Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO)

V. v. 08.05.1967 BGBl. II S. 1563; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 05.04.2019 BGBl. I S. 479
Geltung ab 28.05.1967; FNA: 933-10 Eisenbahnbaurecht und Eisenbahnbetriebsrecht
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Eingangsformel
Erster Abschnitt Allgemeines
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Allgemeine Anforderungen
§ 3 Ausnahmen, Genehmigungen
§ 3a Grenzbetriebsstrecken und Durchgangsstrecken
Zweiter Abschnitt Bahnanlagen
§ 4 Begriffserklärungen
§ 5 Spurweite
§ 6 Gleisbogen
§ 7 Gleisneigung
§ 8 Belastbarkeit des Oberbaus und der Bauwerke
§ 9 Regellichtraum
§ 10 Gleisabstand
§ 11 Bahnübergänge
§ 12 Höhengleiche Kreuzungen von Schienenbahnen
§ 13 Bahnsteige, Rampen
§ 14 Signale und Weichen
§ 15 Streckenblock, Zugbeeinflussung
§ 16 Fernmeldeanlagen
§ 17 Untersuchen und Überwachen der Bahnanlagen
Dritter Abschnitt Fahrzeuge
§ 18 Einteilung, Begriffserklärungen
§ 19 Radsatzlasten und Fahrzeuggewichte je Längeneinheit
§ 20 (aufgehoben)
§ 21 Räder und Radsätze
§ 22 Begrenzung der Fahrzeuge
§ 23 Bremsen
§ 24 Zug- und Stoßeinrichtungen
§ 25 Freie Räume und Bauteile an den Fahrzeugenden
§§ 26 und 27 (aufgehoben)
§ 28 Ausrüstung und Anschriften
§§ 29 bis 31 (aufgehoben)
§ 32 Abnahme und Untersuchung der Fahrzeuge
§ 33 Überwachungsbedürftige Anlagen der Fahrzeuge
Vierter Abschnitt Bahnbetrieb
§ 34 Begriff, Art und Länge der Züge
§ 35 Bremsen der Züge
§ 36 Zusammenstellen der Züge
§ 37 Ausrüsten der Züge mit Mitteln zur ersten Hilfeleistung
§ 38 Fahrordnung
§ 39 Zugfolge
§ 40 Fahrgeschwindigkeit
§ 41 (aufgehoben)
§ 42 Rangieren, Hemmschuhe
§ 43 Sichern stillstehender Fahrzeuge
§ 44 (aufgehoben)
§ 45 Besetzen der Triebfahrzeuge und Züge
§ 46 (aufgehoben)
Fünfter Abschnitt Personal
§ 47 Betriebsbeamte
§ 48 Anforderungen an Betriebsbeamte
§§ 49 bis 53 (aufgehoben)
§ 54 Ausbildung, Prüfung
Sechster Abschnitt Sicherheit und Ordnung auf dem Gebiet der Bahnanlagen
§§ 55 bis 61 (aufgehoben)
§ 62 Betreten und Benutzen der Bahnanlagen und Fahrzeuge
§ 63 Verhalten auf dem Gebiet der Bahnanlagen
§ 64 Beschädigen der Bahn und betriebsstörende Handlungen
§ 64a Eisenbahnbedienstete
§ 64b Ordnungswidrigkeiten
Siebter Abschnitt Schlußbestimmungen
§ 65 Übergangsregelung
§ 66 Inkrafttreten
§ 66 Übergangsbestimmungen
Anlagen 1 bis 11


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