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(Stand: BGBl. I 2010, Nr. 10, S. 237-252, ausgegeben am 09.03.2010)
Artikel-Nr. bzw. §
Gesetzestitel,
Abkürzung, BGBl

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im FeV

Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)

Artikel 1 V. v. 18.08.1998 BGBl. I S. 2214; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 05.08.2009 BGBl. I S. 2631; Geltung ab 01.01.1999
FNA: 9231-1-11; 92 Straßenverkehrswesen 923 Straßenverkehrsrecht 9231 Allgemeines Straßenverkehrsrecht
Änderungen / Synopse | 30 Gesetze verweisen aus 46 Artikeln auf Fahrerlaubnis-Verordnung


II. Führen von Kraftfahrzeugen

1. Allgemeine Regelungen

§ 4 Erlaubnispflicht und Ausweispflicht für das Führen von Kraftfahrzeugen

§ 5 Sonderbestimmungen für das Führen von Mofas

§ 6 Einteilung der Fahrerlaubnisklassen

2. Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis

§ 7 Ordentlicher Wohnsitz im Inland

§ 8 Ausschluß des Vorbesitzes einer Fahrerlaubnis der beantragten Klasse

§ 9 Vorbesitz einer Fahrerlaubnis anderer Klassen

§ 10 Mindestalter

§ 11 Eignung

§ 12 Sehvermögen

§ 13 Klärung von Eignungszweifeln bei Alkoholproblematik

§ 14 Klärung von Eignungszweifeln im Hinblick auf Betäubungsmittel und Arzneimittel

§ 15 Fahrerlaubnisprüfung

§ 16 Theoretische Prüfung

§ 17 Praktische Prüfung

§ 18 Gemeinsame Vorschriften für die theoretische und die praktische Prüfung

§ 19 Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen, Ausbildung in Erster Hilfe

§ 20 Neuerteilung einer Fahrerlaubnis

3. Verfahren bei der Erteilung einer Fahrerlaubnis

§ 21 Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis

§ 22 Verfahren bei der Behörde und der Technischen Prüfstelle

§ 23 Geltungsdauer der Fahrerlaubnis, Beschränkungen und Auflagen

§ 24 Verlängerung von Fahrerlaubnissen

§ 25 Ausfertigung des Führerscheins

§ 25a Antrag auf Ausstellung eines Internationalen Führerscheins

§ 25b Ausstellung des Internationalen Führerscheins

4. Sonderbestimmungen für das Führen von Dienstfahrzeugen

§ 26 Dienstfahrerlaubnis

§ 27 Verhältnis von allgemeiner Fahrerlaubnis und Dienstfahrerlaubnis

5. Sonderbestimmungen für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse

§ 28 Anerkennung von Fahrerlaubnissen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum

§ 29 Ausländische Fahrerlaubnisse

§ 29a (aufgehoben)

§ 30 Erteilung einer Fahrerlaubnis an Inhaber einer Fahrerlaubnis aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum

§ 31 Erteilung einer Fahrerlaubnis an Inhaber einer Fahrerlaubnis aus einem Staat außerhalb des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum

6. Fahrerlaubnis auf Probe

§ 32 Ausnahmen von der Probezeit

§ 33 Berechnung der Probezeit bei Inhabern von Dienstfahrerlaubnissen und Fahrerlaubnissen aus Staaten außerhalb des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum

§ 34 Bewertung der Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe und Anordnung des Aufbauseminars

§ 35 Aufbauseminare

§ 36 Besondere Aufbauseminare nach § 2b Abs. 2 Satz 2 des Straßenverkehrsgesetzes

§ 37 Teilnahmebescheinigung

§ 38 Verkehrspsychologische Beratung

§ 39 Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar und weiterer Maßnahmen bei Inhabern einer Dienstfahrerlaubnis

7. Punktsystem

§ 40 Punktbewertung nach dem Punktsystem

§ 41 Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde

§ 42 Aufbauseminare

§ 43 Besondere Aufbauseminare nach § 4 Abs. 8 Satz 4 des Straßenverkehrsgesetzes

§ 44 Teilnahmebescheinigung

§ 45 Punkterabatt auf Grund freiwilliger Teilnahme an einem Aufbauseminar oder an einer verkehrspsychologischen Beratung

8. Entziehung oder Beschränkung der Fahrerlaubnis, Anordnung von Auflagen

§ 46 Entziehung, Beschränkung, Auflagen

§ 47 Verfahrensregelungen

9. Sonderbestimmungen für das Führen von Taxen, Mietwagen und Krankenkraftwagen sowie von Personenkraftwagen im Linienverkehr und bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen

§ 48 Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

10. Begleitetes Fahren ab 17 Jahre

§ 48a Voraussetzungen

§ 48b Evaluation