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Kapitel 5 - Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG)

Artikel 1 G. v. 08.08.2020 BGBl. I S. 1795 (Nr. 37); zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 409
Geltung ab 14.08.2020; FNA: 707-29 Wirtschaftsförderung
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Kapitel 5 Gemeinsame Vorschriften und Grundsätze

§ 25 Bund-Länder-Koordinierungsgremium



(1) 1Die Bundesregierung und die Regierungen der Länder Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Freistaat Sachsen und Sachsen-Anhalt bilden ein Koordinierungsgremium. 2Dieses begleitet und unterstützt die Bundesregierung und die Regierungen der Länder bei der Durchführung und Umsetzung der Maßnahmen insbesondere nach § 4 und stellt den Projektfluss sicher. 3Es prüft die Umsetzung entsprechend den Leitbildern, Förderzielen und Förderbereichen. 4Hierzu analysiert es aktuelle Entwicklungen, berichtet und empfiehlt bei Bedarf entsprechende Anpassungen. 5Die Empfehlungen sind nicht bindend. 6Das Koordinierungsgremium ist für die in den Kapiteln 1, 3 und 4 genannten Förderbereiche zuständig.

(2) 1Das Koordinierungsgremium ist besetzt mit der fachlich zuständigen Vertreterin oder dem fachlich zuständigen Vertreter (Vertretung) auf Staatssekretärsebene des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, des Bundesministeriums der Finanzen, des Bundesministeriums des Bundesministeriums des Innern und für Heimat, des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr, des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft sowie einer Vertretung für jedes Land nach § 1 Absatz 1 Satz 1. 2Die Vertretung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie nach Satz 1 übt den Vorsitz aus. 3Jedes Mitglied kann sich vertreten lassen. 4Das Koordinierungsgremium kann bei Bedarf weitere Ressorts und Bundesbehörden sowie die für die Regionalentwicklung maßgeblichen Akteure und Sozialpartner beratend hinzuziehen.

(3) 1Jedes Land hat eine Stimme. 2Das Koordinierungsgremium beschließt mit der Stimme des Bundes und mindestens der Hälfte der Stimmen der Länder.

(4) Das Koordinierungsgremium gibt sich eine Geschäftsordnung.




§ 26 Evaluierung



(1) 1Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz evaluiert die Anwendung der Vorschriften dieses Gesetzes und ihre Auswirkung auf die wirtschaftliche Dynamik in den Revieren nach § 2 auf wissenschaftlicher Grundlage alle zwei Jahre, erstmals zum 30. Juni 2023. 2Dabei sind insbesondere die Wirkungen der Maßnahmen nach den Kapiteln 1, 2 und 5 sowie nach Kapitel 3 mit Ausnahme der §§ 18 und 19 auf die Wertschöpfung, die Arbeitsmarktsituation und das kommunale Steueraufkommen zu untersuchen. 3Es berichtet hierüber dem Koordinierungsgremium nach § 25, dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat. 4Die betroffenen Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände sind zur Mitwirkung verpflichtet.

(2) Die Bundesregierung berichtet dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages jährlich bis zum 31. Oktober über die zweckentsprechende Verwendung der im Vorjahr nach diesem Gesetz verausgabten Mittel.

(3) Die Bundesregierung berichtet dem Ausschuss für Wirtschaft und Energie, dem Ausschuss für Inneres und Heimat sowie dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages jährlich bis zum 31. Oktober über den Stand der Umsetzung von § 18.

(4) Die Bundesregierung berichtet dem Ausschuss für Wirtschaft und Energie, dem Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages jährlich bis zum 31. Oktober über den Stand der Umsetzung der Maßnahmen nach den Kapiteln 4 und den Anlagen 4 und 5.

(5) 1Die Bundesregierung berichtet dem Haushaltsausschuss, dem Ausschuss für Wirtschaft und Energie sowie dem Ausschuss für Finanzen des Deutschen Bundestages einmalig zum 31. Oktober 2021 über die Wirkung der degressiven Abschreibung für Abnutzung für bewegliche Wirtschaftsgüter als zusätzlicher Investitionsanreiz. 2Auf dieser Grundlage entscheidet der Deutsche Bundestag über eine Verlängerung dieser Regelungen in den Gebieten gemäß § 2 ab 2022.




§ 27 Finanzierung



(1) 1Die Maßnahmen nach den Kapiteln 1 bis 4 werden im jeweiligen Haushaltsverfahren bedarfsgerecht veranschlagt. 2Dabei wird die Bundesregierung eine überjährige Verwendbarkeit der Mittel sicherstellen.

(2) 1Die Maßnahmen nach den Kapiteln 3 und 4 werden in einem Umfang von bis zu 26 Milliarden Euro bis zum Jahr 2038 realisiert. 2§ 3 ist entsprechend anzuwenden.


Anlage 1 (zu § 1 Absatz 3)


Anlage 1 wird in 1 Vorschrift zitiert

Leitbild zum Lausitzer Revier (Freistaat Sachsen/Land Brandenburg) vom 14. März 2019

Strukturentwicklung in der Lausitz


Das Lausitzer Revier ist seit Jahrzehnten Energieregion im Herzen Europas und ein Garant für Versorgungssicherheit in Deutschland. Es ist geprägt durch seine geografische Lage in Nachbarschaft zu Polen und Tschechien. Angesichts des bundespolitisch geplanten Ausstiegs aus der Braunkohleverstromung und der fortschreitenden Transformation des deutschen Energiesystems gilt es, es für den zunehmend globalen Wettbewerb der Regionen mit Bundesmitteln zukunftsfähig aufzustellen und zu einer lebenswerten und innovativen Wirtschaftsregion weiterzuentwickeln. Besondere Bedeutung kommt dabei der zügigen, raumwirksamen Vernetzung des gesamten Reviers mit den Metropolen Berlin, Leipzig und Dresden sowie den regionsinternen Zentren zu. An bestehende Kompetenzen anknüpfend sollen vorhandene Standorte in ihrer Entwicklung gefördert oder innovativ revitalisiert werden, um die volkswirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Lausitzer Reviers insgesamt nachhaltig zu sichern.

Europäische Modellregion für den Strukturwandel


Proaktiv die Zukunft gestalten

Eine grundständige Anzahl hochwertiger Industrie- und Dienstleistungsarbeitsplätze in Wissenschaft und Forschung, bei bestehenden und neuen Unternehmen sowie durch die Ansiedlung von Behörden soll das Revier in seiner Wertschöpfung stärken. Voraussetzung ist eine zügige, raumwirksame Vernetzung des gesamten Reviers mit den Metropolen Berlin, Leipzig und Dresden sowie eine rasche Erreichbarkeit innerhalb des Reviers. Die Lausitz soll als eine „Europäische Modellregion" beispielgebend für einen gelungenen Strukturwandel sein.

Zentraler, europäischer Verflechtungsraum


Neue Verbindungen im Herzen Europas schaffen

Die zentrale innereuropäische Lage und die Mehrsprachigkeit der Region zwischen den Metropolen Dresden, Leipzig, Berlin, Wroclaw/Breslau, Poznan/Posen und Praha/Prag verleiht ihr ein Alleinstellungsmerkmal. Die Grenzlage birgt Risiken und Nachteile, die es zu kompensieren gilt, und Chancen, die es zu nutzen gilt. Der Verbesserung der infrastrukturellen Anbindung an die umliegenden Metropolräume wird hohe Priorität eingeräumt. Über die Verbindungsachsen Dresden - Görlitz - Breslau sowie Berlin - Cottbus - Weißwasser - Görlitz soll eine Anknüpfung an übergeordnete europäische Verbindungskorridore geschaffen werden.

Innovative und leistungsfähige Wirtschaftsregion


Die Rahmenbedingungen für Industrie, Innovationen, Wohlstand und Beschäftigung verbessern

Die Energiewirtschaft stellt die industrielle Basis der Region dar. Diese hat ihr zusammen mit der Textil- und Glasindustrie in der Vergangenheit Wohlstand verschafft. Um die regionale Wertschöpfung zu sichern und zu steigern, sollen anknüpfend an bestehende Kompetenzen industriell geprägte Standorte innovativ revitalisiert und in ihrer Entwicklung gefördert werden. Die industriellen Strukturen, sowohl auf kleinteiliger Ebene als auch auf Ebene der Großbetriebe sollen gestärkt und Neuansiedlungen gezielt unterstützt werden. Regionale Wirtschaftsschwerpunkte sind hierbei der Energiesektor, Kreislaufwirtschaft, Mobilität, Bioökonomie, Ressourceneffizienz, Gesundheit und Tourismus sowie die Halbleiter-, Chemie-, Glas-, Metall-, Maschinenbau- sowie die multisektorale Textil- und Kunststoffindustrie.

Zusätzlich soll sich die Lausitz als fortschrittlicher Standort für zukunftsweisende Antriebssysteme, innovative Verkehrskonzepte, moderne Produktionsverfahren (zum Beispiel additive Fertigung) sowie im Bereich der Kreislaufwirtschaft (unter anderem durch die Entwicklung biobasierter Kunststoffe) etablieren. Der engen Verzahnung von Wirtschaft und Wissenschaft kommt hierbei besondere Bedeutung zu. Grundlage für die Steigerung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der Region sind die Sicherung und Anziehung von hoch qualifizierten Fachkräften, der Ausbau tragender Infrastrukturen (Verkehr, Wissenschaft, digitale Netze, Daseinsvorsorge), die Bereitstellung von geeigneten Entwicklungsflächen sowie die Etablierung als Testregion und Reallabor für innovative Verkehrskonzepte (autonomes und vernetztes Fahren, Drohnen, E-Flugzeuge, E-Taxis und so weiter).

Moderne und nachhaltige Energieregion


Den umfangreichen Erfahrungsschatz für künftige Energiesysteme nutzen

Die Lausitz soll auch nach dem Ausstieg aus der Kohleverstromung Energieregion bleiben. Aufbauend auf der vorhandenen Fachkompetenz und bestehenden Strukturen in den Bereichen Energieerzeugung und -technik wird die Lausitz das Energiesystem umbauen und auch künftig einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Energieversorgung Deutschlands leisten. In enger Zusammenarbeit von Wissenschaft, Forschung und zahlreichen in der Energiebranche beheimateten Unternehmen soll die Region zum Vorreiter werden. Ein zentraler Baustein für die Lausitz auf dem Weg zur weitgehenden Dekarbonisierung der Energieerzeugung wird die Sektorkopplung, also die Nutzung von erneuerbarem Strom mittels Power-to-X-Technologie zur Herstellung von Wärme, Verkehrsleistungen, E-Fuels oder der Produktion von regenerativ erzeugtem „grünem" Gas (Wasserstoff) sein sowie weitere nachsorgefreie Energiesysteme. Die Power-to-X-Anlagen sollen in der Lausitz auch in industriellem Maßstab produziert werden.

Forschung, Innovation, Wissenschaft und Gesundheitsvorsorge


Den digitalen Wandel nutzen und neue Wachstumspfade eröffnen

Der digitale Wandel durchzieht alle Lebens- und Gesellschaftsbereiche und ist daher auch in der Lausitz Motor für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft. Der Ausbau von 5G-Netzen und von Breitbandverbindungen soll vorangetrieben werden. Die Wissenschaftslandschaft soll neben den bestehenden Universitäten und Fachhochschulen insbesondere durch außeruniversitäre Forschungseinrichtungen gestärkt werden. Der Aufbau einer digitalen, nachhaltigen medizinischen Versorgung und Ausbildung wird mit einem Next-Generation-Hospital und einer medizinischen Hochschulausbildung komplementiert. Die auf vorhandenen Kompetenzen aufbauenden Forschungsschwerpunkte wie die Entwicklung von Energiesystemen oder Energiespeichersystemen, alternativen und klimafreundlichen Antriebstechniken, Rekultivierung sowie künstliche Intelligenz werden ausgebaut, Wissens- und Technologietransfer intensiviert und das Gründungsgeschehen gestärkt. Der Ausbau der bestehenden Hochschuleinrichtungen in Görlitz und Zittau sowie der bereits bedeutsamen Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg wird nachhaltig regional neue Impulse setzen.

Region mit hoher Lebensqualität und kultureller Vielfalt


Kultur-, Natur- und Tourismuspotenziale hervorheben und die regionale Identität stärken

Die Lausitz bietet eine hervorragende Lebensqualität für Bewohner und Besucher. Touristisch und kulturell ist die Lausitz durch eine facettenreiche Tradition, insbesondere durch die sorbisch-wendische Kultur, die Bergbau- und Industriekultur sowie historische Schloss- und Parkanlagen geprägt. Zusammen mit den ausgedehnten Bergbaufolgelandschaften, ihren zahlreichen Seen und multifunktionalen Wäldern bietet sie hohe Lebensqualität und vielfältige Freizeitmöglichkeiten. Wellness, Gesundheitssektor und Tourismus verbinden sich in der Lausitz mit der Kultur- und Kreativwirtschaft und schaffen so Arbeitsplätze. Die Region will zudem für Familien attraktiver werden mit einem umfassenden Bildungsangebot, guten Betreuungs- und Studienbedingungen, einem vielseitigen Kulturangebot sowie Offenheit für digital-industrielle Arbeitsmodelle.

Anmerkung:

Aus diesem Leitbild für das Lausitzer Revier zeichnen sich derzeit folgende besondere Handlungs- oder Projektfelder ohne Anspruch einer abschließenden Priorisierung ab:

1.
Verkehrsinfrastrukturentwicklung (Neukonzeption und Realisierung),

2.
Energie- oder Wasserstoff, insbesondere auch Power-to-X-Anlagenbau,

3.
Siedlungsentwicklung,

4.
Wirtschaftsentwicklung und -förderung,

5.
Digitalinfrastruktur,

6.
Innovation, Forschung und Entwicklung (FuE),

7.
Bildung und Fachkräfte,

8.
Daseinsvorsorge und Gesundheit,

9.
Kultur- und Kreativwirtschaft und Tourismus,

10.
Umwelt- und Lebensqualität,

11.
Ansiedlung und Ausbau von Einrichtungen, Behörden und Instituten (Bund, FuE und so weiter).

Diese Handlungs- und Projektfelder sind offen für eine Weiterentwicklung im Dialog mit den Regionen.


Anlage 2 (zu § 1 Absatz 3) Leitbild zum Mitteldeutschen Revier (Freistaat Sachsen/Land Sachsen-Anhalt) vom 14. März 2019


Anlage 2 wird in 1 Vorschrift zitiert

Zukunftsbild für das Mitteldeutsche Revier


Die Nutzung von Braunkohle als Rohstoff für produktive Prozesse und Energielieferant hat in den letzten 150 Jahren das Mitteldeutsche Revier geprägt. Hier liegt die Basis für eine Reihe von industriellen Entwicklungen und symbiotischen Verflechtungen, wie zum Beispiel zur chemischen und energieintensiven Industrie bis hin zur Ernährungswirtschaft. Das Mitteldeutsche Revier ist durch seine Nähe zu den Wissenschafts- und Wirtschaftsstandorten in Leipzig, Halle/Saale, Merseburg, Magdeburg, Jena, Chemnitz, Freiberg und Dresden geprägt. Charakteristisch ist auch immer noch ein sehr starkes Stadt-Umland-Gefälle. Vor diesem Hintergrund wird für das Mitteldeutsche Revier nachfolgendes Zukunftsbild entworfen, das im Lichte der weiteren Entwicklungen und unter Berücksichtigung von Innovationen, neuen Erkenntnissen und sich ändernden Rahmenbedingungen im Dialog mit der Region stetig fortzuschreiben ist:

In der Zukunft ist das Mitteldeutsche Revier attraktiver Wirtschaftsstandort und als zentraler Industriestandort der Metropolregion Leipzig/Halle (Mitteldeutschland) internationales Vorbild für eine erfolgreiche Industrietransformation und für eine nachhaltige Industriegesellschaft. Die Chemie- und Energiewirtschaft sind strukturprägend und zentrales Standbein im Mitteldeutschen Revier. Die Entwicklung einer weitgehend kohlendioxid-neutralen Energieversorgung und die Entstehung zirkulärer Wirtschaftsprozesse sind Motor für neue Wertschöpfungspotenziale und Industriearbeitsplätze.

Durch Innovation und Digitalisierung werden im Mitteldeutschen Revier Energiesysteme der Zukunft entwickelt und etabliert. Dazu sind die Standorte der Braunkohlewirtschaft in zukunftsweisende Standorte für die Erzeugung von erneuerbaren Energien als Grundstein für eine nachhaltige Energieregion umzubauen und Möglichkeiten zur Modellierung der Sektorenkopplung von Industrie und Energiewirtschaft zu erforschen. Dabei werden auch die vorhandenen Infrastrukturen an die Bedarfe der Zukunft angepasst sowie Netzanbindungen und Transportmöglichkeiten von Stoffen und Produkten ausgebaut.

Die chemische Industrie ist für das Mitteldeutsche Revier ein tragender und unverzichtbarer Wirtschaftszweig, der wie die Ernährungswirtschaft eng mit der Energiewirtschaft verbunden ist. Der Verlust des preisgünstigen Prozessdampfes und der Wärme aus der Braunkohleverstromung wird kompensiert werden, indem alternative und preisgünstige, kohlendioxid-neutrale Versorgungskonzepte für die Unternehmen entwickelt und unterstützt werden. Dazu werden industrielle Cluster nachhaltig und unter Berücksichtigung neuer wissenschaftlicher und technologischer Erkenntnisse weiterentwickelt und eine zirkuläre Kohlenstoffwirtschaft etabliert. Im Rahmen gemeinsamer Forschungen und Entwicklungen von Wirtschaft und Wissenschaft sind die Entwicklung neuer, verwendungsoffener Technologien mit Anschlussfähigkeit an das vorhandene industrielle Erbe als Entwicklungspotenziale für die Zukunft, der Aufbau von Demonstrationsanlagen bis hin zu technologischen Systemen mit Nachweis der Funktionstüchtigkeit im Einsatzbereich (Reallabore), die Hebung von Potenzialen und Kooperationen der angewandten außeruniversitären und universitären Forschungslandschaft im Mitteldeutschen Revier und die Förderung innovativer und nachhaltiger Technologien sowie Geschäftsmodelle voranzubringen. Die im Rahmen des BioEconomy-Clusters laufenden Forschungen zur verstärkten Nutzung der Biomasse als Rohstoff werden intensiviert.

Mit der modernen Glasbranche verfügt das Mitteldeutsche Revier über eine zukunftsträchtige Branche. Um den wirtschaftlichen Schwerpunkt des Glasbaus mit seinen Werten und Expertisen zu stärken, ist die Gründung des Glascampus Torgau - Professional School - für die Glas-, Keramik- und Baustoffindustrie im Mitteldeutschen Revier zu unterstützen.

Auch die ländlich geprägten Regionen des Mitteldeutschen Reviers können sich als Wirtschaftsstandorte positionieren.

Die Stärkung des Logistik- und Automobilsektors ist Motor für neue Verkehrs- und Mobilitätskonzepte. Das Mitteldeutsche Revier entwickelt sich zum europäischen Logistikhub.

Mit der Logistikdrehscheibe Leipzig/Halle, mit den führenden internationalen Mobilitätsunternehmen sowie der umliegenden Zulieferindustrie wird an der Mobilität der Zukunft geforscht, entwickelt und gebaut. Die bestehenden Wertschöpfungsketten im Automobil- und Mobilitätssektor werden ausgeweitet. Dies schließt die Entwicklung von neuen Antriebskonzepten (Batteriezellen, wasserstoffbasierte Brennstoffzelle und so weiter) - auch im Hinblick auf die Biologistik - ebenso mit ein wie die Entwicklung von Speichertechnologien sowie neuer Verkehrs-, Elektromobilitäts- und Logistikkonzepte. Das Mitteldeutsche Revier bietet aufgrund seiner zentralen Lage ideale Voraussetzungen für den weiteren Ausbau als europäischen Logistikhub.

Das Mitteldeutsche Revier ist ein führender Innovationshub in Deutschland und Europa und stellt sich als Modell- und Laborregion den Fragen, wie wir in Zukunft leben wollen.

Durch die Entstehung eines lebendigen Innovationssystems kann ein qualitativer Wachstumsvorteil erwachsen, der von Flexibilität, Dynamik und Gründungskultur gekennzeichnet ist. Da Landflucht, Abwanderung und demographischer Wandel das Mitteldeutsche Revier vor große Herausforderungen stellen, ist diese Region prädestiniert, als Modell- oder Laborregion im besonderen Maße an der Entstehung neuer technologischer Lösungen teilzuhaben und aktiv mitzuwirken. Hierbei ist die Frage, wie wir in Zukunft leben wollen, sowohl vom ländlichen Raum her als auch im Kontext der Stadt-Umland-Beziehung zu denken. Es bedarf dafür an Experimentierfeldern und Reallaboren, um technologische Potenziale zur Gestaltung des Lebens von morgen auszureizen. Es soll eine Modell- und Laborregion Deutschlands und Europas entstehen, in der neue Technologien, Produkte und Dienstleistungen für das Leben von morgen entwickelt und erprobt werden. Mit einem Zentrum für regionale Entwicklung Zeitz (ZRZ) soll ein Ort geschaffen werden, in dem das Leben von morgen auf Basis neuer technologischer Werkzeuge neu gedacht und entwickelt werden soll. Es soll Antworten darauf finden, wie in der Zukunft auch außerhalb der Metropolen gelebt werden kann. Um Regionalentwicklung neu denken zu können, soll sich das ZRZ auch mit der Frage auseinandersetzen, wie der ländliche Raum besser mit der Stadt vernetzt werden kann - und umgekehrt. Ziel ist es unter anderem, die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum auch im 21. Jahrhundert mit seinen ökologischen und meteorologischen Bedingungen in Einklang zu bringen. Das Zentrum zeichnet sich durch einen hohen fachlichen Anspruch, Internationalität, Praxisnähe aus und gibt den notwendigen Freiraum, kreativ, querdenkend und innovativ zukunftsweisende Lebenskonzepte zu entwickeln und zu erproben. Es leistet damit einen Beitrag zur Landesentwicklung. Mit einem interdisziplinären Institut für Strukturwandel und Biodiversität wird unter Einbindung von Naturwissenschaften, Umweltwissenschaften, Technik, Recht und Ökonomie der anstehende Strukturwandel auf wissenschaftlicher Basis begleitet.

Digitalisierung, Bildung und Kreativität sind Triebfedern für die Entstehung neuer Geschäftsmodelle, hohe Wertschöpfung und ein qualifiziertes Fachkräftepotenzial im Mitteldeutschen Revier.

Mitteldeutschland soll bei der Digitalisierung unter anderem der industriellen Wertschöpfungsketten Vorreiter werden. Daraus entstehen Fabriken der Zukunft, in denen mit möglichst geringem Energieverbrauch, einer optimierten Kohlendioxid-Bilanz, digital-smarten Produktionslösungen und 5G/6G-Konnektiviät rationell und ressourcenschonend die vierte industrielle Revolution stattfindet. Als Wissens-, Forschungs-, Transfer- und Bildungsregion verfügt das Mitteldeutsche Revier hierfür über ideale Voraussetzungen. Mit den Hochschulen sowie den außeruniversitären Forschungs- und Bildungseinrichtungen im Revier existiert ein hohes Zukunftspotenzial, welches es zu nutzen und auszubauen gilt. Oberzentren werden sich künftig als Smart City etablieren, die insbesondere entlang der Entwicklungsachsen aber auch generell Strahlkraft in die Region entfalten werden. Sie werden sich durch eine intelligente, 5G-basierte Verkehrsleittechnik, Park- und Verkehrsvorrang für E-Mobilität, eine flächendeckende Ladeinfrastruktur und eine digital vernetzte Urbanität auszeichnen. Grundlagen für einen autonomen und hochautomatisierten öffentlichen Personennahverkehr werden geschaffen.

Das Zusammenwirken von Forschung und Entwicklung einerseits und einer leistungsfähigen Kliniklandschaft sowie Unternehmen andererseits schafft zusätzliche Synergien für einen hochentwickelten Life-Science-Cluster, der sich insbesondere im Bereich E-Health, Biotech und Künstliche-Intelligenz-basierter Diagnostik als besonders leistungsfähig erweist.

Um die Region als lebendiges Zentrum der Medienwirtschaft mit nationaler und internationaler Strahlkraft weiterzuentwickeln, werden die bestehenden Strukturen am Medienstandort Halle/Leipzig als innovativer und kreativer Ausbildungs- und Lernort verstärkt, der Medienschaffenden der Zukunft praxisnah und interdisziplinär Fähigkeiten und Kenntnisse für die Herausforderungen der Gestaltung der sich rasant verändernden Medienwelt vermittelt. Multifunktionale Zentren verbinden Kultur, Kreativwirtschaft und Gesellschaft und fördern kreative Entwicklungspotenziale.

Bildungs-, Qualifizierungs-, Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten schaffen die Basis für zukünftige hochwertige Industriearbeitsplätze und unterstützen ein lebenslanges Lernen über vernetzte Angebote, Initiativen für digitale Lehr- und Lernmethoden und -kompetenzen vor allem in den Mittel- und Grundzentren des Reviers.

Die Regionen des Mitteldeutschen Reviers sind Heimat, Anziehungspunkte und lebenswerte Orte.

Das Revier gewinnt eine hohe Lebensqualität aus dem Ineinandergreifen und der Vernetzung städtischer und ländlicher Räume mit urban-vitalen Quartieren und einer vielseitigen Kulturlandschaft sowie Bergbaufolgelandschaft mit einer hohen Umwelt-, Lebens- und Wohnqualität, was es nicht nur zu einer lebenswerten Wachstumsregion, sondern auch touristisch und für Naherholung anziehend macht. Vielfältige Kultur- und Tourismusangebote zwischen Tradition und Moderne, Landschaft und Landwirtschaft, Genuss und Gesundheit machen die Region als Lebens- und Urlaubsort über die Reviergrenzen hinaus attraktiv. Internationale Großveranstaltungen wie Messen und Sportereignisse sind Werbung, Wirtschaftsfaktor und Identitätsförderung zugleich. Traditionsbewusstsein und Geschichte werden befördert und schaffen Identifizierung mit dem Revier.

Der Auf- und Ausbau vernetzter Mobilitätsangebote und attraktiver Verkehrsinfrastrukturen sollen den Zugang zu Wohn- und Arbeitsorten, Kultur, Wissenschaft, Informationen und Märkten eröffnen. Modernste Ausstattungen in Arztpraxen und Krankenhäusern sowie telemedizinische Angebote sichern die Gesundheitsversorgung zuverlässig ab. Zeitgemäße und flexible Kinderbetreuung sowie Schul- und Bildungsangebote nach internationalen und modernsten Standards bilden wichtige Ankerpunkte für junge Familien.

Dieses Bild des Mitteldeutschen Reviers steht einer laufenden Überprüfung und Weiterentwicklung im Dialog mit der Region offen.

Anmerkung:

Für das Mitteldeutsche Revier zeichnen sich derzeit ohne Ableitung einer näheren Priorisierung folgende besondere Handlungs- oder Projektfelder ab, die wie das Leitbild ebenfalls weiterzuentwickeln sind:

1.
Verkehrsinfrastruktur und Mobilität (Verkehrskonzeption und Verkehrsneukonzeption und Realisierung),

2.
Wirtschaftsentwicklung,

3.
Fachkräftesicherung,

4.
Digitalisierung,

5.
Energie,

6.
Innovation, Forschung und Entwicklung (FuE),

7.
Siedlungsentwicklung,

8.
Modell- und Laborregion „Zukunft",

9.
Kultur und Kreativwirtschaft,

10.
Landwirtschaft,

11.
Umwelt- und Lebensqualität,

12.
Tourismus,

13.
Lernen, Daseinsvorsorge, Gesundheit,

14.
Ansiedlung von Einrichtungen (Bundes-, FuE-Einrichtungen und so weiter).


Anlage 3 (zu § 1 Absatz 3) Leitbild zum Rheinischen Revier (Land Nordrhein-Westfalen) vom 14. März 2019


Anlage 3 wird in 1 Vorschrift zitiert

Leitbild für das Rheinische Zukunftsrevier:


Europäische Modellregion für Energieversorgungs- und Ressourcensicherheit

Als Europäische Modellregion für Energieversorgungs- und Ressourcensicherheit setzt das Rheinische Zukunftsrevier auf die nachhaltige Weiterentwicklung der industriellen Wertschöpfungsketten im Rheinischen Revier. Ziel ist es, für die sinkende oder wegfallende Wertschöpfung aus der Kohle adäquaten Ersatz bei Wertschöpfung und Beschäftigung zu schaffen. Das Rheinische Zukunftsrevier leistet so auch einen Beitrag für die nachhaltige Modernisierung des Industrielandes Deutschland.

Zur Schaffung neuer Wertschöpfungsketten und zukunftssicherer Arbeitsplätze bestehen im Rheinischen Revier Ansatzpunkte in folgenden Zukunftsfeldern:

-
Energie und Industrie: Das Rheinische Revier soll sich als Energierevier der Zukunft positionieren und ein Modellstandort im künftigen Energiesystem werden. Das Rheinische Revier weist eine hohe Lagekompetenz für die Investition in das durch die Energiewende neu zu konzipierende Produkt „Versorgungssicherheit" auf.

-
Innovation und Bildung: Das Revier soll eine wegweisende Kultur für Gründung und Wachstum durch systematischen Wissens- und Technologietransfer entwickeln („Innovation Valley Rheinland"). Ausgründungen und Impulse aus Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen führen zu neuen Ansiedlungen im Revier.

-
Ressourcen und Agrobusiness: Die Region entwickelt sich zu einer Modellregion für geschlossene Stoffkreisläufe und Kreislaufwirtschaft, die neue Wertschöpfungen im Bereich der Bioökonomie etabliert.

-
Raum und Infrastruktur: Die großen Herausforderungen sollen als Möglichkeit für eine zukunftsfähige, ambitionierte und dynamische Raumentwicklung genutzt werden. Dabei benötigen sowohl die Tagebaurandkommunen als auch die durch Neu- oder Umplanung vormals geplanter Abbaugebiete betroffenen Kommunen besondere Unterstützung. Die Neuordnung und -gestaltung des Raums und die Weiterentwicklung der Siedlungen als ORTE DER ZUKUNFT in einem MOBILITÄTSREVIER DER ZUKUNFT soll mit dem Anspruch verknüpft werden, wegweisende Schritte in eine innovative und klimafreundliche Zukunft mit hoher Lebensqualität zu gehen. Eine gute infrastrukturelle Anbindung des Rheinischen Reviers zu den umliegenden Oberzentren und zur Entlastung dieser Oberzentren ist eine wesentliche Voraussetzung für das Gelingen dieses Konzepts. Das Mobilitätsrevier der Zukunft besteht aus mehr als aus infrastrukturellen Maßnahmen - es wird zur Modellregion für Mobilität 4.0, unter anderem Digitales Mobilitätssystem Rheinisches Revier, Mobilitätszentrale Rheinisches Revier, innovative Personenmobilität und Stadtlogistik, Startup- und Transferzentrum digitalisierte und vernetzte Mobilität.

Es soll eine Internationale Bau- und Technologieausstellung Rheinisches Zukunftsrevier ausgerufen werden, die als Klammer und Schaufenster die Maßnahmen in den Zukunftsfeldern präsentiert.

Zuständig für den Strukturwandel im Rheinischen Revier ist die Zukunftsagentur Rheinisches Revier. Die Zukunftsagentur muss in Zusammenarbeit mit Bund und Land sicherstellen, dass in der Region eine auf den Stärken der Region aufbauende Entwicklung mit wirkungsvollen Impulsen versehen wird. Dazu arbeitet sie mit allen Akteuren der Region zusammen, mit den Kommunen, der Wirtschaft, den Sozialpartnern und Verbänden und der Zivilgesellschaft.


Anlage 4 (zu den §§ 20 und 21) Verkehrsvorhaben nach den §§ 20 und 21


Anlage 4 wird in 6 Vorschriften zitiert

Abschnitt 1 Bau- und Ausbauvorhaben nach § 20

Lfd.
Nr.
BezeichnungProjektziel
1Bundesautobahn A 4 Autobahndreieck
Dresden-Nord (A 13) - Bundesgrenze
Deutschland-Polen
Erweiterung auf sechs Fahrstreifen
2Bundesstraßenverbindung Mittel-
deutschland - Lausitz (MiLau)
Neubau oder Erweiterung einer Bundesstraße
3Bundesstraße 2, Tunnel im Bereich des
Kulturdenkmals AGRA-Park Leipzig/
Markkleeberg
Erneuerung mit Neubau einer Tunnelquerung im Bereich AGRA Park/
Leipzig/Markkleeberg
4Bundesstraße 176, Verlegung westlich
Neukieritzsch
zweistreifiger Neubau
5Innerlausitzer Bundesfernstraßen Aus-
und Neubau Bundestraßenverbindung
A 4 - A 15
Aus-/Neubau Verbindung A 4 - A 15 (B 96, B 156, B 115)
6Bundestraße 86 Ortsumgehung
Annarode-Siebigerode
Neubau einer Bundesstraße


Abschnitt 2 Ausbau von Schieneninfrastrukturen nach § 21

Lfd.
Nr.
BezeichnungProjektziel
1Bahnhof Berlin-Schönefeld Neubau 740m-Gleis
2Bahnhof Berlin-Grünau Spurplanoptimierung
3Strecke Berlin-Grünau - Königs
Wusterhausen
Ausbau auf bis zu 160 Kilometer pro Stunde, viergleisiger Ausbau
Zeuthen - Königs Wusterhausen, Entflechtung S-Bahn und zwei-
gleisige Fernbahndurchbindung Bahnhof Königs Wusterhausen
4Bahnhof Königs Wusterhausen Neubau 740m-Gleis und Anpassung Nordkopf
5Bahnhof Lübbenau Elektrifizierung der Nebengleise und Spurplanänderung
6Strecke Lübbenau - Cottbus zweigleisiger Ausbau, Anpassung Spurplan Bahnhof Cottbus
7Bahnhof Cottbus Schaffung eines 740m-Gleises
8Bahnhof Eisenhüttenstadt Erhöhung Durchfahrgeschwindigkeit auf bis zu 100 Kilometer pro
Stunde und Modernisierung Behandlungsanlagen
9Bahnhof Bischdorf Schaffung eines 740m-Gleises und Errichtung eines ESTW/DSTW
10Strecke Cottbus - Forst Elektrifizierung
11Strecke Graustein - Spreewitz Elektrifizierung und Reaktivierung von Verbindungskurven, Schaf-
fung von 740m-Gleisen in Spreewitz
12Strecke Leipzig - Falkenberg - Cottbus Ausbau auf bis zu 160 Kilometer pro Stunde und Errichtung von
ESTW/DSTW, zweigleisige Einbindung in den Knoten Leipzig
13Knoten Falkenberg DSTW-Errichtung, 740m-Gleise und Spurplanoptimierung ein-
schließlich Zulaufstrecken im künftigen Bedienbereich, Geschwin-
digkeitserhöhung auf bis zu 160 Kilometer pro Stunde (Strecke
6345) oder 120 Kilometer pro Stunde (Strecken 6133 und 6207)
14Strecke Cottbus - Priestewitz -
Dresden
Ausbau auf bis zu 160 Kilometer pro Stunde, zweigleisiger Begeg-
nungsabschnitt zwischen Ruhland und Priestewitz, Blockverdich-
tung, Schaffung 740m-Gleise in Senftenberg
15Knoten Ruhland Ausbau einschließlich Schwarzheide/Lauchhammer
16 Strecke Weißkollm Süd - Lohsa West Neubau elektrifizierte Verbindungskurve
17Strecke Cottbus - Guben - Grünberg Elektrifizierung Guben - Grenze Deutschland/Polen
18Strecke Naumburg - Halle Ausbau auf bis zu 160 Kilometer pro Stunde
19Strecke Berlin - Cottbus - Weißwasser
- Görlitz (- Breslau)
zweigleisiger Ausbau und Elektrifizierung für 160 oder 200 Kilo-
meter pro Stunde
20Strecke Dresden - Bautzen - Görlitz -
Grenze Deutschland/Polen (- Zittau)
Ausbau auf bis zu 160 Kilometer pro Stunde und Elektrifizierung
21Strecke Dresden - Bischofswerda -
Wilthen - Zittau
Ausbau für Flügelverkehre Dresden - Görlitz/Zittau und Elektrifizie-
rung
22Strecke Arnsdorf - Kamenz - Hosena
(- Hoyerswerda - Spremberg)
Ausbau auf bis zu 160 Kilometer pro Stunde und Elektrifizierung,
Verbindungskurve Hosena
23Strecke Leipzig - Bad Lausick
(- Geithain - Chemnitz)
Elektrifizierung und Begegnungsabschnitte
24Strecke Aachen - Köln dreigleisiger Ausbau Aachen - Düren
25Bahnhof Leuna-Werke Nord Verlegung der Station außerhalb des Werksgeländes mit barriere-
freier Zuwegung zu den Bahnsteigen
26Strecke Merseburg - Querfurt Herstellung barrierefreier, moderner Bahnsteige und Verbesserung
der Anbindungen an den öffentlichen Raum in Merseburg-Berg-
mannsring, Beuna, Frankleben, Braunsbedra Ost, Braunsbedra,
Krumpa, Mücheln Stadt, Mücheln Bahnhof, Langeneichstädt und
Nemsdorf-Göhrendorf
27Strecke Weißenfels - Zeitz Herstellung moderner, barrierefreier Bahnsteige und Verbesserung
der Anbindungen an Mittelbahnsteige und den öffentlichen Raum
28Bahnhof Bitterfeld Neubau des Empfangsgebäudes unter Berücksichtigung der Anfor-
derungen der Barrierefreiheit und eines modernen Bahn- und Kun-
denbetriebs
29S 11-Ergänzungspaket Angebotserweiterung und Qualitätssteigerung im Knoten Köln unter
anderem Ausbau Köln Hauptbahnhof und Köln-Deutz mit einem
neuen S-Bahnsteig mit zwei Gleisen
30S-Bahn Köln, Köln - Mönchengladbach Verlagerung von Regionalbahnleistungen auf S-Bahn, zweigleisiger
Ausbau zwischen Rheydt Hauptbahnhof und Rheydt-Odenkirchen
und Neubau von drei Haltepunkten
31Ausbau des mitteldeutschen
S-Bahn Netzes und Ausweitung von
Regionalexpressverbindungen im
Süden Sachsen-Anhalts
Neuanlage weiterer Stationen im S-Bahn-Netz in den Landkreisen
Burgenland, Saalekreis, Anhalt-Bitterfeld und der kreisfreien Stadt
Halle (Saale)
32Verbindungskurve Großkorbetha Neubau einer Verbindungskurve zwischen den Strecken Leipzig -
Großkorbetha und Halle - Großkorbetha
33S-Bahn Leipzig - Merseburg Ausbau und Ertüchtigung der S-Bahn-Verbindung Leipzig - Mark-
ranstädt - Merseburg/Naumburg auf bis zu 160 Kilometer pro
Stunde
34S-Bahn Leipzig - Pegau - Zeitz - Gera Ausbau und Ertüchtigung der S-Bahn-Verbindung Leipzig - Pegau -
Zeitz - Gera auf bis zu 120 Kilometer pro Stunde und Elektrifizie-
rung
35S-Bahn-Verknüpfungspunkt Südsehne
Leipzig
Anpassung bestehender S-Bahnstationen zur Einbindung des
Straßenbahnprojekts Südsehne Leipzig
36Strecke Leipzig - Grimma (- Döbeln) Machbarkeitsstudie Elektrifizierung
37Strecke Karlsruhe - Stuttgart
- Nürnberg - Leipzig/Dresden
dreigleisiger Ausbau Böhlen - Neukieritzsch
38S-Bahn-Netz Rheinisches Revier Angebotserweiterung und Qualitätssteigerung an der Rheinschiene
unter anderem durch abschnittsweise Elektrifizierung, zweigleisigen
Ausbau mit der Herstellung moderner, barrierefreier Bahnsteige


Abschnitt 3 Begriffsbestimmungen

Für die Bau- und Ausbauvorhaben nach dieser Anlage sind folgende Begriffsbestimmungen anzuwenden:

1.
A: Bundesautobahn,

2.
AD: Autobahndreieck,

3.
AK: Autobahnkreuz,

4.
AS: Anschlussstelle,

5.
B: Bundesstraße,

6.
BA: Bauabschnitt,

7.
DSTW: Digitales Stellwerk,

8.
ESTW: Elektronisches Stellwerk,

9.
OU: Ortsumfahrung,

10.
740m-Gleis: Gleis, welches der Sicherstellung der Befahrbarkeit des Netzes für 740 Meter lange Güterzüge dient; 740 Meter lange Güterzüge benötigen für eine reibungslose Betriebsabwicklung eine Überholgleislänge von mindestens 750 Metern (700 Meter Zuglänge + 2 Loks je 20 Meter + 10 Meter Bremsreserve).


Anlage 5 (zu § 22) Verkehrsvorhaben nach § 22


Anlage 5 wird in 4 Vorschriften zitiert

Abschnitt 1 Bau- und Ausbauvorhaben nach § 22 Absatz 1

Lfd.
Nr.
Bezeichnung
1B 97, OU Groß Oßnig
2B 97, OU Cottbus (A 15 - B 168), 2. BA
3B 97, OU Cottbus, 3. BA
4B 101, OU Elsterwerda
5B 169, OU Elsterwerda
6B 169, OU Plessa
7B 169, OU Schwarzheide-Ost
8B 169, OU Allmosen
9B 169, OU Lindchen
10B 169, OU Neupetershain Nord
11B 169, OU Klein Oßnig und OU Annahof/Klein Gaglow
12A 13, AK Schönefeld (A 10/A 113) - AD Spreewald (A 15)
13B 97, OU Ottendorf-Okrilla mit AS
14B 115, OU Krauschwitz
15B 156, OU Malschwitz/Niedergurig
16B 156, OU Bluno
17B 178, Nostitz - A 4 (BA 1.1)
18B 178, Zittau - Niederoderwitz (BA 3.3)
19A 4, AD Nossen (A 14) - AD Dresden-Nord (A 13)
20B 51, Köln/Meschenich
21B 56, OU Euskirchen
22B 56, OU Swisttal/Miel (m AS A 61)
23B 56, Jülich - AS Düren (A 4)
24B 57, OU Baal
25B 57, OU Gereonsweiler
26B 59, OU Allrath
27B 221, OU Scherpenseel
28B 221, Geilenkirchen - AS Heinsberg
29B 221, OU Unterbruch
30B 264, OU Golzheim
31 B 265, OU Liblar - OU Hürth/Hermülheim
32B 266, OU Mechernich/Roggendorf
33B 399, N-OU Düren
34B 477, OU Niederaußem
35B 477, Bergheim/Rheidt
36A 14, Leipzig-Ost - AD Parthenaue (A 38)
37A 72, Borna-Nord - AD A 38/A 72 (BA 5.2 AS Rötha - AD A 38/A 72)
38B 2, OU Groitzsch/Audigast
39B 2, Verlegung bei Zwenkau
40B 2, OU Hohenossig
41B 2, OU Wellaune
42B 7, Verlegung nördlich Frohburg (Landesgrenze Freistaat Thüringen - Freistaat Sachsen - A 72)
43B 87n, Leipzig (A 14) - Landesgrenze Freistaat Sachsen - Brandenburg
44B 107, OU Grimma (3. BA)
45B 169, AS Döbeln-Nord (A 14) - Salbitz
46B 169, Salbitz - B 6
47B 181, Neu- und Ausbau westlich Leipzig
48B 186, Verlegung westlich Markranstädt
49B 6, OU Großkugel
50B 6, OU Gröbers
51B 6, OU Bruckdorf
52B 6, AS B 6n (A 9) - B 184
53B 80, OU Aseleben
54B 86, OU Mansfeld
55B 87, OU Weißenfels (Südtangente)
56B 87, OU Wethau
57B 87, OU Naumburg
58B 87, OU Bad Kösen
59B 87, OU Taugwitz/ OU Poppel - OU Gernstedt
60B 87, OU Eckartsberga
61B 91, OU Naundorf
62B 180, OU Aschersleben/Süd - Quenstedt
63B 180, OU Farnstädt
64B 181, OU Zöschen-Wallendorf - Merseburg


Abschnitt 2 Ausbau von Schieneninfrastrukturen nach § 22 Absatz 2

Lfd.
Nr.
Bezeichnung
1Elektrifizierung ABS (Leipzig -) Geithain - Chemnitz
2Knoten Köln, Westspange


Abschnitt 3 Begriffsbestimmungen

1.
A: Bundesautobahn,

2.
ABS: Ausbaustrecke,

3.
AD: Autobahndreieck,

4.
AK: Autobahnkreuz,

5.
AS: Anschlussstelle,

6.
B: Bundesstraße,

7.
BA: Bauabschnitt,

8.
N-OU: Nord-Ost-Umgehung,

9.
OU: Ortsumfahrung.