Artikel 19 - Bundesteilhabegesetz (BTHG)

G. v. 23.12.2016 BGBl. I S. 3234 (Nr. 66); zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 02.06.2021 BGBl. I S. 1387
Geltung ab 01.01.2018, abweichend siehe Artikel 26; FNA: 860-9-3/1 Sozialgesetzbuch
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Artikel 19 Weitere Änderungen zum Jahr 2018


Artikel 19 hat 1 frühere Fassung, wird in 24 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2018 ALG § 10, BGG § 15, BBiG § 51, § 95, BetrVG § 32, § 52, § 59a, ArbGG § 2, § 2a, § 10, § 83, SGG § 51, KraftStG 2002 § 3a, AAÜG § 6, BAPostG § 17, BfAIPG § 7, § 8, AO § 68, StromStG § 2, EStDV 2000 § 65, AEntG § 6, KFürsV § 2, § 15, § 25, WVO § 1, § 2, § 3, § 4, § 8, § 12, § 13, § 15, § 17, § 20, WMVO § 4, § 8, SchwbAV § 14, § 15, § 16, § 17, § 18, § 26, § 26a, § 26b, § 27, § 27a, § 28a, § 29, § 30, § 31, § 41, § 46, SchwbAwV § 1, § 3, § 3a, § 6, § 7, SchwbVWO § 1, § 22, § 23, § 24, KKG § 3, RegG Anlage 3, 3. MinArbBedPädPersV Anlage

(1) In § 10 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte vom 29. Juli 1994 (BGBl. I S. 1890, 1891), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. Dezember 2016 (BGBl. I S. 2838) geändert worden ist, werden die Wörter „§§ 18, 44 Absatz 1 Nummer 3 bis 6 und § 53" durch die Wörter „§§ 31, 64 Absatz 1 Nummer 3 bis 6 und § 73" ersetzt.


1.
In Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 wird die Angabe „57" durch die Angabe „82" ersetzt.

2.
In Absatz 3 Satz 1 wird die Angabe „64" durch die Angabe „86" ersetzt.

(3) Das Berufsbildungsgesetz vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931), das zuletzt durch Artikel 436 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 51 Absatz 1 wird die Angabe „36" durch die Angabe „52" ersetzt.

2.
In § 95 Absatz 2 Satz 3 wird die Angabe „64" durch die Angabe „86" ersetzt.

(4) In § 1 Nummer 2 der Rechtsnormen des Tarifvertrags zur Regelung eines Mindestlohns für pädagogisches Personal vom 15. November 2011 in der Fassung des Änderungstarifvertrags Nr. 2 vom 27. Januar 2015 vom 10. Dezember 2015 (BAnz AT 22.12.2015 V1) wird die Angabe „35" durch die Angabe „51" ersetzt.

(5) Das Betriebsverfassungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. September 2001 (BGBl. I S. 2518), das zuletzt durch Artikel 18 Absatz 1 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 32 wird die Angabe „94" durch die Angabe „177" ersetzt.

2.
In § 52 wird die Angabe „97 Abs. 1" durch die Angabe „180 Absatz 1" ersetzt.

3.
In § 59a wird die Angabe „97 Abs. 2" durch die Angabe „180 Absatz 2" ersetzt.

(6) Das Arbeitsgerichtsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 1979 (BGBl. I S. 853, 1036), das zuletzt durch Artikel 15 Absatz 5 des Gesetzes vom 21. November 2016 (BGBl. I S. 2591) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 2 Absatz 1 Nummer 10 wird die Angabe „138" durch die Angabe „221" ersetzt.

2.
In § 2a Absatz 1 Nummer 3a wird die Angabe „94, 95, 139" durch die Angabe „177, 178 und 222" ersetzt.

3.
In § 10 Satz 1 wird die Angabe „139" durch die Angabe „222" ersetzt.

4.
In § 83 Absatz 3 wird die Angabe „94, 95, 139" durch die Angabe „177, 178 und 222" ersetzt.

(7) In § 51 Absatz 1 Nummer 7 des Sozialgerichtsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1975 (BGBl. I S. 2535), das zuletzt durch Artikel 15 Absatz 6 des Gesetzes vom 21. November 2016 (BGBl. I S. 2591) geändert worden ist, wird die Angabe „69" durch die Angabe „152" ersetzt.

(8) § 3a Absatz 2 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3818), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7. November 2016 (BGBl. I S. 2498) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In Satz 1 wird die Angabe „145 Abs. 1 Satz 1" durch die Wörter „228 Absatz 1 Satz 1" ersetzt.

2.
In Satz 2 wird die Angabe „145" durch die Angabe „228" ersetzt.


(10) In § 17 Absatz 2 Satz 4 des Bundesanstalt-Post-Gesetzes vom 14. September 1994 (BGBl. I S. 2325), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 28. Mai 2015 (BGBl. I S. 813) geändert worden ist, wird die Angabe „93 bis 100" durch die Angabe „176 bis 183" ersetzt.


1.
In § 7 Absatz 1 werden die Wörter „des Teils 2" durch die Wörter „des Teils 3" ersetzt.

2.
In § 8 Absatz 4 wird die Angabe „2" durch die Angabe „3" ersetzt.

(12) § 68 Nummer 3 Buchstabe c der Abgabenordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3866; 2003 I S. 61), die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3152) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:

 
„c)
Inklusionsbetriebe im Sinne des § 215 Absatz 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch, wenn mindestens 40 Prozent der Beschäftigten besonders betroffene schwerbehinderte Menschen im Sinne des § 215 Absatz 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch sind; auf die Quote werden psychisch kranke Menschen im Sinne des § 215 Absatz 4 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch angerechnet,".

(13) In § 2 Nummer 3 des Stromsteuergesetzes vom 24. März 1999 (BGBl. I S. 378; 2000 I S. 147), das zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 3. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2178) geändert worden ist, wird die Angabe „136" durch die Angabe „219" ersetzt.

(14) In § 65 Absatz 1 Nummer 1, 2 Buchstabe a, Absatz 2 Satz 1 und Absatz 4 Satz 1 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Mai 2000 (BGBl. I S. 717), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 18. Juli 2016 (BGBl. I S. 1722) geändert worden ist, wird jeweils die Angabe „69" durch die Angabe „152" ersetzt.


1.
In Absatz 7 Satz 2 wird die Angabe „136" durch die Angabe „219" ersetzt.

2.
In Absatz 9 Satz 2 wird die Angabe „35 Abs." durch die Angabe „51 Absatz" ersetzt.


1.
§ 2 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 wird die Angabe „81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5" durch die Wörter „164 Absatz 4 Satz 1 Nummer 5" ersetzt.

b)
Absatz 3 wird wie folgt geändert:

aa)
In Nummer 1 wird die Angabe „34 Abs. 2" durch die Angabe „50 Absatz 3" ersetzt.

bb)
In Nummer 2 Satz 3 werden die Wörter „34 Abs. 3 Satz 4 bis 6" durch die Wörter „50 Absatz 4 Satz 5 bis 8" ersetzt.

cc)
In Nummer 3 wird die Angabe „81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4" durch die Wörter „164 Absatz 4 Satz 1 Nummer 4" ersetzt.

2.
In § 15 wird die Angabe „33 Abs. 7" durch die Angabe „49 Absatz 7" ersetzt.

3.
§ 25 Absatz 2 wird wie folgt gefasst:

„(2) Die Befugnis zur Mitnahme einer Begleitperson ist gesondert ärztlich zu begründen, es sei denn, die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson nach § 229 Absatz 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch ist nachgewiesen durch

1.
einen entsprechenden Bescheid der nach § 152 Absatz 4 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch zuständigen Behörde oder

2.
einen Ausweis nach § 152 Absatz 5 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch mit einem Vermerk nach § 3 Absatz 2 der Schwerbehindertenausweisverordnung."

(17) Die Werkstättenverordnung vom 13. August 1980 (BGBl. I S. 1365), die zuletzt durch Artikel 18 Absatz 2 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 1 Absatz 1 wird die Angabe „136 Abs. 2" durch die Angabe „219 Absatz 2" ersetzt.

2.
§ 2 wird wie folgt geändert:

a)
Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 1a eingefügt:

„(1a) Ein Tätigwerden des Fachausschusses unterbleibt, soweit ein Teilhabeplanverfahren nach den §§ 19 bis 23 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch durchgeführt wird."

b)
In Absatz 2 wird die Angabe „38a" durch die Angabe „55" ersetzt.

3.
In § 3 Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe „136" durch die Angabe „219" ersetzt.

4.
§ 4 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe „136 Abs. 2" durch die Angabe „219 Absatz 2" ersetzt.

b)
Absatz 6 wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 1 Nummer 3 wird die Angabe „Integrationsprojekt (§ 132" durch die Angabe „Inklusionsbetrieb (§ 215" ersetzt.

bb)
In Satz 3 wird die Angabe „40 Abs. 3 Satz 2" durch die Wörter „57 Absatz 3 Satz 2" und wird die Angabe „(§ 40 Abs. 3 Satz 3" durch die Wörter „(§ 57 Absatz 3 Satz 3" ersetzt.

5.
In § 8 Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „136" durch die Angabe „219" ersetzt.

6.
§ 12 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 3 werden die Wörter „136 Abs. 1 Satz 2 und § 138" durch die Wörter „219 Absatz 1 Satz 2 und § 221" ersetzt.

b)
Absatz 4 wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 1 wird die Angabe „138" durch die Angabe „221" ersetzt.

bb)
In Satz 3 werden die Wörter „41 Abs. 3 Satz 3 und 4" durch die Wörter „58 Absatz 3 Satz 2 und 3", die Angabe „41 Abs. 3" durch die Angabe „58 Absatz 3", die Angabe „138 Abs. 2" durch die Angabe „221 Absatz 2" und die Angabe „43" durch die Angabe „59" ersetzt.

c)
Absatz 5 Satz 1 wird wie folgt geändert:

aa)
In Nummer 1 wird die Angabe „138 Abs. 2" durch die Angabe „221 Absatz 2" ersetzt.

bb)
In Nummer 2 wird die Angabe „138" durch die Angabe „221" ersetzt.

d)
In Absatz 6 Satz 1 wird die Angabe „142" durch die Angabe „225" ersetzt.

7.
In § 13 Absatz 2 werden die Wörter „136 Abs. 1 Satz 2 und § 138" durch die Wörter „219 Absatz 1 Satz 2 und § 221" ersetzt.

8.
In § 14 wird die Angabe „139" durch die Angabe „222" ersetzt.

9.
In § 15 Absatz 2 wird die Angabe „137 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2" durch die Wörter „220 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2" ersetzt.

10.
In § 17 Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „136" durch die Angabe „219" ersetzt.

11.
§ 20 wird aufgehoben.


1.
In § 4 Absatz 3 wird die Angabe „36" durch die Angabe „52" ersetzt.

2.
In § 8 Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „36" durch die Angabe „52" ersetzt.


1.
§ 14 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 4 wird das Wort „und" durch ein Komma ersetzt.

b)
In Nummer 5 wird der Punkt am Ende durch das Wort „und" ersetzt.

c)
Folgende Nummer 6 wird angefügt:

„6.
Leistungen zur Deckung eines Teils der Aufwendungen für ein Budget für Arbeit."

2.
§ 15 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a)
Nummer 1 wird wie folgt geändert:

aa)
In Buchstabe a wird die Angabe „71" durch die Angabe „154" ersetzt.

bb)
In Buchstabe b werden die Wörter „71 Abs. 1 Satz 2 und § 72" durch die Wörter „154 Absatz 1 Satz 2 und § 155" ersetzt.

cc)
In Buchstabe e werden die Wörter „81 Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 Satz 1 Nr. 1, 4 und 5 und Abs. 5 Satz 1" durch die Wörter „164 Absatz 3 Satz 1, Absatz 4 Satz 1 Nummer 1, 4 und 5 und Absatz 5 Satz 1" ersetzt.

b)
In Nummer 2 wird die Angabe „33 Abs. 3 Nr. 3" durch die Wörter „49 Absatz 3 Nummer 4" ersetzt.

3.
In § 16 wird die Angabe „104 Abs. 3" durch die Angabe „187 Absatz 3" ersetzt.

4.
§ 17 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 wird das Wort „Integrationsprojekten" durch das Wort „Inklusionsbetrieben" ersetzt.

b)
In Absatz 1b wird die Angabe „38a Abs. 3" durch die Angabe „55 Absatz 3" ersetzt.

5.
In § 18 Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe „102 Abs. 5 Satz 2" durch die Wörter „185 Absatz 6 Satz 2" und wird die Angabe „102 Abs. 6 Satz 3" durch die Wörter „185 Absatz 7 Satz 3" ersetzt.

6.
In § 26 Absatz 2 werden die Wörter „81 Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 und 5 und Abs. 5" durch die Wörter „164 Absatz 3 Satz 1, Absatz 4 Satz 1 Nummer 4 und 5 und Absatz 5", wird die Angabe „§ 71" durch die Angabe „§ 154" und werden die Wörter „§ 71 Abs. 1 Satz 2 und § 72" durch die Wörter „§ 154 Absatz 1 Satz 2 und § 155" ersetzt.

7.
In § 26a wird die Angabe „71 Abs. 1" durch die Angabe „154 Absatz 1" ersetzt.

8.
In § 26b wird die Angabe „68 Abs. 4" durch die Angabe „151 Absatz 4" ersetzt.

9.
§ 27 Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt gefasst:

„Arbeitgeber können Zuschüsse zur Abgeltung außergewöhnlicher Belastungen erhalten, die mit der Beschäftigung eines schwerbehinderten Menschen verbunden sind, der nach Art oder Schwere seiner Behinderung im Arbeits- und Berufsleben besonders betroffen ist (§ 155 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a bis d des Neunten Buches Sozialgesetzbuch) oder im Anschluss an eine Beschäftigung in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter im Sinne des § 60 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch oder in Teilzeit (§ 158 Absatz 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch) beschäftigt wird, vor allem, wenn ohne diese Leistungen das Beschäftigungsverhältnis gefährdet würde."

10.
In § 27a wird die Angabe „2" durch die Angabe „3" und die Angabe „113" durch die Angabe „196" ersetzt.

11.
§ 28a wird wie folgt gefasst:

„§ 28a Leistungen an Inklusionsbetriebe

Inklusionsbetriebe im Sinne des Kapitels 11 des Teils 3 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch können Leistungen für Aufbau, Erweiterung, Modernisierung und Ausstattung einschließlich einer betriebswirtschaftlichen Beratung und besonderen Aufwand erhalten."

12.
§ 29 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „102 Abs. 2 Satz 6" durch die Wörter „185 Absatz 2 Satz 6" ersetzt.

b)
In Absatz 2 Satz 2 wird die Angabe „102 Abs. 1" durch die Angabe „185 Absatz 1" ersetzt.

13.
In § 30 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 wird die Angabe „136" durch die Angabe „219" ersetzt.

14.
In § 31 Absatz 2 Nummer 4 wird die Angabe „142" durch die Angabe „225" ersetzt.

15.
In § 41 Absatz 1 Nummer 2 wird die Angabe „72" durch die Angabe „155" ersetzt.

16.
§ 46 wird wie folgt gefasst:

„§ 46 Übergangsregelungen

Abweichend von § 41 können Mittel des Ausgleichsfonds verwendet werden zur Förderung von Inklusionsbetrieben und -abteilungen nach Kapitel 11 des Teils 3 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch, die nicht von öffentlichen Arbeitgebern im Sinne des § 154 Absatz 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch geführt werden, soweit die Förderung bis zum 31. Dezember 2003 bewilligt worden ist, sowie für die Förderung von Einrichtungen nach § 30 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 bis 6, soweit Leistungen als Zinszuschüsse oder Zuschüsse zur Deckung eines Miet- oder Pachtzinses für bis zum 31. Dezember 2004 bewilligte Projekte erbracht werden."

(20) Die Schwerbehindertenausweisverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juli 1991 (BGBl. I S. 1739), die zuletzt durch Artikel 18 Absatz 3 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „69 Abs. 5" durch die Angabe „152 Absatz 5" ersetzt.

b)
In Absatz 3 werden die Wörter „151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a" durch die Wörter „234 Satz 1 Nummer 2" ersetzt.

2.
§ 3 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa)
In Nummer 1 wird die Angabe „§ 146 Absatz 3" durch die Angabe „§ 229 Absatz 3" ersetzt.

bb)
In Nummer 4 wird die Angabe „145" durch die Angabe „228" ersetzt.

cc)
In Nummer 7 werden die Wörter „146 Absatz 1 Satz 1" durch die Wörter „229 Absatz 1 Satz 1" ersetzt.

b)
In Absatz 2 wird die Angabe „146 Absatz 2" durch die Angabe „229 Absatz 2" ersetzt.

3.
§ 3a wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 2 Satz 4 wird die Angabe „145 Abs. 1 Satz 3" durch die Wörter „228 Absatz 2 Satz 1" ersetzt.

b)
Absatz 3 Satz 2 wird aufgehoben.

c)
In Absatz 4 Satz 1 werden die Wörter „nach Löschung des Vermerks durch das Finanzamt" gestrichen.

4.
§ 6 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 1 wird die Angabe „69 Abs. 1 und 4" durch die Wörter „152 Absatz 1 und 4" ersetzt.

b)
In Nummer 2 wird die Angabe „69 Abs. 2" durch die Angabe „152 Absatz 2" und die Angabe „69 Abs. 5" durch die Angabe „152 Absatz 5" ersetzt.

5.
In § 7 wird die Angabe „69 Abs. 5" durch die Angabe „152 Absatz 5" ersetzt.

(21) Die Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. April 1990 (BGBl. I S. 811), die zuletzt durch Artikel 54 des Gesetzes vom 19. Juni 2001 (BGBl. I S. 1046) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 1 Absatz 2 Satz 3 wird die Angabe „94 Abs. 6 Satz 4" durch die Wörter „177 Absatz 6 Satz 4" ersetzt.

2.
In § 22 Absatz 3 Satz 1 wird die Angabe „97 Abs. 8" durch die Angabe „180 Absatz 8" ersetzt.

3.
In § 23 wird die Angabe „94 Abs. 1 Satz 3" durch die Wörter „177 Absatz 1 Satz 3" ersetzt.

4.
In § 24 Absatz 2 Satz 2 wird die Angabe „94 Abs. 6 Satz 4" durch die Wörter „177 Absatz 6 Satz 4" ersetzt.


(23) In der Anlage zu § 6 Absatz 2 des Regionalisierungsgesetzes vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378, 2395), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. Dezember 2016 (BGBl. I S. 2758) geändert worden ist, wird in der Position Nummer 6 in der Spalte „Verwendungszweck" die Angabe „§ 145" durch die Angabe „§ 228" ersetzt.


Text in der Fassung des Artikels 27 Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften G. v. 17. Juli 2017 BGBl. I S. 2541, 2019 I S. 162 m.W.v. 25. Juli 2017

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Frühere Fassungen von Artikel 19 BTHG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 25.07.2017Artikel 27 Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften
vom 17.07.2017 BGBl. I S. 2541

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von Artikel 19 BTHG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 19 BTHG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BTHG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 20 BTHG Weitere Änderungen zum Jahr 2020
... zur Kooperation und Information im Kinderschutz vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2975), das durch Artikel 19 Absatz 22 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird die Angabe „75 Absatz 3" durch die ... in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1975 (BGBl. I S. 2535), das zuletzt durch Artikel 19 Absatz 7 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 10 ...
Artikel 22 BTHG Änderung der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung
... Werkstätten-Mitwirkungsverordnung vom 25. Juni 2001 (BGBl. I S. 1297), die durch Artikel 19 Absatz 18 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In ...
 
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Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Sonstige
Bekanntmachung der Neufassung des Berufsbildungsgesetzes
B. v. 04.05.2020 BGBl. I S. 920
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Bundesarchivgesetzes, des Stasi-Unterlagen-Gesetzes und zur Einrichtung einer oder eines SED-Opferbeauftragten
G. v. 09.04.2021 BGBl. I S. 750
Artikel 1 OpfBGEG Änderung des Bundesarchivgesetzes
... 6 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „ Artikel 19 Absatz 12 des Gesetzes vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234 )" durch die Wörter „Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2019 (BGBl. I S. ...

Branntweinmonopolverwaltung-Auflösungsgesetz (BfBAG)
G. v. 10.03.2017 BGBl. I S. 420
Artikel 3 BfBAG Änderung der Abgabenordnung
... Fassung der Bekanntmachung vom 1. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3866; 2003 I S. 61), die zuletzt durch Artikel 19 Absatz 12 des Gesetzes vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234 ) geändert worden ist, werden die Wörter „die Bundesmonopolverwaltung für ...

Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Artikel 218 11. ZustAnpV Änderung des BfAI-Personalgesetzes
... 3 Satz 2 des BfAI-Personalgesetzes vom 8. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2370), das zuletzt durch Artikel 19 Absatz 11 des Gesetzes vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234 ) geändert worden ist, wird das Wort „Innern" durch die Wörter „Innern, ...

Fünftes Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes
G. v. 06.03.2020 BGBl. I S. 445
Artikel 1 5. RegGÄndG
... Regionalisierungsgesetz vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378, 2395), das zuletzt durch Artikel 19 Absatz 23 des Gesetzes vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Dem § 5 werden die ...

Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes
G. v. 29.03.2017 BGBl. I S. 626
Artikel 149 SchriftVG Änderung des Berufsbildungsgesetzes
...  Das Berufsbildungsgesetz vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931), das zuletzt durch Artikel 19 Absatz 3 des Gesetzes vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 5 Absatz 2 Satz 1 ...
Artikel 152 SchriftVG Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
... die Alterssicherung der Landwirte vom 29. Juli 1994 (BGBl. I S. 1890, 1891), das zuletzt durch Artikel 19 Absatz 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234 ) geändert worden ist, werden nach dem Wort „schriftlich" die Wörter ...
Artikel 167 SchriftVG Änderung der Werkstättenverordnung
... 18 der Werkstättenverordnung vom 13. August 1980 (BGBl. I S. 1365), die zuletzt durch Artikel 19 Absatz 17 des Gesetzes vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In Absatz 1 Satz 1 werden ...
Artikel 168 SchriftVG Änderung der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
... vom 28. März 1988 (BGBl. I S. 484), die zuletzt durch Artikel 19 Absatz 19 des Gesetzes vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 42 Satz 1 wird ...

Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze
G. v. 21.02.2017 BGBl. I S. 258
Artikel 3 AÜGuaÄndG 2017 Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. September 2001 (BGBl. I S. 2518), das zuletzt durch Artikel 19 Absatz 5 des Gesetzes vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 78 Satz 1 wird ...

Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2541, 2019 I S. 162
Artikel 2 ReRaG Änderung der Verordnung zur Kriegsopferfürsorge
... Verordnung zur Kriegsopferfürsorge vom 16. Januar 1979 (BGBl. I S. 80), die zuletzt durch Artikel 19 Absatz 16 des Gesetzes vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234) geändert worden ist, wird wie folgt ...
Artikel 27 ReRaG Änderung des Bundesteilhabegesetzes
... vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234) wird wie folgt geändert: 1. Artikel 19 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 wird wie folgt geändert:  ...

Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs
G. v. 05.07.2017 BGBl. I S. 2208
Artikel 16 EAkteJEG Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 1979 (BGBl. I S. 853, 1036), das zuletzt durch Artikel 19 Absatz 6 des Gesetzes vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 46a Absatz 1 Satz ...

Gesetz zur Neustrukturierung des Zollfahndungsdienstgesetzes
G. v. 30.03.2021 BGBl. I S. 402
Artikel 2 ZFdNeuSG Änderung anderer Rechtsvorschriften
... (12) Das Bundesanstalt-Post-Gesetz vom 14. September 1994 (BGBl. I S. 2325), das zuletzt durch Artikel 19 Absatz 10 des Gesetzes vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Die Inhaltsübersicht ...

Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung
G. v. 13.04.2017 BGBl. I S. 872, 2018 I 1094
Artikel 6 VermAbschRÄndG Änderung weiterer Rechtsvorschriften
... Absatz 5 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799), das zuletzt durch Artikel 19 Absatz 15 des Gesetzes vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234 ) geändert worden ist, werden die Wörter „dinglichen Arrestes nach § ...

Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts
G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2652; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408
Artikel 42 SozERG Änderung der Schwerbehindertenausweisverordnung
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juli 1991 (BGBl. I S. 1739), die zuletzt durch Artikel 19 Absatz 20 des Gesetzes vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 2 wird wie folgt ...
Artikel 57 SozERG Änderung weiterer Vorschriften
... vom 25. Juli 1991 (BGBl. I S. 1606, 1677), das zuletzt durch Artikel 19 Absatz 9 des Gesetzes vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234 ) geändert worden ist, wird jeweils das Wort „Bundesversicherungsamt" durch die ...

Gesetz zur Stärkung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung
G. v. 06.03.2017 BGBl. I S. 399
Artikel 4 SchwarzArbBStG Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3818), das zuletzt durch Artikel 19 Absatz 8 des Gesetzes vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234 ) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst: „12. Personenfahrzeugen im ...

Gesetz zur Verlängerung befristeter Regelungen im Arbeitsförderungsrecht und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen
G. v. 10.07.2018 BGBl. I S. 1117
Artikel 3 SozRÄndG Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes
... Behindertengleichstellungsgesetz vom 27. April 2002 (BGBl. I S. 1467, 1468), das zuletzt durch Artikel 19 Absatz 2 des Gesetzes vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234 ) geändert worden ist, dieses wiederum geändert durch Artikel 27 Nummer 1 Buchstabe a des ...

Teilhabestärkungsgesetz
G. v. 02.06.2021 BGBl. I S. 1387
Artikel 13b TeilhStG Änderung der Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. April 1990 (BGBl. I S. 811), die zuletzt durch Artikel 19 Absatz 21 des Gesetzes vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In der ...

Vierte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
V. v. 12.07.2017 BGBl. I S. 2360
Artikel 8 4. StRVÄndV Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Mai 2000 (BGBl. I S. 717), die zuletzt durch Artikel 19 Absatz 14 des Gesetzes vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 73e Satz 4 werden ...

Zweites Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
G. v. 27.08.2017 BGBl. I S. 3299, 2018 I 126, 1094
Artikel 3 2. EnergieStGuaÄndG Änderung des Stromsteuergesetzes
... Stromsteuergesetz vom 24. März 1999 (BGBl. I S. 378; 2000 I S. 147), das zuletzt durch Artikel 19 Absatz 13 des Gesetzes vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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