Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 66 - Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht (BRBG 2010 k.a.Abk.)

Artikel 66 Änderung der Branntweinmonopolverordnung


Artikel 66 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 15. Dezember 2010 BrMV Anlage, BrennO § 1, § 2, § 87, § 103, § 104, § 129, § 154, § 11, § 177, § 188, § 189, § 187

(612-7-12)

In der Branntweinmonopolverordnung vom 20. Februar 1998 (BGBl. I S. 383), die zuletzt durch Artikel 7 der Verordnung vom 19. März 2008 (BGBl. I S. 450) geändert worden ist, wird die Brennereiordnung wie folgt geändert:

1.
In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 188 wie folgt gefasst:

„3.
Maßnahmen der Bundesmonopolverwaltung § 188".

2.
In § 1 Absatz 2 werden das Wort „Reichsmonopolverwaltung" durch das Wort „Bundesmonopolverwaltung" und das Wort „Reichsmonopolamt" durch das Wort „Bundesmonopolamt" ersetzt.

3.
In § 2 Absatz 4 Satz 2 Buchstabe d, § 87 Satz 1 und 2, § 103 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 und 4 Satz 3, § 104 Satz 2, § 129 Absatz 1 und § 154 Absatz 2 wird jeweils das Wort „Reichsmonopolamt" durch das Wort „Bundesmonopolamt" ersetzt.

4.
In § 11 Satz 1 wird das Wort „Reichsmonopolamts" durch das Wort „Bundesmonopolamts" ersetzt.

5.
In § 177 Satz 1, § 188 Absatz 1 und 2 Satz 1 und Absatz 3 sowie § 189 Absatz 1 Satz 2 wird jeweils das Wort „Reichsmonopolverwaltung" durch das Wort „Bundesmonopolverwaltung" ersetzt.

6.
§ 187 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 1 werden das Wort „Reichsmonopolamts" durch das Wort „Bundesmonopolamts" und das Wort „Reichsmonopolverwaltung" durch das Wort „Bundesmonopolverwaltung" ersetzt.

bb)
In Satz 3 wird das Wort „Reichsmonopolverwaltung" durch das Wort „Bundesmonopolverwaltung" ersetzt.

b)
Absatz 2 wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 1 wird das Wort „Reichsmonopolverwaltung" durch das Wort „Bundesmonopolverwaltung" ersetzt.

bb)
In Satz 2 erster Halbsatz wird das Wort „Reichsmonopolamt" durch das Wort „Bundesmonopolamt" ersetzt.

7.
Die Überschrift vor § 188 wird wie folgt gefasst:

„3.
Maßnahmen der Bundesmonopolverwaltung".



 

Zitierungen von Artikel 66 Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 66 BRBG 2010 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BRBG 2010 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Neuregelung des gesetzlichen Messwesens
G. v. 25.07.2013 BGBl. I S. 2722
Artikel 6 MesswNG Änderung der Brennereiordnung
... der Branntweinmonopolverordnung vom 20. Februar 1998 (BGBl. I S. 383), die zuletzt durch Artikel 66 des Gesetzes vom 8. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1864) geändert worden ist, wird wie folgt ...