik


Anlage 10 wird in 1 Vorschrift zitiert

siehe BGBl. I 2006, S. 1853

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Anlage 11 (zu § 60 Satz 2) Bescheinigung über die praktische Ausbildung im Wahlpraktikum


Anlage 11 wird in 1 Vorschrift zitiert

siehe BGBl. I 2006, S. 1854

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Anlage 12 (zu § 62 Abs. 2) Bescheinigung über die praktische Ausbildung im öffentlichen Veterinärwesen


Anlage 12 hat 1 frühere Fassung und wird in 2 Vorschriften zitiert

siehe BGBl. I 2006, S. 1855


Text in der Fassung des Artikels 37 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen der Heilberufe G. v. 2. Dezember 2007 BGBl. I S. 2686 m.W.v. 7. Dezember 2007

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Anlage 13 (zu § 64) Approbationsurkunde


Anlage 13 wird in 1 Vorschrift zitiert

siehe BGBl. I 2006, S. 1856



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