Laufende | Nummer Gebührentatbestand | Gebührenhöhe in Euro |
1. | Durchführung eines Zuschlagsverfahrens nach den §§ 16, 23 des Windenergie-auf-See-Geset- zes für Windenergieanlagen auf See | 5.119,00 |
2. | Durchführung der Voruntersuchungen der Flä- che, für die dem Bieter ein Zuschlag erteilt wurde | |
2.1 | Durchführung der Voruntersuchungen der Flä- che N-3.7 des Flächenentwicklungsplans 2020, deren Ergebnisse nach § 24 Absatz 1 Nummer 1 des Windenergie-auf-See-Gesetzes dem bezu- schlagten Bieter zugutekommen | 6.187.604,98 |
2.2 | Durchführung der Voruntersuchungen der Flä- che N-3.8 des Flächenentwicklungsplans 2020, deren Ergebnisse nach § 24 Absatz 1 Nummer 1 des Windenergie-auf-See-Gesetzes dem bezu- schlagten Bieter zugutekommen | 5.544.096,54 |
2.3 | Durchführung der Voruntersuchungen der Flä- che O-1.3 des Flächenentwicklungsplans 2020, deren Ergebnisse nach § 24 Absatz 1 Nummer 1 des Windenergie-auf-See-Gesetzes dem bezu- schlagten Bieter zugutekommen | 8.188.751,56 |
2.4 | Durchführung der Voruntersuchungen der Flä- che N-7.2 des Flächenentwicklungsplans 2020, deren Ergebnisse nach § 24 Absatz 1 Nummer 1 des Windenergie-auf-See-Gesetzes dem bezu- schlagten Bieter zugutekommen | 17.285.127,99 |
3. | Feststellung einer Pilotwindenergieanlage auf See nach § 68 des Windenergie-auf-See-Ge- setzes | 16.702,00 |
4. | Zuweisung der Netzanbindungskapazität nach § 70 Absatz 2 des Windenergie-auf-See-Geset- zes | 4.099,00 |
5. | Durchführung eines Zuschlagsverfahrens nach § 67a und § 71 Nummer 5 des Windenergie- auf-See-Gesetzes in Verbindung mit der Sonsti- ge-Energiegewinnungsbereiche-Verordnung zur Ermittlung der Antragsberechtigung für im Flächenentwicklungsplan festgelegte sonstige Energiegewinnungsbereiche | 48.309,62". |