Beurkundungsgesetz (BeurkG)

G. v. 28.08.1969 BGBl. I S. 1513; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 08.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 271
Geltung ab 01.01.1970; FNA: 303-13 Notare, Rechtsanwälte, Rechtsberater; Beurkundung
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Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Überschreiten des Amtsbezirks
§ 3 Verbot der Mitwirkung als Notar
§ 4 Ablehnung der Beurkundung
§ 5 Urkundensprache
Abschnitt 2 Beurkundung von Willenserklärungen
Unterabschnitt 1 Ausschließung des Notars
§ 6 Ausschließungsgründe
§ 7 Beurkundungen zugunsten des Notars oder seiner Angehörigen
Unterabschnitt 2 Niederschrift
§ 8 Grundsatz
§ 9 Inhalt der Niederschrift
§ 10 Feststellung der Beteiligten
§ 11 Feststellungen über die Geschäftsfähigkeit
§ 12 Nachweise für die Vertretungsberechtigung
§ 13 Vorlesen, Genehmigen, Unterschreiben
§ 13a Eingeschränkte Beifügungs- und Vorlesungspflicht
§ 14 Eingeschränkte Vorlesungspflicht
§ 15 Versteigerungen
§ 16 Übersetzung der Niederschrift
Unterabschnitt 3 Beurkundung mittels Videokommunikation; Elektronische Niederschrift
§ 16a Zulässigkeit
§ 16b Aufnahme einer elektronischen Niederschrift
§ 16c Feststellung der Beteiligten mittels Videokommunikation
§ 16d Nachweise für die Vertretungsberechtigung bei elektronischen Niederschriften
§ 16e Gemischte Beurkundung
Unterabschnitt 4 Prüfungs- und Belehrungspflichten
§ 17 Grundsatz
§ 18 Genehmigungserfordernisse
§ 19 Unbedenklichkeitsbescheinigung
§ 20 Gesetzliches Vorkaufsrecht
§ 20a Vorsorgevollmacht
§ 21 Grundbucheinsicht, Briefvorlage
Unterabschnitt 5 Beteiligung behinderter Personen
§ 22 Hörbehinderte, sprachbehinderte und sehbehinderte Beteiligte
§ 23 Besonderheiten bei hörbehinderten Beteiligten
§ 24 Besonderheiten bei hör- und sprachbehinderten Beteiligten, mit denen eine schriftliche Verständigung nicht möglich ist
§ 25 Schreibunfähige
§ 26 Verbot der Mitwirkung als Zeuge oder zweiter Notar
Unterabschnitt 6 Besonderheiten für Verfügungen von Todes wegen
§ 27 Begünstigte Personen
§ 28 Feststellungen über die Geschäftsfähigkeit
§ 29 Zeugen, zweiter Notar
§ 30 Übergabe einer Schrift
§ 31 (weggefallen)
§ 32 Sprachunkundige
§ 33 Besonderheiten beim Erbvertrag
§ 34 Verschließung, Verwahrung
§ 34a Mitteilungs- und Ablieferungspflichten
§ 35 Niederschrift ohne Unterschrift des Notars
Abschnitt 3 Sonstige Beurkundungen
Unterabschnitt 1 Niederschriften
§ 36 Grundsatz
§ 37 Inhalt der Niederschrift
§ 38 Eide, eidesstattliche Versicherungen
Unterabschnitt 2 Vermerke
§ 39 Einfache Zeugnisse
§ 39a Einfache elektronische Zeugnisse
§ 40 Beglaubigung einer Unterschrift
§ 40a Beglaubigung einer qualifizierten elektronischen Signatur
§ 41 Beglaubigung der Zeichnung einer Namensunterschrift
§ 42 Beglaubigung einer Abschrift
§ 43 Feststellung des Zeitpunktes der Vorlegung einer privaten Urkunde
Abschnitt 4 Behandlung der Urkunden
§ 44 Verbindung mit Schnur und Prägesiegel
§ 44a Änderungen in den Urkunden
§ 44b Nachtragsbeurkundung
§ 45 Urschrift
§ 45a Aushändigung der Urschrift
§ 45b Verwahrung und Aushändigung elektronischer Urkunden
§ 46 Ersetzung der Urschrift
§ 47 Ausfertigung
§ 48 Zuständigkeit für die Erteilung der Ausfertigung
§ 49 Form der Ausfertigung
§ 50 Übersetzungen
§ 51 Recht auf Ausfertigungen, Abschriften und Einsicht
§ 52 Vollstreckbare Ausfertigungen
§ 53 Einreichung beim Grundbuchamt oder Registergericht
§ 54 Rechtsmittel
Abschnitt 5 Verwahrung der Urkunden
§ 55 Verzeichnis und Verwahrung der Urkunden
§ 56 Übertragung der Papierdokumente in die elektronische Form; Einstellung der elektronischen Dokumente in die elektronische Urkundensammlung
§ 56a (aufgehoben)
Abschnitt 6 Verwahrung
§ 57 Antrag auf Verwahrung
§ 58 Durchführung der Verwahrung
§ 59 Verordnungsermächtigung
§ 59a Verwahrungsverzeichnis
§ 60 Widerruf
§ 61 Absehen von Auszahlung
§ 62 Verwahrung von Wertpapieren und Kostbarkeiten
Abschnitt 7 Schlussvorschriften
Unterabschnitt 1 Verhältnis zu anderen Gesetzen
§ 63 Beseitigung von Doppelzuständigkeiten
§ 64 Beurkundungen nach dem Personenstandsgesetz
§ 65 Unberührt bleibendes Bundesrecht
§ 66 Unberührt bleibendes Landesrecht
§ 67 Zuständigkeit der Amtsgerichte; Zustellung
§ 68 Übertragung auf andere Stellen
§ 69 (aufgehoben)
§ 70 Amtliche Beglaubigungen
§ 71 Eidesstattliche Versicherungen in Verwaltungsverfahren
§ 72 Erklärungen juristischer Personen des öffentlichen Rechts
§ 73 Bereits errichtete Urkunden
§ 74 Verweisungen
Unterabschnitt 2 Übergangsvorschrift
§ 75 Übergangsvorschrift zur Einführung des Elektronischen Urkundenarchivs
Schlußformel


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