Gesetz über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz - FinDAG)

Artikel 1 G. v. 22.04.2002 BGBl. I S. 1310; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Geltung ab 26.04.2002; FNA: 7610-15 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
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Erster Abschnitt Errichtung, Aufsicht, Aufgaben
§ 1 Errichtung
§ 2 Rechts- und Fachaufsicht
§ 3 (aufgehoben)
§ 4 Aufgaben und Zusammenarbeit
§ 4a Meinungsverschiedenheiten bei der laufenden Überwachung
§ 4b Beschwerden
§ 4c Aktenvorlage und Auskunftspflicht in verwaltungsgerichtlichen Verfahren
§ 4d Meldung von Verstößen; Verordnungsermächtigung
§ 4e Vorschriften über die Verarbeitung personenbezogener Daten
§ 4f Elektronische Bekanntgabe von Verwaltungsakten durch Bereitstellung zum Abruf
§ 4g Elektronische Zustellung durch Bereitstellung zum Abruf
§ 4h Bekanntgabe und Zustellung im Ausland
§ 4i Absehen von einer Anhörung
§ 4j Anträge und Informationen in englischer Sprache
Zweiter Abschnitt Organisation
§ 5 Organe, Satzung
§ 6 Leitung
§ 7 Verwaltungsrat
§ 8 Fachbeirat
§ 8a Verbraucherbeirat
Dritter Abschnitt Personal
§ 9 Rechtsstellung der Mitglieder des Direktoriums
§ 9a Beamte
§ 10 Angestellte, Arbeiter und Auszubildende
§ 10a Stellenzulage
§ 10b Personalgewinnungs- und Personalbindungsprämie
§ 11 Verschwiegenheitspflicht
§ 11a Private Finanzgeschäfte der Beschäftigten der Bundesanstalt
Vierter Abschnitt Haushaltsplan, Rechnungslegung, Deckung des Verwaltungsaufwands
§ 12 Haushaltsplan, Rechnungslegung
§ 13 Deckung der Kosten der Aufsicht
Fünfter Abschnitt Gebühren und Umlage, Zwangsmittel
§ 14 (aufgehoben)
§ 15 Gesonderte Erstattung; Verordnungsermächtigung
§ 16 Umlage
§ 16a Umlagefähige Kosten; Umlagejahr
§ 16b Kostenermittlung nach Aufgabenbereichen und Gruppen
§ 16c Fehlbeträge, nicht eingegangene Beträge und Überschüsse der Vorjahre
§ 16d Umlagebetrag, Umlagepflicht und Verteilungsschlüssel
§ 16e Kostenermittlung und Umlagepflicht im Aufgabenbereich Banken und sonstige Finanzdienstleistungen
§ 16f Bemessungsgrundlagen der Umlage im Aufgabenbereich Banken und sonstige Finanzdienstleistungen
§ 16g Mindestumlagebeträge im Aufgabenbereich Banken und sonstige Finanzdienstleistungen
§ 16h Aufgabenbereich Versicherungen
§ 16i Kostenermittlung und Umlagepflicht im Aufgabenbereich Wertpapierhandel
§ 16j Bemessungsgrundlagen der Umlage im Aufgabenbereich Wertpapierhandel
§ 16k Aufgabenbereich Abwicklung
§ 16l Aufgabenbereich Bilanzkontrolle
§ 16m Entstehung der Umlageforderung; Festsetzung des Umlagebetrages und Fälligkeit; Verpflichtung zur elektronischen Kommunikation; Verordnungsermächtigung
§ 16n Festsetzung und Fälligkeit von Umlagevorauszahlungen
§ 16o Differenz zwischen Umlagebetrag und Vorauszahlung
§ 16p Stundung; Erlass
§ 16q Säumniszuschläge; Beitreibung
§ 16r Festsetzungsverjährung
§ 16s Zahlungsverjährung
§ 16t Erstattung überzahlter Umlagebeträge
§ 17 Zwangsmittel; Bekanntgabe von Allgemeinverfügungen
Sechster Abschnitt Finanzierung gesonderter Aufgaben
§ 17a Finanzierung gesonderter Aufgaben
§ 17b (aufgehoben)
§ 17c Gesonderte Erstattung bei gesonderten Prüfungen
§ 17d Gesonderte Umlage
Siebenter Abschnitt Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 18 Übergangsbestimmungen
§ 18a Teilintegration der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung; Rechtsnachfolge; Verordnungsermächtigung
§ 18b Übernahme der Beschäftigten des Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung DPR e. V.
§ 19 Überleitung/Übernahme von Beschäftigten
§ 20 Verteilung der Versorgungskosten
§ 21 Übergang von Rechten und Pflichten
§ 22 Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Stärkung der deutschen Finanzaufsicht
§ 23 Übergangsbestimmungen zur Umlageerhebung
§ 24 Übergangsbestimmungen zu Kosten, Haushalt und Umlageerhebung für den Aufgabenbereich Bilanzkontrolle


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