Artikel 35 - Wachstumschancengesetz (WaChaG k.a.Abk.)

Artikel 35 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 35 ändert mWv. 1. Juli 2026 SGB IV offen, SGB V offen, SGB XI offen

(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 bis 9 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Artikel 26 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2020 in Kraft.

(3) Die Artikel 1 und 7 treten mit Wirkung vom 1. Januar 2023 in Kraft.

(4) Die Artikel 2, 12, 20, 31 und 32 Nummer 2 treten mit Wirkung vom 1. Januar 2024 in Kraft.

(5) Die Artikel 4 und 22 treten am 1. April 2024 in Kraft.

(6) Die Artikel 5, 9, 23, 24 und 27 Nummer 6 treten am 1. Januar 2025 in Kraft.

(7) Artikel 32 Nummer 3 und 4 tritt am 1. Juli 2025 in Kraft.

(8) Die Artikel 14 und 16 treten am 1. Januar 2027 in Kraft.

(9) Artikel 6 tritt am 1. Januar 2028 in Kraft.

(10) Die §§ 124 und 125 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch, § 202a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch sowie § 55b Absatz 2 des Elften Buches Sozialgesetzbuch treten am 1. Juli 2026 außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 27. März 2024.



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