Verordnung über das Verfahren und die Anforderungen zur Prüfung der Erstattungsfähigkeit digitaler Gesundheitsanwendungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (Digitale Gesundheitsanwendungen-Verordnung - DiGAV)

V. v. 08.04.2020 BGBl. I S. 768 (Nr. 18); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 27.01.2026 BGBl. 2026 I Nr. 22
Geltung ab 21.04.2020; FNA: 860-5-55 Sozialgesetzbuch
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Eingangsformel
Abschnitt 1 Antragsberechtigung und Antragsinhalte
§ 1 Antragsberechtigung
§ 2 Antragsinhalt
Abschnitt 2 Anforderungen an Sicherheit, Funktionstauglichkeit, Datenschutz und -sicherheit sowie Qualität digitaler Gesundheitsanwendungen
§ 3 Anforderungen an Sicherheit und Funktionstauglichkeit
§ 4 Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit
§ 5 Anforderungen an Qualität
§ 6 Qualitätsanforderungen nach § 5 Absatz 1; Festlegungen zur Interoperabilität
§ 6a Interoperabilität von digitalen Gesundheitsanwendungen mit der elektronischen Patientenakte
§ 7 Nachweis durch Zertifikate
Abschnitt 3 Anforderungen an den Nachweis positiver Versorgungseffekte
§ 8 Begriff der positiven Versorgungseffekte
§ 9 Darlegung positiver Versorgungseffekte
§ 10 Studien zum Nachweis positiver Versorgungseffekte
§ 11 Studien zum Nachweis positiver Versorgungseffekte in besonderen Fällen
§ 11a Studien zum Nachweis des medizinischen Nutzens bei digitalen Gesundheitsanwendungen höherer Risikoklasse
§ 11b Studien zum Nachweis des Erhalts der Erwerbsfähigkeit
§ 12 Nachweis für diagnostische Instrumente
§ 13 Bewertungsentscheidung über das Vorliegen eines hinreichenden Nachweises
§ 14 Begründung der Versorgungsverbesserung
§ 15 Wissenschaftliches Evaluationskonzept
Abschnitt 4 Ergänzende Vorschriften für das Verwaltungsverfahren
§ 16 Allgemeine Vorschriften
§ 17 Verfahren bei Aufnahme zur Erprobung
§ 18 Wesentliche Veränderungen
§ 19 Verfahren bei wesentlichen Veränderungen
Abschnitt 5 Inhalte und Veröffentlichung des Verzeichnisses für digitale Gesundheitsanwendungen nach § 139e Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
§ 20 Inhalte des elektronischen Verzeichnisses
§ 21 Weitere Ausgestaltung des elektronischen Verzeichnisses
§ 22 Bekanntmachung des Verzeichnisses für digitale Gesundheitsanwendungen im Bundesanzeiger
Abschnitt 6 Beratung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
§ 23 Beratung
Abschnitt 6a Anwendungsbegleitende Erfolgsmessung
§ 23a Grundsätze der Datenerhebung und Übermittlung
§ 23b Allgemeine Inhalte der erstmaligen Meldung und von Folgemeldungen
§ 23c Dauer und Häufigkeit der Nutzung
§ 23d Patientenberichteter Gesundheitszustand während der Nutzung und Patientenzufriedenheit in Bezug auf die Qualität der digitalen Gesundheitsanwendung
§ 23e Zusätzliche Ergebnisse der anwendungsbegleitenden Erfolgsmessung zum patientenberichteten Gesundheitszustand während der Nutzung der digitalen Gesundheitsanwendung
Abschnitt 7 Gebühren und Auslagen
§ 24 Grundsätze
§ 25 Gebühren für die Entscheidungen über die Aufnahme digitaler Gesundheitsanwendungen in das Verzeichnis
§ 26 Gebühren für Änderungsanzeigen und die Streichung
§ 27 Gebühr für Beratungen
§ 28 Gebühren in besonderen Fällen
§ 29 Sonstige Gebühren
§ 30 Gebührenermäßigung und Gebührenbefreiung auf Antrag
§ 31 Auslagen
§ 32 Entstehung der Gebühren- und Auslagenschuld
§ 33 Gebühren- und Auslagenschuldner
Abschnitt 8 Schiedsverfahren
§ 34 Zusammensetzung der Schiedsstelle und Bestellung der Mitglieder der Schiedsstelle
§ 35 Amtsperiode
§ 36 Abberufung und Amtsniederlegung
§ 37 Teilnahme an Sitzungen
§ 38 Geschäftsstelle
§ 39 Einleitung des Schiedsverfahrens und Fristen
§ 40 Vorlagepflicht
§ 41 Beratung und Beschlussfassung
§ 42 Entschädigung und Kosten
Abschnitt 9 Schlussbestimmungen
§ 43 Inkrafttreten
Schlussformel
Anlage 1 Fragebogen gemäß § 4 Absatz 6
Anlage 2 Fragebogen gemäß den §§ 5 und 6
Anlage 3 Fragebogen nach § 23d Absatz 1
Anlage 4 Datensätze nach § 23c Absatz 5, § 23d Absatz 4 und 5 sowie § 23e Absatz 5


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