Verordnung über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute sowie über die darüber zu erstellenden Berichte (Prüfungsberichtsverordnung - PrüfbV)

V. v. 11.06.2015 BGBl. I S. 930 (Nr. 23); zuletzt geändert durch Artikel 28 G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1568
Geltung ab 20.06.2015; FNA: 7610-2-47 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
|
Eingangsformel
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Berichtszeitraum
§ 3 Risikoorientierung und Wesentlichkeit
§ 4 Art und Umfang der Berichterstattung
§ 5 Form und Frist der Berichterstattung
§ 6 Anlagen
§ 7 Zusammenfassende Schlussbemerkung
§ 8 Berichtsturnus; Unterzeichnung
Abschnitt 2 Angaben zum Institut
§ 9 Darstellung der rechtlichen, wirtschaftlichen und organisatorischen Grundlagen
§ 10 Zweigniederlassungen
Abschnitt 3 Aufsichtliche Vorgaben
Unterabschnitt 1 Risikomanagement und Geschäftsorganisation
§ 11 Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagements und Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation
§ 12 Vergütungssysteme
§ 13 IT-Systeme
§ 14 Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch
§ 14a Einhaltung der Pflichten aus Derivategeschäften und für zentrale Gegenparteien gemäß der Verordnung (EU) Nr. 648/2012
§ 15 Sanierungsplanung
Unterabschnitt 2 Handelsbuch
§ 16 Vorgaben für das Handelsbuch
§ 17 Ausnahme für Handelsbuchtätigkeiten von geringem Umfang
Unterabschnitt 3 Eigenmittel, Kapitalquoten und Liquiditätslage
§ 18 Ermittlung der Eigenmittel
§ 19 Eigenmittel
§ 20 Kapitalpuffer
§ 21 Kapitalquoten
§ 22 Solvabilitätskennzahl bei Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung
§ 23 Liquiditätslage
Unterabschnitt 4 Offenlegung
§ 24 Offenlegungsanforderungen
Unterabschnitt 5 Anzeigewesen
§ 25 Anzeigewesen
Unterabschnitt 6 Bargeldloser Zahlungsverkehr; Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie von sonstigen strafbaren Handlungen zu Lasten des Instituts
§ 26 Zeitpunkt der Prüfung und Berichtszeitraum
§ 27 Darstellung und Beurteilung der getroffenen Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie von sonstigen strafbaren Handlungen
§ 28 Darstellung und Beurteilung der getroffenen Vorkehrungen zur Einhaltung der Pflichten nach der Verordnung (EG) Nr. 924/2009
§ 29 Darstellung und Beurteilung der getroffenen Vorkehrungen zur Einhaltung der Pflichten nach der Verordnung (EU) Nr. 260/2012
§ 29a Darstellung und Beurteilung der getroffenen Vorkehrungen zur Einhaltung der Pflichten nach der Verordnung (EU) 2015/751
§ 29b Darstellung und Beurteilung der getroffenen Vorkehrungen zur Einhaltung der Pflichten nach dem Zahlungskontengesetz
Unterabschnitt 7 Gruppenangehörige Institute
§ 30 Ausnahmen für gruppenangehörige Institute
Abschnitt 4 Angaben zum Kreditgeschäft
§ 31 Berichterstattung über das Kreditgeschäft und das Verbriefungsgeschäft
§ 32 Länderrisiko
§ 33 Organkredite
§ 34 Bemerkenswerte Kredite
§ 35 Beurteilung der Werthaltigkeit von Krediten
§ 36 Einhaltung der Offenlegungsvorschriften des § 18 des Kreditwesengesetzes
§ 37 Sorgfaltspflichten für institutionelle Anleger in Bezug auf Verbriefungspositionen
Abschnitt 5 Abschlussorientierte Berichterstattung
Unterabschnitt 1 Wirtschaftliche Lage des Instituts, einschließlich der geschäftlichen Entwicklung und der Ergebnisentwicklung
§ 38 Geschäftliche Entwicklung im Berichtsjahr
§ 39 Entwicklung der Vermögenslage
§ 40 Entwicklung der Ertragslage
§ 41 Risikolage und Risikovorsorge
Unterabschnitt 2 Erläuterungen zur Rechnungslegung
§ 42 Erläuterungen
Abschnitt 6 Angaben zu Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen, gemischten Finanzholding-Gruppen und Finanzkonglomeraten sowie Angaben in Konzernprüfungsberichten
§ 43 Regelungsbereich
§ 44 Ort der Berichterstattung
§ 45 In die aufsichtliche Zusammenfassung einzubeziehende Unternehmen
§ 46 Berichterstattung bei aufsichtsrechtlichen Gruppen
§ 47 Zusammengefasste Eigenmittel
§ 48 Zusätzliche Angaben
§ 49 Mindestangaben im Konzernprüfungsbericht
§ 50 Ergänzende Vorschriften für Unternehmen eines Finanzkonglomerats (§§ 17, 18 und 23 des Finanzkonglomerate-Aufsichtsgesetzes)
Abschnitt 7 Sondergeschäfte
Unterabschnitt 1 Pfandbriefgeschäft
§ 51 Grundsätze der Prüfung und Darstellung pfandbriefrechtlicher Aspekte
§ 52 Prüfung und Darstellung der organisatorischen Anforderungen des Pfandbriefgesetzes
§ 53 (aufgehoben)
Unterabschnitt 2 Bausparkassengeschäft
§ 54 Organisation und Auflagen
§ 55 Angaben zum Kreditgeschäft von Bausparkassen
§ 56 Angaben zur geschäftlichen Entwicklung von Bausparkassen
§ 57 Angaben zur Liquiditätslage von Bausparkassen
§ 58 Einsatz von Derivaten
§ 59 Angaben zur Ertragslage von Bausparkassen
§ 60 Darstellung des Kollektivgeschäfts sowie der Vor- und Zwischenfinanzierung bei Bausparkassen
Unterabschnitt 3 Finanzdienstleistungsinstitute
§ 61 Eigenmittel gemäß Artikel 97 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
§ 62 Vorschriften für einzelne Finanzdienstleistungsinstitute
§ 63 Ausnahmeregelung
Unterabschnitt 4 Factoring
§ 64 Angaben bei Instituten, die das Factoring betreiben
Unterabschnitt 5 Leasing
§ 65 Angaben bei Instituten, die das Finanzierungsleasing betreiben
Unterabschnitt 6 Prüfung des Depotgeschäfts oder des eingeschränkten Verwahrgeschäfts
§ 66 Prüfungsgegenstand
§ 67 Zeitpunkt der Prüfung und Berichtszeitraum
§ 68 Besondere Anforderungen an den Depotprüfungsbericht
§ 69 Prüfung von Verwahrstellen im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs
Unterabschnitt 7 Führung eines zentralen Registers oder eines Kryptowertpapierregisters gemäß den §§ 12 und 16 des Gesetzes über elektronische Wertpapiere
§ 69a Prüfung der registerführenden Stelle gemäß § 12 Absatz 2 des Gesetzes über elektronische Wertpapiere
§ 69b Prüfung der registerführenden Stelle gemäß § 16 Absatz 2 des Gesetzes über elektronische Wertpapiere
Abschnitt 8 Datenübersicht
§ 70 Datenübersicht
Abschnitt 9 Schlussvorschriften
§ 71 Erstmalige Anwendung; Übergangsbestimmung
§ 72 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Schlussformel
Anlagen
Anlage 1 (zu § 70) SON01 Datenübersicht für Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute der Gruppen I und II
Anlage 2 (zu § 70) SON02 Ergänzende Datenübersicht für Bausparkassen
Anlage 3 (zu § 70) SON04 Datenübersicht für Finanzdienstleistungsinstitute der Gruppe IIIa und IIIb
Anlage 4 (zu § 70) SON05 Datenübersicht für Institute, die Bereiche auf ein anderes Unternehmen ausgelagert haben
Anlage 5 (zu § 27) Erfassungsbogen gemäß § 27 PrüfbV


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed