Artikel 2 - Zweite Verordnung zur Sicherung von Vorbereitungsdiensten des Auswärtigen Amts während der COVID-19-Pandemie (2. AAVDAnpV k.a.Abk.)

V. v. 22.12.2022 BGBl. I S. 2893 (Nr. 57); Geltung ab 01.01.2023

Artikel 2 Änderung der Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Auswärtigen Dienst


Artikel 2 ändert mWv. 1. Januar 2023 LAP-gehDAAV § 1a, § 6, § 10, § 12, § 13, § 14, § 17, § 18, § 20, § 21, § 22, § 23, § 25, § 28, § 29, § 31

Die Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Auswärtigen Dienst vom 8. Juli 2004 (BGBl. I S. 1591), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 25. August 2021 (BGBl. I S. 4058, 4456) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 1a wird die Angabe „31. Dezember 2022" durch die Angabe „31. Dezember 2024" ersetzt.

2.
§ 6 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 2a wird aufgehoben.

b)
In Absatz 7a wird die Angabe „31. Dezember 2022" durch die Angabe „31. Dezember 2024" ersetzt.

3.
In § 10 Absatz 3a und 3b, § 12 Absatz 2a, § 13 Absatz 2a Satz 1, § 14 Absatz 2a Satz 1, § 17 Absatz 3a, § 18 Absatz 5 Satz 1, § 20 Absatz 4a, § 21 Absatz 2a, § 22 Absatz 2a, § 23 Absatz 2a, 3a und 4a, § 25 Absatz 5a, § 28 Absatz 3a Satz 1 und 2, § 29 Absatz 1a, 2a, 3a und 7a Satz 1 sowie § 31 Absatz 1a und 3a wird jeweils die Angabe „31. Dezember 2022" durch die Angabe „31. Dezember 2024" ersetzt.



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed