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Artikel 1 - TKG-Änderungsgesetz 2025 (TKGÄndG 2025 k.a.Abk.)

Artikel 1 Änderung des Telekommunikationsgesetzes



Das Telekommunikationsgesetz vom 23. Juni 2021 (BGBl. I S. 1858), das zuletzt durch Artikel 35 des Gesetzes vom 6. Mai 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 149) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 1 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 wird durch den folgenden Absatz 1 ersetzt:

„(1) Zweck dieses Gesetzes ist es, durch technologieneutrale Regulierung den Wettbewerb im Bereich der Telekommunikation und leistungsfähige Telekommunikationsinfrastrukturen zu fördern und flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen zu gewährleisten. Die Verlegung und die Änderung von Telekommunikationslinien zum Ausbau von öffentlichen Telekommunikationsnetzen liegen bis zum Ablauf des 31. Dezember 2030 im überragenden öffentlichen Interesse."

b)
In Absatz 2 wird die Angabe „erbringen" durch die Angabe „erbringen," ersetzt.

2.
In § 12 Absatz 5 Satz 3 wird die Angabe „Wirtschaft und Energie und das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur" durch die Angabe „Digitales und Staatsmodernisierung" ersetzt.

3.
§ 52 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 4 wird durch den folgenden Absatz 4 ersetzt:

„(4) Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern, dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sowie dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundestages Rahmenvorschriften zur Förderung der Transparenz sowie zur Veröffentlichung von Informationen und zusätzlichen Dienstmerkmalen zur Kostenkontrolle auf dem Telekommunikationsmarkt zu erlassen."

b)
Absatz 6 wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 1 wird die Angabe „Wirtschaft und Energie kann im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur" durch die Angabe „Digitales und Staatsmodernisierung kann im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie" ersetzt.

bb)
In Satz 2 wird die Angabe „Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur" durch die Angabe „Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung, dem Bundesministerium des Innern, dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie" ersetzt.

4.
In § 68 Absatz 3 Satz 3 wird die Angabe „Wirtschaft und Energie" durch die Angabe „Digitales und Staatsmodernisierung" ersetzt.

5.
In § 73 Absatz 5 Satz 2 wird nach der Angabe „Energie" die Angabe „und dem Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung" eingefügt.

6.
In § 78 Absatz 2 wird jeweils die Angabe „Verkehr und digitale Infrastruktur" durch die Angabe „Digitales und Staatsmodernisierung" ersetzt.

7.
In § 79 Absatz 4 Satz 3 wird die Angabe „Verkehr und digitale Infrastruktur" durch die Angabe „Digitales und Staatsmodernisierung" ersetzt.

8.
In § 81 Absatz 3 Satz 2 und Absatz 4 wird jeweils die Angabe „Verkehr und digitale Infrastruktur" durch die Angabe „Digitales und Staatsmodernisierung" ersetzt.

9.
In § 83 Absatz 3 Satz 2 wird jeweils die Angabe „Verkehr und digitale Infrastruktur" durch die Angabe „Digitales und Staatsmodernisierung" ersetzt.

10.
In § 86 wird die Angabe „Verkehr und digitale Infrastruktur" durch die Angabe „Digitales und Staatsmodernisierung" ersetzt.

11.
In § 88 Absatz 3 wird die Angabe „Verkehr und digitale Infrastruktur" durch die Angabe „Digitales und Staatsmodernisierung" ersetzt.

12.
In § 96 Absatz 4 Satz 1 und 3 wird jeweils die Angabe „Innern, für Bau und Heimat" durch die Angabe „Innern" ersetzt.

13.
In § 98 Absatz 2 Satz 2 wird die Angabe „Verkehr und digitale Infrastruktur" durch die Angabe „Digitales und Staatsmodernisierung" ersetzt.

14.
In § 103 Absatz 5 Satz 1 wird die Angabe „Verkehr und digitale Infrastruktur" durch die Angabe „Digitales und Staatsmodernisierung und dem Verkehrsausschuss" ersetzt.

15.
In § 136 Absatz 6 Satz 1 Nummer 2 wird die Angabe „Verkehr und digitale Infrastruktur" durch die Angabe „Digitales und Staatsmodernisierung" ersetzt.

16.
In § 148 Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „Verkehr und digitale Infrastruktur" durch die Angabe „Digitales und Staatsmodernisierung" ersetzt.

17.
§ 151 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 1 wird die Angabe „Verkehr und digitale Infrastruktur" durch die Angabe „Digitales und Staatsmodernisierung" ersetzt.

bb)
In Satz 4 wird die Angabe „Innern, für Bau und Heimat" durch die Angabe „Innern" ersetzt.

b)
Absatz 2 wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 1 wird die Angabe „Verkehr und digitale Infrastruktur" durch die Angabe „Digitales und Staatsmodernisierung" ersetzt.

bb)
In Satz 4 wird die Angabe „Innern, für Bau und Heimat" durch die Angabe „Innern" ersetzt.

c)
Absatz 3 wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 1 wird die Angabe „Verkehr und digitale Infrastruktur" durch die Angabe „Digitales und Staatsmodernisierung" ersetzt.

bb)
In Satz 3 wird die Angabe „Innern, für Bau und Heimat" durch die Angabe „Innern" ersetzt.

d)
In Absatz 4 Satz 1 wird die Angabe „Verkehr und digitale Infrastruktur" durch die Angabe „Digitales und Staatsmodernisierung" und wird die Angabe „Umwelt" durch die Angabe „Umwelt, Klimaschutz" ersetzt.

18.
In § 153 Absatz 6 Satz 1 Nummer 2 und Satz 3 wird jeweils die Angabe „Verkehr und digitale Infrastruktur" durch die Angabe „Digitales und Staatsmodernisierung" ersetzt.

19.
In § 155 Absatz 4 Satz 1 wird die Angabe „Verkehr und digitale Infrastruktur und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie" durch die Angabe „Digitales und Staatsmodernisierung" ersetzt.

20.
§ 157 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 3 Satz 1 wird die Angabe „Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur" durch die Angabe „Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung" und die Angabe „Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur" durch die Angabe „Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung" ersetzt.

b)
Absatz 4 wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 2 wird die Angabe „Verkehr und digitale Infrastruktur" durch die Angabe „Digitales und Staatsmodernisierung" ersetzt.

bb)
In Satz 3 wird die Angabe „Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur" durch die Angabe „Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung" ersetzt.

c)
Absatz 5 wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 1 Angabe „Verkehr und digitale Infrastruktur" durch die Angabe „Digitales und Staatsmodernisierung" ersetzt.

bb)
In Satz 2 wird die Angabe „Verkehr und digitale Infrastruktur und mit dem Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur" durch die Angabe „Digitales und Staatsmodernisierung und mit dem Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung" und die Angabe „Bunderates" durch die Angabe „Bundesrates" ersetzt.

cc)
In Satz 3 wird die Angabe „Verkehr und digitale Infrastruktur und mit dem Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur" durch die Angabe „Digitales und Staatsmodernisierung und mit dem Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung" ersetzt.

21.
§ 164 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 5 Satz 1 wird die Angabe „Wirtschaft und Energie wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur" durch die Angabe „Digitales und Staatsmodernisierung wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern" ersetzt.

b)
In Absatz 6 Satz 2 Nummer 2 wird die Angabe „Innern, für Bau und Heimat" durch die Angabe „Innern" ersetzt.

22.
In § 164a Absatz 4 wird die Angabe „Wirtschaft und Energie wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur" durch die Angabe „Digitales und Staatsmodernisierung wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern" ersetzt.

23.
§ 170 Absatz 7 Satz 5 wird gestrichen.

24.
In § 173 Absatz 5 Satz 1 wird die Angabe „Wirtschaft und Energie wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundeskanzleramt, dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, dem Bundesministerium der Finanzen, dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur" durch die Angabe „Digitales und Staatsmodernisierung wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundeskanzleramt, dem Bundesministerium des Innern, dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, dem Bundesministerium der Finanzen" ersetzt.

25.
In § 182 Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „Wirtschaft und Energie" durch die Angabe „Digitales und Staatsmodernisierung" ersetzt.

26.
In § 188 Absatz 1 wird die Angabe „Wirtschaft und Energie" durch die Angabe „Digitales und Staatsmodernisierung" ersetzt.

27.
In § 193 Satz 1 wird die Angabe „Wirtschaft und Energie oder das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur" durch die Angabe „Digitales und Staatsmodernisierung oder das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie" ersetzt.

28.
In § 198 Absatz 3 wird die Angabe „Verkehr und digitale Infrastruktur" durch die Angabe „Digitales und Staatsmodernisierung" ersetzt.

29.
In § 203 Absatz 5 Satz 1 wird die Angabe „Wirtschaft und Energie und dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur" durch die Angabe „Digitales und Staatsmodernisierung" ersetzt.

30.
§ 211 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 Satz 4 wird durch den folgenden Satz ersetzt:

„Die Beschlusskammern werden mit Ausnahme der Absätze 2 und 4 nach Bestimmung des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gebildet."

b)
Absatz 2 Satz 3 wird durch den folgenden Satz ersetzt:

„Nationale Streitbeilegungsstellen werden nach Bestimmung des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gebildet."

31.
§ 221 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „Wirtschaft und Energie oder des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur" durch die Angabe „Digitales und Staatsmodernisierung oder des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie" ersetzt.

b)
In Absatz 2 Satz 1 und Satz 2 wird jeweils die Angabe „Wirtschaft und Energie oder das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur" durch die Angabe „Digitales und Staatsmodernisierung oder das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie" ersetzt.

32.
In § 223 Absatz 2 wird jeweils die Angabe „Wirtschaft und Energie" durch die Angabe „Digitales und Staatsmodernisierung" und jeweils die Angabe „Verkehr und digitale Infrastruktur" durch die Angabe „Wirtschaft und Energie" ersetzt.

33.
§ 224 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 3 Nummer 2 wird die Angabe „für Wirtschaft und Energie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur" durch die Angabe „für Digitales und Staatsmodernisierung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie" ersetzt.

b)
Absatz 4 wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 1 wird die Angabe „Wirtschaft und Energie" durch die Angabe „Digitales und Staatsmodernisierung" und die Angabe „Verkehr und digitale Infrastruktur" durch die Angabe „Wirtschaft und Energie" ersetzt.

bb)
In Satz 3 wird die Angabe „Wirtschaft und Energie" durch die Angabe „Digitales und Staatsmodernisierung" ersetzt.

cc)
In Satz 4 wird die Angabe „Wirtschaft und Energie" durch die Angabe „Digitales und Staatsmodernisierung" und die Angabe „Verkehr und digitale Infrastruktur" durch die Angabe „Wirtschaft und Energie" ersetzt.