Änderungen an Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen (ZApprO)

chronologisch absteigend nach Spalte 1 = Datum Inkrafttreten, ggf. in Klammern Verkündung, falls rückwirkend; Spalte 2 = Auflistung der geänderten Paragrafen ggf. mit Link zur Synopse bzw. Gegenüberstellung von alter (a.F.) und neuer Fassung (n.F.); Spalte 3 = Link zum Wortlaut des Änderungsartikels, dort sind ggf. die Begründung des Gesetzgebers und weitere Änderungen dokumentiert

m.W.v.
(verkündet)
wurden ...
(Synopse/Diff)
durch folgende Änderungsgesetze und/oder -verordnungen geändert

vergangene und konsolidierte Änderungen (Änderung verpasst? )

 01.10.2023Synopse gesamt oder einzeln für
§ 96, § 111
Artikel 4 Heilberufe-Prüfungsrechtmodernisierungsverordnung
vom 7. Juni 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 148)
 01.10.2021Synopse gesamt oder einzeln für
§ 1, § 2, § 3, § 4, § 5, § 6, § 7, § 8, § 9, § 10, § 14, § 18, § 19, § 20, § 21, § 22, § 26, § 27, § 28, § 32, § 33, § 35, § 42, § 48, § 49, § 50, § 51, § 58, § 60, § 64, § 65, § 66, § 67, § 68, § 71, § 72, § 74, § 82, § 95, § 96, § 97, § 99, § 111, § 112, § 120, § 133, § 134, Anlage 1, Anlage 2, Anlage 3, Anlage 4, Anlage 8, Anlage 10, Anlage 16, Anlage 17
Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Approbationsordnungen für Zahnärzte und Zahnärztinnen, für Ärzte und für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
vom 22. September 2021 (BGBl. I S. 4335)
 01.10.2020(Inkrafttreten)Artikel 1 Verordnung zur Neuregelung der zahnärztlichen Ausbildung
vom 8. Juli 2019 (BGBl. I S. 933)
 23.05.2020Synopse gesamt oder einzeln für
§ 133, § 134
Artikel 14 Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
vom 19. Mai 2020 (BGBl. I S. 1018)
Falls Sie hier nicht fündig wurden, existiert die gesuchte Fassung eventuell in einer der Vorgänger-/Nachfolgeregelungen:

-
Approbationsordnung für Zahnärzte
V. v. 26.01.1955 BGBl. I S. 37; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 15.08.2019 BGBl. I S. 1307; aufgehoben durch Artikel 2 V. v. 08.07.2019 BGBl. I S. 933

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



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