§ 35 (aufgehoben)
Frühere Fassungen von § 35 AsylG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitat in folgenden NormenAufenthaltsgesetz (AufenthG)
neugefasst durch B. v. 25.02.2008 BGBl. I S. 162; zuletzt geändert durch Artikel 13 G. v. 22.07.2026 BGBl. 2026 I Nr. 222
§ 104 AufenthG Übergangsregelungen (vom 29.07.2026) ... zu laufen. (12) Im Falle einer Abschiebungsandrohung nach den §§ 34 und 35 des Asylgesetzes in der bis zum 12. Juni 2026 geltenden Fassung oder einer Abschiebungsanordnung nach § 34a ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGEAS-Anpassungsgesetz
G. v. 23.04.2026 BGBl. 2026 I Nr. 111
Artikel 1 GEASG Änderung des Asylgesetzes ... ersetzt: „§ 33 (weggefallen)". o) Die Angabe zu den §§ 35 bis 38 wird durch die folgende Angabe ersetzt: „§ 35 (weggefallen) ... Angabe zu den §§ 35 bis 38 wird durch die folgende Angabe ersetzt: „ § 35 (weggefallen) § 36 Verfahren bei Fällen des Artikels 68 Absatz 3 der Verordnung (EU) ... § 58 Absatz 2 der Verwaltungsgerichtsordnung drei Monate beträgt." 44. § 35 wird gestrichen. 45. § 36 wird wie folgt geändert: a) Die ...
Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung
G. v. 27.07.2015 BGBl. I S. 1386
Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
G. v. 19.08.2007 BGBl. I S. 1970, 2008 I S. 992
Integrationsgesetz
G. v. 31.07.2016 BGBl. I S. 1939, 2021 I S. 2925; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 04.07.2019 BGBl. I S. 914
Artikel 6 InteG Änderung des Asylgesetzes ... „§ 29 Unzulässige Anträge". c) Die Angabe zu § 35 wird wie folgt gefasst: „§ 35 Abschiebungsandrohung bei ... c) Die Angabe zu § 35 wird wie folgt gefasst: „§ 35 Abschiebungsandrohung bei Unzulässigkeit des Asylantrags". d) Die Angabe zu ... droht das Bundesamt die Abschiebung in den jeweiligen Staat an." 13. § 35 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift wird das Wort ...
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