Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG)

Artikel 1 G. v. 29.08.2016 BGBl. I S. 2082 (Nr. 43); zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 09.06.2021 BGBl. I S. 1737
Geltung ab 02.09.2016; FNA: 930-14 Allgemeines Eisenbahnrecht
| |
Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
§ 2 Ausnahmen und Befreiungen von den Entflechtungsvorgaben
§ 2a Ausnahmen und Befreiungen von den Entgelt- und Zuweisungsvorschriften für Eisenbahnanlagen
§ 2b Ausnahmen und Befreiungen von den Entgelt- und Zuweisungsvorschriften für Serviceeinrichtungen
§ 3 Ziele der Regulierung
§ 4 Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
Kapitel 2 Entwicklung des Eisenbahnsektors
§ 5 Unabhängigkeit der Eisenbahnverkehrsunternehmen
§ 6 Führung der Eisenbahnverkehrsunternehmen
§ 7 Getrennte Rechnungslegung
§ 8 Unabhängigkeit des Betreibers der Schienenwege
§ 8a Unabhängigkeit des Betreibers der Schienenwege in Bezug auf wesentliche Funktionen
§ 8b Unparteilichkeit des Betreibers der Schienenwege hinsichtlich des Verkehrsmanagements, der Instandhaltungsplanung und der baulichen Planung
§ 8c Auslagerung und Aufteilung der Funktionen des Betreibers der Schienenwege
§ 8d Finanzielle Transparenz
§ 8e Europäisches Netzwerk der Hauptinfrastrukturbetreiber
§ 9 Geschäftsplan des Betreibers der Schienenwege
§ 10 Zugang zu Eisenbahnanlagen und zu Serviceeinrichtungen
§ 10a Besondere Regeln für Betreiber der Personenbahnsteige und Betreiber der Laderampen
§ 11 Zugang zu Leistungen
§ 12 Unabhängigkeit von Entscheidungen für Serviceeinrichtungen; getrennte Rechnungsführung
§ 13 Serviceeinrichtungen
§ 14 Zugang zu weiteren Leistungen
§ 15 Werksbahnen
§ 16 Durchführungsrechtsakt über den Zugang zu Leistungen
§ 17 Umfang der Marktüberwachung
Kapitel 3 Erhebung von Entgelten und Zuweisung von Schienenwegkapazität im Schienenverkehr
§ 18 Effektive Nutzung der Schienenwegkapazität
§ 19 Schienennetz-Nutzungsbedingungen
§ 20 Vereinbarungen zwischen einem Zugangsberechtigten und dem Betreiber der Schienenwege oder einer Serviceeinrichtung
§ 21 Vereinbarungen zur Betriebssicherheit
§ 22 Eintritt eines Drittunternehmens
§ 23 Festsetzung, Berechnung und Erhebung von Entgelten für Schienenwege
§ 24 Entgeltregulierung, Schienenwegkosten und Rechnungsführung beim Betreiber der Schienenwege
§ 25 Anreizsetzung
§ 26 Verfahren im Rahmen der Anreizsetzung
§ 27 Ausnahmen im Rahmen der Anreizsetzung
§ 28 Inflationsfaktor, Produktivitätsfaktor
§ 29 Regulierung durch Regulierungsvereinbarungen mit dem Betreiber der Schienenwege
§ 30 Verfahren für qualifizierte Vereinbarungen
§ 31 Ermittlung der Entgelte des Betreibers der Schienenwege
§ 31a Ermittlung der Entgelte des Betreibers der Personenbahnsteige und des Betreibers der Laderampen
§ 32 Ermittlung der Entgelte des Betreibers einer Serviceeinrichtung
§ 33 Ermittlung und Genehmigung der Entgelte in Ausnahmefällen
§ 34 Entgeltgrundsätze
§ 35 Besondere Bedingungen bei Entgelten
§ 36 Ausgestaltung der Entgelte
§ 37 Ausgestaltung der Entgelte für Eisenbahnanlagen und Personenbahnhöfe für Personenverkehrsdienste im Rahmen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags; Kostendeckungsbericht
§ 38 Entgeltnachlässe für Betreiber der Schienenwege
§ 39 Besondere Entgeltregelungen, leistungsabhängige Entgeltregelung für Betreiber der Schienenwege und Betreiber von Serviceeinrichtungen
§ 40 Entgelte für vorgehaltene Schienenwegkapazität
§ 41 Zusammenarbeit bei netzübergreifenden Entgeltregelungen
§ 42 Rechte an Schienenwegkapazität
§ 43 Rechte an und Nutzung von Kapazitäten in Serviceeinrichtungen
§ 44 Zuweisung von Zugtrassen und Schienenwegkapazität
§ 45 Genehmigung der Entgelte und der Entgeltgrundsätze
§ 46 Verfahren zur Genehmigung der Entgelte und der Entgeltgrundsätze
§ 47 Zusammenarbeit bei der Bereitstellung von Kapazität und bei der Zuweisung von netzübergreifenden Zugtrassen
§ 48 Anforderungen an Zugangsberechtigte
§ 49 Rahmenvertrag
§ 49a Verfahren zur Genehmigung von Rahmenverträgen
§ 50 Zeitplan des Zuweisungsverfahrens im Netzfahrplan
§ 51 Antragstellung
§ 52 Netzfahrplanerstellung, Koordinierungsverfahren, Streitbeilegungsverfahren
§ 52a Pilotprojekte zur Erprobung neuer Modelle der Kapazitätsnutzung und der Fahrplanerstellung sowie des Deutschlandtakts; Verordnungsermächtigung
§ 53 Netzfahrplanerstellung, Konsultationsverfahren
§ 54 Nutzungsvertrag
§ 55 Überlastete Schienenwege
§ 56 Anträge außerhalb der Erstellung des Netzfahrplans
§ 57 Besondere Schienenwege
§ 58 Kapazitätsanalyse
§ 59 Plan zur Erhöhung der Schienenwegkapazität
§ 60 Nutzung von Zugtrassen
§ 61 Schienenwegkapazität für Instandhaltungsarbeiten
§ 62 Sondermaßnahmen bei Störungen
Kapitel 4 Regulierungsbehörde
§ 63 (aufgehoben)
§ 64 (aufgehoben)
§ 65 (aufgehoben)
§ 66 Die Regulierungsbehörde und ihre Aufgaben
§ 67 Befugnisse der Regulierungsbehörde, Überwachung des Verkehrsmarktes, Vollstreckungsregelungen
§ 68 Entscheidungen der Regulierungsbehörde
§ 69 Gebühren und Auslagen
§ 70 Überwachung der Entflechtungsvorschriften
§ 71 Berichtspflichten
§ 72 Besondere Unterrichtungspflichten der Eisenbahninfrastrukturunternehmen
§ 73 Vorabprüfung durch die Regulierungsbehörde
§ 74 Wissenschaftliche Beratung der Regulierungsbehörde
§ 75 Zusammenarbeit mit den Regulierungsbehörden der Europäischen Union
§ 76 Beteiligung der Regulierungsbehörde bei bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten
§ 77 Beschlusskammern
§ 77a Gerichtliches Verfahren
§ 78 Gutachten der Monopolkommission
§ 79 Eisenbahninfrastrukturbeirat
Kapitel 5 Übergangsvorschriften
§ 80 Übergangsvorschriften
§ 81 (aufgehoben)
Anlage 1 Verzeichnis der Eisenbahnanlagen
Anlage 2 (zu den §§ 10 bis 14) Für die Eisenbahnverkehrsunternehmen zu erbringende Leistungen
Anlage 3 (zu § 19) Inhalt der Schienennetz-Nutzungsbedingungen
Anlage 4 (zu den §§ 25 bis 27) Anreizsetzung
Anlage 5 (zu § 29) Grundsätze und Eckdaten für Regulierungsvereinbarungen zwischen den zuständigen Stellen und Betreibern der Schienenwege
Anlage 6 (zu § 34 Absatz 4) Abweichungen und Ergänzungen von Durchführungsrechtsakten der Kommission
Anlage 7 (zu § 36 Absatz 2 und § 39) Anforderungen in Bezug auf die Kosten der Eisenbahnanlagen und Zugangsentgelte
Anlage 8 (aufgehoben)
Anlage 9 (zu § 70 Absatz 1) Der Regulierungsbehörde auf Verlangen vorzulegende Buchführungsdaten


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed