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Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt - GGVSEB)
neugefasst durch B. v. 11.03.2019 BGBl. I S. 258; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2510
Geltung ab 01.01.2009; FNA: 9241-23-28 Güterbeförderung
26 frühere Fassungen | Drucksachen / Entwurf / Begründung | wird in 53 Vorschriften zitiert
Geltung ab 01.01.2009; FNA: 9241-23-28 Güterbeförderung
26 frühere Fassungen | Drucksachen / Entwurf / Begründung | wird in 53 Vorschriften zitiert
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/8811/index.htm