Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 3 - Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG)

§ 3 Ergänzende Begriffsbestimmungen



(1) Ergänzend zu den Begriffsbestimmungen des Artikels 3 der Verordnung (EU) 2025/40 gelten für die Anwendung der Vorschriften dieses Gesetzes die Begriffsbestimmungen der Absätze 2 bis 20.

(2) Getränkeverpackungen sind geschlossene oder überwiegend geschlossene Verkaufsverpackungen für flüssige Lebensmittel im Sinne von Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, die zum Verzehr als Getränk bestimmt sind.

(3) Bereitstellung im Bundesgebiet ist die Bereitstellung im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats nach Artikel 3 Absatz 1 Nummer 11 der Verordnung (EU) 2025/40 bezogen auf das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland.

(4) Restentleerte Verpackungen sind Verpackungen, deren Inhalt bestimmungsgemäß ausgeschöpft worden ist, einschließlich mit dem Produkt verwendeter Verpackungen nach Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe f und g der Verordnung (EU) 2025/40.

(5) Schadstoffhaltige Füllgüter sind die in Anlage 1 näher bestimmten Füllgüter.

(6) Systembeteiligungspflichtige Verpackungen sind Verkaufs- und Umverpackungen, Primärproduktionsverpackungen sowie Transportverpackungen, die nach Gebrauch, bezogen auf den Gesamtmarkt typgleicher Verpackungen, typischerweise mehrheitlich in privaten Haushaltungen oder bei vergleichbaren Anfallstellen als Abfall anfallen, sowie Serviceverpackungen.

(7) 1Vergleichbare Anfallstellen sind öffentliche oder private Anfallstellen, die nach der Art der dort typischerweise anfallenden Verpackungsabfälle mit privaten Haushaltungen vergleichbar sind. 2Vergleichbare Anfallstellen sind insbesondere das Gastgewerbe im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) 2025/40, wie Gaststätten, Restaurants, Kantinen, Imbisse, Cafés und Hotels und Ferienanlagen sowie Raststätten, Verwaltungen, Kasernen, Krankenhäuser, Bildungseinrichtungen, karitative Einrichtungen, Niederlassungen von Freiberuflern, typische Anfallstellen des Kulturbereichs wie Kinos, Opern und Museen sowie des Freizeitbereichs wie Freizeitparks und Sportstadien. 3Vergleichbare Anfallstellen im Sinne von Satz 1 sind außerdem landwirtschaftliche Betriebe und Handwerksbetriebe, deren Verpackungsabfälle mittels haushaltsüblicher Sammelgefäße sowohl für Papier, Pappe und Karton als auch für Kunststoff-, Metall- und Verbundverpackungen, jedoch maximal mit einem 1.100-Liter-Umleerbehälter je Sammelgruppe, im haushaltsüblichen Abfuhrrhythmus entsorgt werden können.

(8) System ist eine privatrechtlich, als juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft organisierte Organisation für Herstellerverantwortung nach Artikel 3 Absatz 1 Nummer 66 der Verordnung (EU) 2025/40, die mit Zulassung nach § 20 in kollektiver Erfüllung der Verpflichtungen der erweiterten Herstellerverantwortung der beteiligten Hersteller die in ihrem Einzugsgebiet in privaten Haushaltungen und bei vergleichbaren Anfallstellen als Abfall anfallenden restentleerten Verpackungen flächendeckend erfasst und einer Verwertung zuführt.

(9) Einzugsgebiet im Sinne von Absatz 8 ist jeweils das gesamte Gebiet eines Bundeslandes, in dem systembeteiligungspflichtige Verpackungen eines beteiligten Herstellers bereitgestellt werden.

(10) Sonstige Organisation für Herstellerverantwortung ist eine privatrechtlich, als juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft organisierte Organisation für Herstellerverantwortung im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 66 der Verordnung (EU) 2025/40, die mit Zulassung nach § 22 die Verpflichtungen der erweiterten Herstellerverantwortung der beteiligten Hersteller für nicht systembeteiligungspflichtige Verpackungen kollektiv erfüllt.

(11) Anfallorte sind diejenigen Orte, an denen Verpackungsabfälle bei Wirtschaftsakteuren zur Abholung bereitgestellt werden, die keine vergleichbaren Anfallstellen sind.

(12) Systemprüfer sind Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer, die nach § 25 Absatz 4 von den Systemen benannt worden sind und nach § 25 Absatz 2 Satz 1 die Zwischen- und Jahresmeldungen der Systeme prüfen und bestätigen.

(13) Werkstoffliches Recycling ist das Recycling durch Verfahren, bei denen das Material für eine weitere stoffliche Nutzung verfügbar bleibt oder stoffgleiches Neumaterial ersetzt.

(14) Zentrale Stelle Verpackungsregister ist die nach § 48 Absatz 1 Satz 1 beizubehaltende Stiftung und im Falle einer Auflösung ihre nach § 48 Absatz 1 Satz 2 errichtete Nachfolgerin.

(15) Finanzierungsvereinbarung ist eine zwischen der Zentralen Stelle Verpackungsregister und einem System, einem Betreiber einer Branchenlösung, einer sonstigen Organisation für Herstellerverantwortung oder einem Hersteller nicht systembeteiligungspflichtiger Verpackungen geschlossene vertragliche Vereinbarung zur Finanzierung der Zentralen Stelle Verpackungsregister nach § 50 Absatz 1 oder § 51 Absatz 1.

(16) 1Registrierter Sachverständiger ist, wer von der Zentralen Stelle Verpackungsregister in dem Prüferregister nach § 56 geführt wird und

1.
nach § 36 der Gewerbeordnung öffentlich bestellt ist,

2.
als Umweltgutachter oder Umweltgutachterorganisation aufgrund einer Zulassung nach den §§ 9 und 10 oder nach Maßgabe des § 18 des Umweltauditgesetzes in dem Bereich tätig werden darf, der näher bestimmt wird durch Anhang I Abschnitt E Abteilung 38 der Verordnung (EG) Nr. 1893/2006,

3.
seine Befähigung durch eine Akkreditierung der nationalen Akkreditierungsstelle in einem allgemein anerkannten Verfahren hat feststellen lassen oder

4.
in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum niedergelassen ist und eine Tätigkeit im Inland nur vorübergehend und gelegentlich ausüben will und seine Berufsqualifikation vor Aufnahme der Tätigkeit entsprechend den §§ 13a und 13b der Gewerbeordnung hat nachprüfen lassen.

2Nachprüfungsverfahren nach Nummer 4 können über eine einheitliche Stelle abgewickelt werden.

(17) Erstinverkehrbringer ist jede natürliche oder juristische Person, die Verpackungen erstmals gewerbsmäßig im Bundesgebiet bereitstellt.

(18) Inverkehrbringer ist jede natürliche oder juristische Person, die unabhängig von Vertriebsmethode oder Handelsstufe Verpackungen im Bundesgebiet bereitstellt.

(19) Einwegkunststoffverpackungen sind Einwegverpackungen, die ganz oder teilweise aus Kunststoff bestehen.

(20) 1Einwegkunststofflebensmittelverpackungen sind Einwegkunststoffverpackungen, also Behältnisse wie Boxen mit oder ohne Deckel, für Lebensmittel, die

1.
dazu bestimmt sind, unmittelbar verzehrt zu werden, entweder vor Ort oder als Mitnahme-Gericht,

2.
in der Regel aus der Verpackung heraus verzehrt werden und

3.
ohne weitere Zubereitung wie Kochen, Sieden oder Erhitzen verzehrt werden können.

2Keine Einwegkunststofflebensmittelverpackungen in diesem Sinne sind Getränkeverpackungen, Getränkebecher, Teller sowie Tüten und Folienverpackungen, wie Wrappers, mit Lebensmittelinhalt.



 

Zitierungen von § 3 VerpackDG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 VerpackDG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VerpackDG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 6 VerpackDG Registrierung; zuständige Behörde
... Produkte auspackt, aufgeschlüsselt nach systembeteiligungspflichtigen Verpackungen nach § 3 Absatz 6 , den jeweiligen Verpackungen nach § 39 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 6 und ... Beteiligung an einer oder mehreren sonstigen Organisationen für Herstellerverantwortung nach § 3 Absatz 10 erfüllen, eine Erklärung darüber abzugeben. (3) Die erstmalige ...
§ 8 VerpackDG Branchenlösungen
... bereitgestellten systembeteiligungspflichtigen Verpackungen bei vergleichbaren Anfallstellen nach § 3 Absatz 7 , die von ihm entweder selbst oder durch zwischengeschaltete Vertreiber in nachprüfbarer Weise ...
§ 39 VerpackDG Pflichten der Hersteller und Vertreiber zur Rücknahme und Verwertung
... Satz 1 Verpflichteten können eine sonstige Organisation für Herstellerverantwortung nach § 3 Absatz 10 mit der Erfüllung ihrer Pflichten nach den Absätzen 1, 2, 3 Satz 1 und 2 und Absatz 4 ...
§ 54 VerpackDG Aufgaben
... über die Einordnung einer Verpackung als systembeteiligungspflichtig im Sinne von § 3 Absatz 6 ; sie kann hierzu Verwaltungsvorschriften erlassen, 34. entscheidet auf Antrag durch ... die Einordnung einer Anfallstelle von Abfällen als vergleichbare Anfallstelle im Sinne von § 3 Absatz 7 , 37. entscheidet auf Antrag durch Verwaltungsakt über die Aufnahme von ...
§ 56 VerpackDG Registrierung von Sachverständigen und sonstigen Prüfern
... zu stellen. Er muss einen geeigneten Nachweis über eine Berechtigung nach § 3 Absatz 16 enthalten. (2) Die Zentrale Stelle Verpackungsregister nimmt ... die Prüfertätigkeit aufgegeben haben oder ihre Berufsberechtigung oder Berechtigung nach § 3 Absatz 16 weggefallen ist. Die Zentrale Stelle Verpackungsregister überprüft das ... oder Prüfer weiterhin beabsichtigt wird und ob bei den Registrierten die Berechtigung nach § 3 Absatz 16 oder die Berufsberechtigung fortbesteht. (4) Registrierte ... dem Prüferregister entfernen, wenn 1. sie feststellt, dass die Berechtigung nach § 3 Absatz 16 oder die Berufsberechtigung nicht vorliegt, 2. ein registrierter Sachverständiger ... aus dem Prüferregister nach Satz 1 Nummer 1 erfolgt bis zum Nachweis der Berechtigung nach § 3 Absatz 16 oder der Berufsberechtigung. Die Entfernung nach Satz 1 Nummer 3 oder 4 erfolgt, bis der ...
§ 68 VerpackDG Übergangsvorschriften
... die Quotenberechnung für das Jahr 2026 einzubeziehen sind, finden bis zum 31. Dezember 2026 § 3 Absatz 5 in der bis zum 11. August 2026 geltenden Fassung und in diesem Zusammenhang § 16 Absatz 2 und ... der Angaben aus dem Kalenderjahr 2026 in dem Mengenstromnachweis nach § 43 Absatz 1 finden § 3 Absatz 5 in der bis zum 11. August 2026 geltenden Fassung und § 16 Absatz 2 und 3 des ... der Angaben aus dem Kalenderjahr 2026 in den Meldungen der Systeme nach § 25 Absatz 1 findet § 3 Absatz 5 in der bis zum 11. August 2026 geltenden Fassung und § 16 Absatz 2 und 3 des ...
Anlage 1 VerpackDG (zu § 3 Nummer 4) Schadstoffhaltige Füllgüter nach § 3 Absatz 5
 
Zitat in folgenden Normen

Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG)
Artikel 1 G. v. 11.05.2023 BGBl. 2023 I Nr. 124, 183; zuletzt geändert durch Artikel 5 Abs. 6 G. v. 13.07.2026 BGBl. 2026 I Nr. 207
§ 11 EWKFondsG Jährliche Meldung der Hersteller (vom 12.08.2026)
... bedarf der Prüfung und Bestätigung durch einen registrierten Sachverständigen nach § 3 Absatz 16 des Verpackungsrecht-Durchführungsgesetzes oder einen nach § 56 Absatz 2 des Verpackungsrecht-Durchführungsgesetzes registrierten ...

Umweltstatistikgesetz (UStatG)
Artikel 1 G. v. 16.08.2005 BGBl. I S. 2446; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 7 G. v. 13.07.2026 BGBl. 2026 I Nr. 207
§ 5a UStatG Erhebung des Inverkehrbringens und der Entsorgung bestimmter Erzeugnisse (vom 12.08.2026)
... beginnend mit dem Berichtsjahr 2022, bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister nach § 3 Absatz 14 des Verpackungsrecht-Durchführungsgesetzes folgende Erhebungsmerkmale: 1. Materialart und Menge der erstmals im Bundesgebiet ... der erstmals im Bundesgebiet bereitgestellten systembeteiligungspflichtigen Verpackungen nach § 3 Absatz 6 des Verpackungsrecht-Durchführungsgesetzes , 2. Materialart und Menge der Verpackungsabfälle, die bei privaten Haushaltungen ... der Verpackungsabfälle, die bei privaten Haushaltungen und vergleichbaren Anfallstellen nach § 3 Absatz 7 des Verpackungsrecht-Durchführungsgesetzes von den Systemen nach § 40 Absatz 1 Satz 1 des Verpackungsrecht-Durchführungsgesetzes ...
§ 14 UStatG Auskunftspflicht (vom 12.08.2026)
...  4. § 5a a) im Falle des Absatzes 1 die Zentrale Stelle nach § 3 Absatz 14 des Verpackungsrecht-Durchführungsgesetzes , b) im Falle der Absätze 2 bis 5 die Inhaber oder Inhaberinnen oder ...
§ 15 UStatG Anschriftenübermittlung (vom 12.08.2026)
... zulassungsbedürftiger Anlagen. (2) Die Zentrale Stelle Verpackungsregister nach § 3 Absatz 14 des Verpackungsrecht-Durchführungsgesetzes , die mit der Abwicklung von Pfanderstattungsansprüchen nach § 36 Absatz 1 Satz 4 des ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40
G. v. 13.07.2026 BGBl. 2026 I Nr. 207
Artikel 3 VerpackDGEG Folgeänderungen
... bedarf der Prüfung und Bestätigung durch einen registrierten Sachverständigen nach § 3 Absatz 16 des Verpackungsrecht-Durchführungsgesetzes oder einen nach § 56 Absatz 2 des Verpackungsrecht-Durchführungsgesetzes registrierten ... beginnend mit dem Berichtsjahr 2022, bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister nach § 3 Absatz 14 des Verpackungsrecht-Durchführungsgesetzes folgende Erhebungsmerkmale: 1. Materialart und Menge der erstmals im Bundesgebiet ... der erstmals im Bundesgebiet bereitgestellten systembeteiligungspflichtigen Verpackungen nach § 3 Absatz 6 des Verpackungsrecht-Durchführungsgesetzes , 2. Materialart und Menge der Verpackungsabfälle, die bei privaten Haushaltungen ... der Verpackungsabfälle, die bei privaten Haushaltungen und vergleichbaren Anfallstellen nach § 3 Absatz 7 des Verpackungsrecht-Durchführungsgesetzes von den Systemen nach § 40 Absatz 1 Satz 1 des Verpackungsrecht-Durchführungsgesetzes ... a wird die Angabe „§ 3 Absatz 18 des Verpackungsgesetzes" durch die Angabe „ § 3 Absatz 14 des Verpackungsrecht-Durchführungsgesetzes " ersetzt. 4. § 15 Absatz 2 wird durch den folgenden Absatz 2 ersetzt: ... folgenden Absatz 2 ersetzt: „(2) Die Zentrale Stelle Verpackungsregister nach § 3 Absatz 14 des Verpackungsrecht-Durchführungsgesetzes , die mit der Abwicklung von Pfanderstattungsansprüchen nach § 36 Absatz 1 Satz 4 des ...