Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)

Artikel 1 V. v. 20.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 199 S. 2; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 7 G. v. 04.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 344
Geltung ab 01.09.2023; FNA: 9232-20 Zulassung zum Straßenverkehr
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Abschnitt 1 Allgemeine Regelungen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Notwendigkeit einer Zulassung
§ 4 Voraussetzungen für die Inbetriebsetzung eines zulassungsfreien Fahrzeuges
§ 5 Beschränkung und Untersagung des Betriebs von Fahrzeugen
Abschnitt 2 Zulassungsverfahren
§ 6 Antrag auf Zulassung
§ 7 Tageszulassung
§ 8 Zulassung in der Bundesrepublik Deutschland nach vorheriger Zulassung in einem anderen Staat
§ 9 Zuteilung von Kennzeichen
§ 10 Besondere Kennzeichen
§ 11 Kennzeichnung elektrisch betriebener Fahrzeuge 2)
§ 12 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen 3)
§ 13 Zulassungsbescheinigung Teil I 4)
§ 14 Zulassungsbescheinigung Teil II 5)
§ 15 Mitteilungspflichten bei Änderungen
§ 16 Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung
§ 17 Verwertungsnachweis 6)
Abschnitt 3 Internetbasierte Zulassung
§ 18 Zulässigkeit internetbasierter Zulassungsverfahren
Unterabschnitt 1 Gemeinsame Regelungen für internetbasierte Zulassungsverfahren über Portale der Zulassungsbehörden
§ 19 Portal
§ 20 Antrag
§ 21 Sicherheitscodes
§ 22 Nachweis der Hauptuntersuchungen und der Sicherheitsprüfungen nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
§ 23 Bekanntgabe und Wirksamkeit der Entscheidung sowie Vorbehalt der Nachprüfung
Unterabschnitt 2 Internetbasierte Außerbetriebsetzung
§ 24 Antrag auf Außerbetriebsetzung
§ 25 Außerbetriebsetzung
Unterabschnitt 3 Internetbasierte Erstzulassung, Tageszulassung, Wiederzulassung und Änderung bei Halter- und Wohnsitzwechsel
§ 26 Gemeinsame Regelungen für die Zulassung und für Änderungen
§ 27 Internetbasierte Erstzulassung
§ 28 Internetbasierte Tageszulassung
§ 29 Internetbasierte Wiederzulassung
§ 30 Internetbasierte Änderung bei Halter- oder Wohnsitzwechsel, sofortige Inbetriebsetzung
Unterabschnitt 4 Sofortige Inbetriebsetzung bei internetbasierten Zulassungsvorgängen
§ 31 Zulässigkeit der sofortigen Inbetriebsetzung
§ 32 Vorläufiger Zulassungsnachweis
Unterabschnitt 5 Großkundenschnittstelle beim Kraftfahrt-Bundesamt
§ 33 Großkundenschnittstelle
§ 34 Registrierung als Großkunde
§ 35 Identifizierungsmerkmal
§ 36 Überprüfung der Voraussetzungen und Widerruf der Registrierung als Großkunde
§ 37 Antragstellung über die Großkundenschnittstelle
§ 38 Übermittlung eines Antrags an die Zulassungsbehörde und automatische Ergänzung erforderlicher Daten
§ 39 Bekanntgabe und Wirksamkeit der Entscheidung der Zulassungsbehörde
§ 40 Sofortige Inbetriebsetzung nach Entscheidung der Zulassungsbehörde
Abschnitt 4 Zeitweilige Teilnahme am Straßenverkehr
§ 41 Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten mit rotem Kennzeichen
§ 42 Probefahrten und Überführungsfahrten mit Kurzzeitkennzeichen
§ 43 Fahrten zur Teilnahme an Veranstaltungen für Oldtimer
§ 44 Fahrten im internationalen Verkehr
§ 45 Fahrten zur dauerhaften Verbringung eines Fahrzeuges in das Ausland
Abschnitt 5 Teilnahme ausländischer Fahrzeuge am Straßenverkehr
§ 46 Vorübergehende Teilnahme am Straßenverkehr in der Bundesrepublik Deutschland
§ 47 Kennzeichen und Unterscheidungszeichen
§ 48 Beschränkung und Untersagung des Betriebs ausländischer Fahrzeuge
Abschnitt 6 Überwachung des Versicherungsschutzes der Fahrzeuge
§ 49 Versicherungsnachweis
§ 50 Mitteilungspflichten der Zulassungsbehörde
§ 51 Maßnahmen und Pflichten bei fehlendem Versicherungsschutz
§ 52 Versicherungskennzeichen
§ 53 Ausgestaltung und Anbringung des Versicherungskennzeichens
§ 54 Rote Versicherungskennzeichen
§ 55 Maßnahmen bei vorzeitiger Beendigung des Versicherungsverhältnisses
§ 56 Versicherungsplakette
Abschnitt 7 Fahrzeugregister
§ 57 Erhebung und Speicherung der Fahrzeugdaten im Zentralen Fahrzeugregister
§ 58 Erhebung und Speicherung der Fahrzeugdaten im örtlichen Fahrzeugregister
§ 59 Erhebung und Speicherung der Halterdaten in den Fahrzeugregistern
§ 60 Übermittlung von Daten an das Kraftfahrt-Bundesamt
§ 61 Übermittlung, Erhebung und Speicherung der Daten über Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen im Zentralen Fahrzeugregister
§ 62 Übermittlung von Daten an die Versicherer
§ 63 Mitteilungen an die Finanzbehörden
§ 64 Übermittlung von Daten an Stellen zur Durchführung des Bundesleistungsgesetzes, des Verkehrssicherstellungsgesetzes, des Verkehrsleistungsgesetzes und von Maßnahmen des Katastrophenschutzes
§ 65 Übermittlungen des Kraftfahrt-Bundesamtes an die Zulassungsbehörden
§ 66 Abruf im automatisierten Verfahren
§ 67 Automatisiertes Anfrage- und Auskunftsverfahren
§ 68 Sicherung des Abrufverfahrens gegen Missbrauch
§ 69 Aufzeichnung der Abrufe im automatisierten Verfahren
§ 70 Abruf im automatisierten Verfahren durch ausländische Stellen
§ 71 Übermittlungssperren
§ 72 Löschung von Daten aus dem Zentralen Fahrzeugregister
§ 73 Löschung von Daten aus dem örtlichen Fahrzeugregister
§ 74 Zentrale Datenbank der Übereinstimmungsbescheinigungen
Abschnitt 8 Durchführungs- und Schlussvorschriften
§ 75 Zuständigkeiten
§ 76 Ausnahmen
§ 77 Ordnungswidrigkeiten
§ 78 Verweis auf technische Regelwerke
§ 79 Übergangs- und Anwendungsbestimmungen
Anlage 1 (zu § 9 Absatz 1 Satz 4) Ausgestaltung, Einteilung und Zuteilung der Buchstaben- und Zahlengruppen für die Erkennungsnummern der Kennzeichen
Anlage 2 (zu § 9 Absatz 1 Satz 6) Unterscheidungszeichen der Fahrzeuge der Bundes- und Landesorgane, der Bundesministerien, der Bundesfinanzverwaltung, der Bundespolizei, der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, der Bundeswehr, des Diplomatischen Corps und bevorrechtigter internationaler Organisationen
Anlage 3 (zu § 11 Absatz 4) Plakettenmuster für elektrisch betriebene Fahrzeuge
Anlage 4 (zu § 12 Absatz 2, § 41 Absatz 6 Satz 1, § 42 Absatz 3 Satz 2, § 43 Absatz 2, § 45 Absatz 2 Satz 1 bis 4) Ausgestaltung der Kennzeichen
Anlage 5 (zu § 12 Absatz 3 Satz 2 bis 7) Stempelplaketten und Plakettenträger
Anlage 6 (zu § 13 Absatz 1) Zulassungsbescheinigung Teil I
Anlage 7 (zu § 13 Absatz 4) Zulassungsbescheinigung Teil I für Fahrzeuge der Bundeswehr
Anlage 8 (zu § 14 Absatz 2) Zulassungsbescheinigung Teil II
Anlage 9 (zu § 17) Verwertungsnachweis
Anlage 10 (zu § 22 Absatz 4) Verifizierung der Prüfziffer
Anlage 11 (zu § 26 Absatz 3) Verifizierung und Verarbeitung der Daten für internetbasierte Zulassungsverfahren
Anlage 12 (zu § 37 Absatz 4) Bevollmächtigung eines Großkunden zur Antragstellung bei der Zulassungsbehörde mithilfe der beim Kraftfahrt-Bundesamt vorhandenen Großkundenschnittstelle
Anlage 13 (zu § 41 Absatz 2 Satz 1) Fahrzeugscheinheft für Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen
Anlage 14 (zu § 42 Absatz 5 Satz 1) Fahrzeugschein für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen
Anlage 15 (zu § 43 Absatz 2 Satz 1) Fahrzeugscheinheft für Oldtimerfahrzeuge mit rotem Kennzeichen
Anlage 16 (zu §§ 45 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a und 49 Absatz 3) Bestätigung über eine dem Gesetz über die Haftpflichtversicherung für ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger entsprechende Haftpflichtversicherung
Anlage 17 (zu § 53 Absatz 1 Satz 6) Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder, motorisierte Krankenfahrstühle und leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge
Anlage 18 (zu § 56 Absatz 2 Nummer 3) Versicherungsplakette für Elektrokleinstfahrzeuge


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