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Artikel 65 - Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht (BRBG 2010 k.a.Abk.)

Artikel 65 Änderung des Branntweinmonopolgesetzes


Artikel 65 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 15. Dezember 2010 BranntwMonG § 21, § 61a, § 110, § 4, § 7, § 73, § 8, § 14, § 17, § 18, § 19, § 26, § 27, § 61

(612-7)

Das Branntweinmonopolgesetz in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 612-7, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. Juli 2009 (BGBl. I S. 1870) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

a)
Die Angabe zu den §§ 4 bis 16 wird wie folgt gefasst:

„Bundesmonopolverwaltung 4 bis 16".

b)
Die Angabe zu § 7 wird wie folgt gefasst:

„Präsident oder Präsidentin der Bundesmonopolverwaltung 7"

c)
Die Angabe zu § 8 wird wie folgt gefasst:

„Das Bundesmonopolamt 8"

d)
Die Angabe zu den §§ 83 bis 98 wird wie folgt gefasst:

„Branntweinverwertung durch die Bundesmonopolverwaltung 83 bis 98".

2.
Im Ersten Teil in den Überschriften des jeweils Ersten Titels des Zweiten und des Neunten Abschnitts sowie in § 21 Nummer 1, § 61a Absatz 1 und 2 und § 110 Absatz 2 Satz 1 und 2 erster und zweiter Halbsatz wird jeweils das Wort „Reichsmonopolverwaltung" durch das Wort „Bundesmonopolverwaltung" ersetzt.

3.
§ 4 wird wie folgt geändert:

a)
In Satz 1 werden das Wort „Reichsministers" durch das Wort „Bundesministeriums" und das Wort „Reichsmonopolverwaltung" durch das Wort „Bundesmonopolverwaltung" ersetzt.

b)
Satz 2 wird wie folgt geändert:

aa)
Im ersten Halbsatz wird das Wort „Reichsmonopolamt" durch das Wort „Bundesmonopolamt" ersetzt.

bb)
Im zweiten Halbsatz werden nach dem Wort „Präsident" die Wörter „oder eine Präsidentin" eingefügt.

4.
Die Überschrift vor § 7 wird wie folgt gefasst:

„Präsident oder Präsidentin der Bundesmonopolverwaltung".

5.
In § 7 werden nach dem Wort „Präsident" die Wörter „oder die Präsidentin" eingefügt und das Wort „Reichsmonopolverwaltung" durch das Wort „Bundesmonopolverwaltung" ersetzt.

6.
In der Überschrift vor § 8 und in § 73 wird jeweils das Wort „Reichsmonopolamt" durch das Wort „Bundesmonopolamt" ersetzt.

7.
§ 8 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 wird das Wort „Reichsmonopolamt" durch das Wort „Bundesmonopolamt" ersetzt.

b)
In Absatz 2 werden das Wort „Reichsmonopolamts" durch das Wort „Bundesmonopolamts" und das Wort „Erträgnissen" durch das Wort „Erträgen" ersetzt.

8.
§ 14 wird aufgehoben.

9.
§ 17 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 werden die Wörter „des Reichs" gestrichen sowie das Wort „Reichsmonopolverwaltung" durch das Wort „Bundesmonopolverwaltung" und das Wort „Reichsbehörden" durch das Wort „Bundesbehörden" ersetzt.

b)
In Absatz 2 werden die Wörter „Der Reichsminister" durch die Wörter „Das Bundesministerium" und das Wort „Reichsmonopolverwaltung" durch das Wort „Bundesmonopolverwaltung" ersetzt.

10.
In § 18 wird das Wort „Reichsminister" durch das Wort „Bundesministerium" ersetzt.

11.
In § 19 Satz 1 werden das Wort „Reichsmonopolverwaltung" durch das Wort „Bundesmonopolverwaltung" und das Wort „Reichs-" durch das Wort „Bundes-" ersetzt.

12.
In § 26 Absatz 1 werden die Wörter „Der Reichsminister" durch die Wörter „Das Bundesministerium" ersetzt.

13.
In § 27 Absatz 2 zweiter Halbsatz wird das Wort „Reichsminister" durch das Wort „Bundesministerium" ersetzt.

14.
In § 61 Absatz 4 werden die Wörter „der für die Finanzen zuständige Bundesminister" durch die Wörter „das Bundesministerium der Finanzen" und das Wort „Reichskraftwagentarif" durch das Wort „Güterfernverkehrstarif (GFT)" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 65 Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 65 BRBG 2010 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BRBG 2010 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Fünftes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
G. v. 21.12.2010 BGBl. I S. 2221; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 16.06.2011 BGBl. I S. 1090
Artikel 2 5. VStÄndG Änderung des Branntweinmonopolgesetzes
... III, Gliederungsnummer 612-7, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 65 des Gesetzes vom 8. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1864) geändert worden ist, wird wie folgt ...