Artikel 1 - Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer des Planungssicherstellungsgesetzes und der Geltungsdauer dienstrechtlicher Vorschriften (PlanSiGVG k.a.Abk.)

Artikel 1 Verlängerung des Planungssicherstellungsgesetzes


Artikel 1 wird in 4 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 25. März 2021 PlanSiG § 1, § 2, § 3, § 4, § 6, § 7

Das Planungssicherstellungsgesetz vom 20. Mai 2020 (BGBl. I S. 1041), das durch Artikel 7 des Gesetzes vom 3. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2694) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Dem § 1 wird folgender Satz angefügt:

„Die in den Nummern 1 bis 24 genannten Gesetze sind in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden."

2.
In § 2 Absatz 1 Satz 1, § 3 Absatz 1 Satz 1, § 4 Absatz 1, § 6 Absatz 2 und § 7 Absatz 2 Satz 1 wird jeweils die Angabe „31. März 2021" durch die Angabe „31. Dezember 2022" ersetzt.

3.
In § 7 Absatz 2 Satz 2 wird die Angabe „31. Dezember 2025" durch die Angabe „30. September 2027" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 1 Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer des Planungssicherstellungsgesetzes und der Geltungsdauer dienstrechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 PlanSiGVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PlanSiGVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG)
Artikel 1 G. v. 28.07.2011 BGBl. I S. 1690; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 08.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 151
§ 30b NABEG Weitere Verfahrensanordnungen (vom 29.07.2022)
... § 3 des Planungssicherstellungsgesetzes vom 20. Mai 2020 (BGBl. I S. 1041), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 353 ) geändert worden ist, mit der Maßgabe anzuwenden, dass eine Befristung auf Auslegungen, ...

Gesetz zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften
G. v. 08.10.2022 BGBl. I S. 1726
Artikel 6 EnSiGuaÄndG Änderung des LNG-Beschleunigungsgesetzes
... folgt geändert: a) In Absatz 1 werden die Wörter „, das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 353 ) geändert worden ist," durch die Wörter „in der jeweils geltenden ...

Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung
G. v. 19.07.2022 BGBl. I S. 1214
Artikel 7 EnWRKAnpG Änderung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz
... § 3 des Planungssicherstellungsgesetzes vom 20. Mai 2020 (BGBl. I S. 1041), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 353 ) geändert worden ist, mit der Maßgabe anzuwenden, dass eine Befristung auf Auslegungen, ...

Gesetz zur Änderung des Planungssicherstellungsgesetzes
G. v. 08.12.2022 BGBl. I S. 2234
Artikel 1 PlanSiGÄndG Änderung des Planungssicherstellungsgesetzes
... Planungssicherstellungsgesetz vom 20. Mai 2020 (BGBl. I S. 1041), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 353 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 2 Absatz 1 Satz ...


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