Gesetz über die Berufe in der medizinischen Technologie (MT-Berufe-Gesetz - MTBG)

Artikel 1 G. v. 24.02.2021 BGBl. I S. 274 (Nr. 9); zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 359
Geltung ab 01.01.2023, abweichend § 69 ab 04.03.2021; FNA: 2124-28 Hebammen und Heilhilfsberufe
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Teil 1 Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
§ 1 Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
§ 2 Rücknahme der Erlaubnis
§ 3 Widerruf der Erlaubnis
§ 4 Ruhen der Erlaubnis
Teil 2 Vorbehaltene Tätigkeiten
§ 5 Vorbehaltene Tätigkeiten für Medizinische Technologinnen und Medizinische Technologen
§ 6 Ausnahmen von den vorbehaltenen Tätigkeiten
Teil 3 Ausbildung und Ausbildungsverhältnis
Abschnitt 1 Allgemeines
§ 7 Nichtanwendung des Berufsbildungsgesetzes
Abschnitt 2 Ziele der Ausbildung
§ 8 Allgemeines Ausbildungsziel
§ 9 Berufsspezifisches Ausbildungsziel für Medizinische Technologinnen für Laboratoriumsanalytik und Medizinische Technologen für Laboratoriumsanalytik
§ 10 Berufsspezifisches Ausbildungsziel für Medizinische Technologinnen für Radiologie und Medizinische Technologen für Radiologie
§ 11 Berufsspezifisches Ausbildungsziel für Medizinische Technologinnen für Funktionsdiagnostik und Medizinische Technologen für Funktionsdiagnostik
§ 12 Berufsspezifisches Ausbildungsziel für Medizinische Technologinnen für Veterinärmedizin und Medizinische Technologen für Veterinärmedizin
Abschnitt 3 Ausbildung
§ 13 Dauer und Struktur der Ausbildung
§ 14 Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung
§ 15 Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen
§ 16 Anrechnung von Fehlzeiten
§ 17 Verlängerung der Ausbildungsdauer
§ 18 Mindestanforderungen an Schulen
§ 19 Praktische Ausbildung
§ 20 Praxisanleitung
§ 21 Träger der praktischen Ausbildung
§ 22 Aufgaben und Gesamtverantwortung der Schule
§ 23 Praxisbegleitung
§ 24 Schulinternes Curriculum und Ausbildungsplan
§ 25 Staatliche Prüfung
Abschnitt 4 Ausbildungsverhältnis
§ 26 Ausbildungsvertrag
§ 27 Inhalt des Ausbildungsvertrages
§ 28 Wirksamkeit des Ausbildungsvertrages
§ 29 Vertragsschluss bei Minderjährigen
§ 30 Anwendbares Recht
§ 31 Pflichten des Trägers der praktischen Ausbildung
§ 32 Arbeitnehmereigenschaft der auszubildenden Person
§ 33 Pflichten der auszubildenden Person
§ 34 Ausbildungsvergütung
§ 35 Überstunden
§ 36 Probezeit
§ 37 Ende des Ausbildungsverhältnisses
§ 38 Beendigung des Ausbildungsvertrages durch Kündigung
§ 39 Wirksamkeit der Kündigung
§ 40 Beschäftigung im Anschluss an das Ausbildungsverhältnis
§ 41 Nichtigkeit von Vereinbarungen
Teil 4 Anerkennung von Berufsqualifikationen
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 42 Begriffsbestimmungen
§ 43 Nichtanwendung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes
§ 44 Prüfungsreihenfolge
§ 45 Bescheid über die Feststellung der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation
Abschnitt 2 Besondere Vorschriften
§ 46 Anerkennung von außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes erworbenen Berufsqualifikationen
§ 47 Wesentliche Unterschiede
§ 48 Ausgleich wesentlicher Unterschiede durch Berufserfahrung oder lebenslanges Lernen
§ 49 Anpassungsmaßnahmen
§ 50 Eignungsprüfung oder Anpassungslehrgang
§ 51 Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang
§ 52 Europäischer Berufsausweis
Abschnitt 3 Partielle Berufsausübung
§ 53 Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung
Teil 5 Erbringen von Dienstleistungen
Abschnitt 1 Erbringung von Dienstleistungen im Geltungsbereich dieses Gesetzes
§ 54 Dienstleistungserbringung
§ 55 Meldung der Dienstleistungserbringung
§ 56 Berechtigung zur Dienstleistungserbringung
§ 57 Zur Dienstleistungserbringung berechtigende Berufsqualifikation
§ 58 Entscheidung über die Berechtigung zur Dienstleistungserbringung
§ 59 Rechte und Pflichten der dienstleistungserbringenden Person
§ 59a Dienstleistungserbringung im Rahmen einer partiellen Berufsausübung
Abschnitt 2 Dienstleistungserbringung in anderen Mitgliedstaaten, in anderen Vertragsstaaten oder in gleichgestellten Staaten
§ 60 Bescheinigung der zuständigen Behörde
Teil 6 Zuständigkeiten und Aufgaben der Behörden
§ 61 Zuständige Behörde
§ 62 Gemeinsame Einrichtungen
§ 63 Unterrichtungs- und Überprüfungspflichten
§ 64 Warnmitteilung durch die zuständige Behörde
§ 65 Unterrichtung über Änderungen
§ 66 Löschung einer Warnmitteilung
§ 67 Unterrichtung über gefälschte Berufsqualifikationsnachweise
§ 68 Verwaltungszusammenarbeit bei Dienstleistungserbringung
Teil 7 Verordnungsermächtigung
§ 69 Ermächtigung zum Erlass einer Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
Teil 8 Bußgeldvorschriften
§ 70 Bußgeldvorschriften
Teil 9 Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 71 Fortgelten der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
§ 72 Fortgelten der Bestätigung zur partiellen Berufsausübung
§ 73 Abschluss begonnener Ausbildungen
§ 74 Weitergeltung der staatlichen Anerkennung von Schulen und Bestandsschutz
§ 75 Übergangsvorschrift für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
§ 76 Finanzierung von Ausbildungskosten; Kooperationsvereinbarungen


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