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Gesetz über das Zollkriminalamt und die Zollfahndungsämter (Zollfahndungsdienstgesetz - ZFdG)

Artikel 1 G. v. 16.08.2002 BGBl. I S. 3202; aufgehoben durch Artikel 3 G. v. 30.03.2021 BGBl. I S. 402
Geltung ab 24.08.2002; FNA: 602-2 Zollverwaltung
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Kapitel 1 Organisation
§ 1 Zollfahndungsdienst
§ 2 Zentralstelle
Kapitel 2 Zollkriminalamt
Abschnitt 1 Aufgaben des Zollkriminalamtes
§ 3 Aufgaben als Zentralstelle
§ 4 Eigene Aufgaben
§ 5 Sicherungs- und Schutzmaßnahmen
Abschnitt 2 Befugnisse des Zollkriminalamtes
§ 6 Weisungsrecht
§ 7 Datenerhebung und -verarbeitung der Zentralstelle *)
§ 8 Sammlungen personenbezogener Daten der Zentralstelle
§ 9 Sammlungen personenbezogener Daten zur Beobachtung bestimmter Verkehre
§ 10 Sammlungen personenbezogener Daten für Zwecke der Ausschreibung
§ 11 Zollfahndungsinformationssystem
§ 12 Datenschutzrechtliche Verantwortung im Zollfahndungsinformationssystem
§ 13 Unterrichtung der Zentralstelle für das Zollfahndungsinformationssystem
§ 14 Koordination und Lenkung von Ermittlungen
§ 15 Erhebung und Sammlung personenbezogener Daten zur Erfüllung eigener Aufgaben *)
§ 16 Weitere Befugnisse
§ 17 Verwendung von Daten aus Strafverfahren
§ 18 Datenerhebung durch längerfristige Observationen
§ 19 Datenerhebung durch den verdeckten Einsatz technischer Mittel zur Anfertigung von Bildaufnahmen und Bildaufzeichnungen
§ 20 Datenerhebung durch den verdeckten Einsatz technischer Mittel zum Abhören und Aufzeichnen des nicht öffentlich gesprochenen Wortes
§ 21 Datenerhebung durch den Einsatz von Privatpersonen, deren Zusammenarbeit mit dem Zollkriminalamt Dritten nicht bekannt ist
§ 22 Eigensicherung durch Einsatz technischer Mittel außerhalb von Wohnungen
§ 22a Eigensicherung durch Einsatz technischer Mittel innerhalb von Wohnungen
§ 23 Befugnisse bei Sicherungs- und Schutzmaßnahmen
Abschnitt 3 Präventive Telekommunikations- und Postüberwachung
§ 23a Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses
§ 23b Gerichtliche Anordnung
§ 23c Durchführungsvorschriften
§ 23d Übermittlungen durch das Zollkriminalamt
§ 23e Verschwiegenheitspflicht
§ 23f (aufgehoben)
§ 23g Erhebung von Verkehrsdaten
Kapitel 3 Zollfahndungsämter
Abschnitt 1 Aufgaben der Zollfahndungsämter
§ 24 Allgemeine Aufgaben
§ 25 Besondere Aufgaben
Abschnitt 2 Befugnisse der Zollfahndungsämter
§ 26 Allgemeine Befugnisse
§ 27 Befugnisse zur Datenerhebung und -verarbeitung
§ 28 Datenerhebung durch längerfristige Observationen
§ 29 Datenerhebung durch den verdeckten Einsatz technischer Mittel zur Anfertigung von Bildaufnahmen und Bildaufzeichnungen
§ 30 Datenerhebung durch den verdeckten Einsatz technischer Mittel zum Abhören und Aufzeichnen des nicht öffentlich gesprochenen Wortes
§ 31 Datenerhebung durch den Einsatz von Privatpersonen, deren Zusammenarbeit mit den Zollfahndungsämtern Dritten nicht bekannt ist
§ 32 Eigensicherung durch Einsatz technischer Mittel außerhalb von Wohnungen
§ 32a Eigensicherung durch Einsatz technischer Mittel innerhalb von Wohnungen
Kapitel 4 Gemeinsame Bestimmungen
§ 32b Sicherstellung, Verwahrung und Verwertung
§ 32c Unterstützung durch Polizeivollzugsbeamte des Bundes und der Länder
§ 33 Datenübermittlung im innerstaatlichen Bereich
§ 34 Datenübermittlung ins Ausland sowie an über- oder zwischenstaatliche Stellen
§ 34a Übermittlung personenbezogener Daten an Mitgliedstaaten der Europäischen Union
§ 35 Übermittlungsverbote und Verweigerungsgründe
§ 35a Verwendung von nach dem Rahmenbeschluss 2006/960/JI des Rates übermittelten Daten
§ 36 Abgleich personenbezogener Daten
§ 37 Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten für die wissenschaftliche Forschung
§ 38 Weitere Verwendung von Daten
§ 39 Berichtigung, Löschung und Sperrung personenbezogener Daten bei automatisierter Verarbeitung und bei Speicherung in nicht automatisierten Dateien
§ 40 Berichtigung, Sperrung und Vernichtung personenbezogener Daten, die weder automatisiert verarbeitet noch in einer nicht automatisierten Datei gespeichert sind
§ 41 Errichtungsanordnung
§ 41a Entschädigung für Leistungen
§ 42 Schadensausgleich
§ 43 Geltung des Bundesdatenschutzgesetzes
§ 44 Einschränkung von Grundrechten
Kapitel 5 Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 45 Strafvorschriften
§ 46 Bußgeldvorschriften
§ 47 (aufgehoben)


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