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§ 3 - Mautdienst-Register-Verordnung (MautRegV)

Artikel 2 V. v. 21.07.2016 BGBl. I S. 1850, 1854 (Nr. 37); zuletzt geändert durch Artikel 36 G. v. 02.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 56
Geltung ab 30.07.2016; FNA: 9290-17-2 Gebühren im Straßenverkehr
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§ 3 Angaben im Mautdienstregister



Das Bundesamt für Logistik und Mobilität veröffentlicht im Mautdienstregister nach § 21 des Mautsystemgesetzes in nicht personenbezogener Form Angaben zu

1.
den nach § 2 Nummer 1, 2, 3 Buchstabe a und c bis f übermittelten Angaben,

2.
den nach § 5 des Mautsystemgesetzes registrierten Anbietern einschließlich deren

a)
Firmenbezeichnung,

b)
Geschäftsadresse,

c)
Internetadresse,

3.
den Schlussfolgerungen des Audits nach § 5 Nummer 6 des Mautsystemgesetzes und Angaben über Änderungen aus den Ergebnissen der Überprüfungen nach § 7 Absatz 2 Satz 1 des Mautsystemgesetzes sowie

4.
dem Namen und der Adresse der zentralen Anlaufstelle nach § 37 des Mautsystemgesetzes, einschließlich deren zentraler E-Mail-Adresse und deren zentraler Telefonnummer.





 

Frühere Fassungen von § 3 MautRegV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 09.03.2023Artikel 36 Gesetz zur Anpassung von Gesetzen und Verordnungen an die neue Behördenbezeichnung des Bundesamtes für Güterverkehr
vom 02.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 56
aktuell vorher 12.10.2021Artikel 1 Verordnung zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften hinsichtlich der Einführung des europäischen elektronischen Mautdienstes
vom 28.09.2021 BGBl. I S. 4619
aktuellvor 12.10.2021Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 3 MautRegV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 MautRegV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MautRegV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 MautRegV Aktualisierung des Mautdienstregisters (vom 09.03.2023)
... Daten durch die zuständigen Behörden nach § 2 Änderungen an den Inhalten nach § 3  ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Anpassung von Gesetzen und Verordnungen an die neue Behördenbezeichnung des Bundesamtes für Güterverkehr
G. v. 02.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 56
Artikel 36 BALMG Änderung der Mautdienst-Register-Verordnung
... den §§ 2, 3 und 4 Absatz 1 Satz 1 und 5 und Absatz 2 sowie in den §§ 5 und 6 der ...

Verordnung zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften hinsichtlich der Einführung des europäischen elektronischen Mautdienstes
V. v. 28.09.2021 BGBl. I S. 4619
Artikel 1 MautRÄndV Änderung der Mautdienst-Register-Verordnung
... § 3 der Mautdienst-Register-Verordnung vom 21. Juli 2016 (BGBl. I S. 1850, 1854) wird wie folgt geändert: 1. In Nummer 2 ...