Die Meldebehörden übermitteln gemäß §
58c Absatz 1 des
Soldatengesetzes an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr für die Übersendung von Informationsmaterial jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:
| | Blattnummer des DSMeld (Datenblatt) |
1. | Familienname | 0101 bis 0102, |
2. | Vornamen | 0301, 0302, |
3. | derzeitige Anschrift | 1201 bis 1212. |
Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die betroffene Person ihr nach §
36 Absatz 2 des
Bundesmeldegesetzes widersprochen hat.
- 1.
- zur Prüfung möglicher Leistungsansprüche,
- 2.
- zur Vermeidung unrechtmäßiger Erbringung von Geldleistungen,
- 3.
- zur Aktualisierung von Versicherten- und Mitgliederbeständen oder
- 4.
- zur Aktualisierung der bei den Trägern der Rentenversicherung gespeicherten Daten.
2Nach Speicherung einer Geburt, einer erstmaligen Erfassung einer Person aus sonstigen Gründen, einer Namensänderung, einer Änderung der Anschrift, des Geschlechts, des Doktorgrades, des Geburtsdatums, des Geburtsorts, einer Eheschließung, einer Begründung einer Lebenspartnerschaft oder im Sterbefall werden unverzüglich folgende Daten übermittelt (Rentenversicherungsmitteilung):
| | Blattnummer des DSMeld (Datenblatt) |
1. | Familienname | 0101 bis 0106, |
2. | frühere Namen | 0201 bis 0204, |
3. | Vornamen | 0301 bis 0303, |
4. | Doktorgrad | 0401, |
5. | Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat | 0601 bis 0603, |
6. | Geschlecht | 0701, |
7. | derzeitige Anschrift | 1200 bis 1212, |
8. | bei Änderung der Anschrift die letzte frühere Anschrift | 1200 bis 1212, 1213a, |
9. | Datum der letzten Eheschlie- ßung oder der letzten Begrün- dung einer Lebenspartner- schaft | 1402, |
10. | Sterbedatum | 1901. |
(2) Die Meldebehörden übermitteln zur Durchführung der Versicherung wegen Kindererziehung neben der Mitteilung der Geburt des Kindes nach Absatz 1 eine Mitteilung über die Mutter mit den entsprechenden Daten nach Absatz 1 sowie bei Mehrlingsgeburten die Anzahl der geborenen Kinder, sonst die Zahl 1 (Geburtsmitteilung).
(3) Im Sterbefall übermitteln die Meldebehörden der Datenstelle der Rentenversicherung zusätzlich zu den Daten nach Absatz 1:
| | Blattnummer des DSMeld (Datenblatt) |
1. | Ehegatte - Familienname | 1501 bis 1502, |
2. | Ehegatte - Vornamen | 1503, |
3. | Ehegatte - Geburtsdatum | 1505, |
4. | Ehegatte - derzeitige Anschrift der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung | 1200 bis 1212, |
5. | Lebenspartner - Familienname | 1517 bis 1518, |
6. | Lebenspartner - Vornamen | 1519, |
7. | Lebenspartner - Geburts- datum | 1521, |
8. | Lebenspartner - derzeitige Anschrift der alleinigen Woh- nung oder der Hauptwohnung | 1200 bis 1212. |
1Die Meldebehörden übermitteln gemäß
§ 20a des Bundeszentralregistergesetzes nach einer Namensänderung oder Änderung des Geburtsdatums dem Bundeszentralregister zur Aktualisierung der dort über eine Person gespeicherten Daten unverzüglich folgende Daten der Person (Zentralregistermitteilung):
| | Blattnummer des DSMeld (Datenblatt) |
1. | Familienname | 0101 bis 0102, |
2. | frühere Namen | 0201 bis 0204, |
3. | Vornamen | 0301 bis 0303, |
4. | Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat | 0601 bis 0603, |
5. | derzeitige Anschrift | 1201 bis 1203, 1205 bis 1212, |
6. | Datum des zugrunde liegen- den Rechtsaktes | 0205, 0304, |
7. | Bezeichnung und Akten- zeichen der Behörde, die die Änderung veranlasst hat | 0206, 0305. |
2Im Falle einer Änderung des Geburtsdatums ist das bisherige Geburtsdatum ebenfalls zu übermitteln.
Die Meldebehörden übermitteln gemäß §
64 des
Straßenverkehrsgesetzes nach einer Änderung des Geburtsnamens oder des Vornamens einer Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, dem Kraftfahrt-Bundesamt zur Aktualisierung der dort im Fahreignungsregister oder im Zentralen Fahrerlaubnisregister über diese Person gespeicherten Daten unverzüglich folgende Daten (KBA-Registermitteilung):
| | Blattnummer des DSMeld (Datenblatt) |
1. | Familienname | 0101 bis 0102, |
2. | Geburtsname | 0201 bis 0202, |
3. | Vornamen | 0301, 0303, |
4. | Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat | 0601 bis 0603, |
5. | Geschlecht | 0701, |
6. | Datum des zugrunde liegen- den Rechtsaktes | 0205, 0304, |
7. | Bezeichnung und Akten- zeichen der Behörde, die die Namensänderung veranlasst hat | 0206, 0305. |
Im Falle einer Änderung des Geburtsnamens ist der bisherige Geburtsname ebenfalls zu übermitteln.
(1)
1Die Meldebehörden übermitteln dem Bundeszentralamt für Steuern nach Speicherung einer Geburt oder eines Sterbefalles, nach einer erstmaligen Erfassung einer Person aus sonstigen Gründen oder nach Speicherung einer Namensänderung, einer Änderung der Anschrift, des Geschlechts, des Doktorgrades, des Geburtstages oder Geburtsortes gemäß
§ 139b Absatz 6, 7 Satz 1 und 2 und Absatz 8 der Abgabenordnung zur Zuteilung der Identifikationsnummer oder zur Aktualisierung der beim Bundeszentralamt für Steuern gemäß
§ 139b Absatz 3 der Abgabenordnung gespeicherten Daten unverzüglich folgende Daten (BZSt-Mitteilung):
| | Blattnummer des DSMeld (Datenblatt) |
1. | Familienname | 0101 bis 0106, |
2. | Geburtsname | 0201 bis 0202, |
3. | Vornamen | 0301, 0302, |
4. | Doktorgrad | 0401, |
5. | Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat | 0601 bis 0603, |
6. | Geschlecht | 0701, |
7. | derzeitige Anschrift | 1200 bis 1212, |
8. | Einzugsdatum, Auszugsdatum | 1301, 1306, |
9. | Auskunftssperren nach § 51 BMG | 1801, |
10. | Sterbedatum | 1901, |
11. | Identifikationsnummer nach § 139b der Abgabenordnung | 2701, |
12. | Staatsangehörigkeiten | 1001.
|
2Hat das Bundeszentralamt für Steuern noch keine Identifikationsnummer zugeteilt, übermittelt die Meldebehörde statt der Identifikationsnummer das Vorläufige Bearbeitungsmerkmal nach
§ 139b Absatz 6 Satz 2 der Abgabenordnung (Datenblatt 2702).
(2)
1Die Meldebehörden übermitteln dem Bundeszentralamt für Steuern auf Grund des
§ 39e Absatz 2 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes bei einer Änderung der in Satz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Daten und Hinweise unter Angabe der Identifikationsnummer (Datenblatt 2701) und des Geburtsdatums (Datenblatt 0601) der betroffenen Person unverzüglich folgende Daten (BZSt-Einkommensteuermitteilung):
| | Blattnummer des DSMeld (Datenblatt) |
1. | rechtliche Zugehörigkeit zu einer steuererhebenden öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft | 1101, |
2. | Eintrittsdatum oder Austritts- datum in oder aus einer steuererhebenden öffentlich- rechtlichen Religionsgesell- schaft | 1102, 1103, |
3. | Familienstand | 1401, |
4. | Datum der letzten Eheschlie- ßung oder der Begründung der letzten Lebenspartnerschaft | 1402, |
5. | Datum der Beendigung der letzten Ehe oder der letzten Lebenspartnerschaft | 1406, |
6. | Identifikationsnummer und Geburtsdatum des Ehegatten oder des Lebenspartners | 2703, 1505, 2707, 1521, |
7. | Identifikationsnummer und Geburtsdatum des Kindes bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, wenn das Kind mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung im Zustän- digkeitsbereich der Meldebe- hörde gemeldet ist | 2704, 1604. |
2Diese Mitteilungspflicht gilt entsprechend bei der erstmaligen Erfassung eines Einwohners nach Geburt oder Zuzug aus dem Ausland im Melderegister.
3Hat das Bundeszentralamt für Steuern der betroffenen Person, dem Ehegatten, dem Lebenspartner oder dem Kind noch keine Identifikationsnummer zugeteilt, übermittelt die Meldebehörde statt der Identifikationsnummer das Vorläufige Bearbeitungsmerkmal nach
§ 139b Absatz 6 Satz 2 der Abgabenordnung (Datenblätter 2702, 2705, 2706, 2708).
(3)
1Nach einem Verwaltungskontakt im Rahmen eines melderechtlichen Verwaltungsverfahrens, der darauf hindeutet, dass die betroffene Person als Einwohner in Deutschland aufhältig ist, übermittelt die Meldebehörde der Hauptwohnung oder alleinigen Wohnung dem Bundeszentralamt für Steuern auf Grund des
§ 139b Absatz 6 und 8 der Abgabenordnung unverzüglich Monat und Jahr des Verwaltungskontakts sowie die folgenden Daten:
| | Blattnummer des DSMeld (Datenblatt) |
1. | Identifikationsnummer | 2701 |
2. | Geburtsdatum | 0601. |
2Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend.